Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Vereins Standortförderung Zürioberland (nachfolgend SZO).

1. Geltungsbereich
Die nachstehenden AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen dem/der Kunden/Kundin und allen Tätigkeitsfeldern der SZO.

Vermittelt der Verein Standortförderung Zürioberland Leistungen Dritter (z.B. Hotelbuchungen, Räumlichkeiten für Anlässe, Tickets für Events), kommt der Vertrag zwischen dem jeweiligen Dritten und dem Kunden zustande. An der Tatsache, dass das Vertragsverhältnis in diesem Fall zwischen dem Dritten und dem/der Kunden/Kundin besteht, ändert sich auch durch eine allfällige Abwicklung des Bestellungsvorgangs durch die SZO nichts. In jedem Fall gelten die AGB des jeweiligen Leistungserbringers, welcher bei der Bestätigung ausdrücklich erwähnt wird.

2. Anmeldung und Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen dem/der Kunden/Kundin und der SZO kommt mit der Bestätigung der Buchung einer Dienstleistung oder eines buchbaren Angebotes (Package) zustande oder durch Auftragserteilung. Der/die Kunde/Kundin akzeptiert ab diesem Zeitpunkt die vorliegenden AGB sowie die Annullationsbedingungen.

Buchbare Angebote (Packages) können nur als komplettes Arrangement gebucht werden. Die Angaben auf der Anmeldung haben der Wahrheit zu entsprechen. Melden Sie als buchende Person weitere Teilnehmer:innen an, so sind Sie für die korrekten Angaben auf der Anmeldung verantwortlich und stehen Sie für die Vertragspflichten der weiteren Teilnehmer:innen (insbesondere Bezahlung des Reisepreises) wie für Ihre eigenen Verpflichtungen ein. Die vertraglichen Vereinbarungen und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Teilnehmer:innen.

3. Zahlungsbedingungen

3.1Allgemein
Tickets und Gutscheine können online mittels Kreditkarte oder Twint (Gutscheine und Webshopbestellungen zusätzlich mittels Rechnung) gekauft werden. Tickets und Gutscheine können direkt zu Hause ausgedruckt werden. Alle Rechnungen (z.B. bei Bestellungen via Webshop) sind ohne jeglichen Abzug zahlbar innert 30 Tagen ab Fakturadatum. 90 Tage nach Ablauf der Zahlungsfrist ist die SZO berechtigt, die ausstehenden Forderungen an ein Inkassobüro abzutreten. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken und falls nicht anders erwähnt inklusive gesetzliche MwSt. Die Preise verstehen sich exklusiv Citytaxen (CHF 2.50 pro Nacht und Person). Allfällige CityTax und Zusatzleistungen werden vor Ort beglichen. Preisänderungen bleiben vorbehalten

3.2 Packages
Ein Package liegt vor, wenn mehrere touristische Leistungen (z.B. Hotelübernachtung, Abendessen, Schifffahrt) zu einem Gesamtpreis angeboten werden. Im Rahmen eines Packages ist die Vorauszahlung des Pauschalangebotspreises normalerweise bei Vertragsabschluss fällig.

4. Auslagerung von Tätigkeitsbereichen
Die SZO behält sich vor, Tätigkeitsbereiche oder Dienstleistungen ganz oder teilweise an Dritte auszulagern.

5. Ausschreibungen und Vertragsinhalt

5.1 Ausschreibung & Angebote
Die Angebote auf der Webseite oder in anderen Kommunikationsmitteln der SZO stellen unverbindliche Offerten dar. Die SZO kann diese Ausschreibungen (einschliesslich der Preise) jederzeit vor Vertragsabschluss ändern.

5.2 Vertragsinhalt
Die Leistungen der SZO ergeben sich aus der im Zeitpunkt der Buchung massgebenden Ausschreibung und der Bestätigung. Die SZO verpflichtet sich, vertragsgegenständliche Leistungen korrekt zu erfüllen. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei von Veranstaltungen von der Organisation oder von Dritten nicht zwingend auf verspätete Teilnehmer:innen gewartet wird; das ist keinesfalls eine Schlechterfüllung des Vertrages zu werten. Prospekte, Auskünfte der Leistungserbringer und weitere Kommunikationskanäle verpflichten die SZO nicht.

6. Änderungen und Annullierung des Packages durch Teilnehmer:in

6.1 Umbuchungen & Änderungen
Für sämtliche Umbuchungen und Änderungen (z.B. Zeit, Datum, Ort) nach Erhalt unserer Bestätigung kann die SZO dem/der Kunden/Kundin pauschal CHF 50.– in Rechnung stellen.

6.2 Annullierungen (Stornierungen)
Bei Annullierungen durch den Gast innerhalb nachstehender Fristen entstehen folgende Annullationskosten:

  • Annullierung der Buchung bis 7 Tage vor Reisebeginn: pauschal CHF 50.– (Bearbeitungsgebühr)
  • Annullierung der Buchung 6 Tage bis 0 Tage vor Anreise, Nichterscheinen (no-show): 100% des Buchungsbetrages
Sollte wider Erwarten eine Bergbahn- oder Skigebietschliessung angeordnet werden, kann die Buchung kostenfrei umgebucht werden.

Die Annullierungskosten sind bei Erhalt der Annullierungskostenrechnung zur sofortigen Bezahlung fällig. Die SZO empfiehlt eine Annullationskostenversicherung abzuschliessen. Gutscheine und Tickets können nicht rückvergütet oder gegen Bargeld eingetauscht werden.

Massgebend zur Berechnung des Änderungs- resp. Annullierungsdatums ist der Zeitpunkt des Eintreffens Ihrer schriftlichen Erklärung bei der SZO zu den normalen Bürozeiten. An Wochenenden und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend. Diese Regelung gilt auch für Mitteilungen per E-Mail, über die Internetseite, Telefonbeantworter oder anderen elektronischen Medien.

Verspätung
Bei zu spätem Starten der Reise besteht kein Anspruch auf die Vergütung der versäumten Leistungen (z.B. Führung, Museumsbesuche) (vgl. 7.3). Die Wartezeit vor Start einer Führung vor Ort beträgt maximal 5 Minuten.

7. Programmänderungen oder Absage eines Events

7.1 Allgemeines
Aus nicht voraussehbaren Umständen kann der Verein Standortförderung Zürioberland das Programm oder einzelne Leistungen nach Vertragsabschluss und vor Beginn des Events ändern. Der Verein Standortförderung Zürioberland bemüht sich, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten und orientiert Sie über deren Auswirkungen auf den Preis.

Bei Ereignissen höherer Gewalt, Naturereignissen, behördlichen Massnahmen, Havarien, technischen Defekten etc. kann die SZO den Event ganz absagen. In diesem Fall werden allfällig bezahlte Beträge zurückerstattet, es bestehen indessen keine weiteren Ansprüche. Werden Programm- und Leistungsänderungen oder Leistungsausfälle durch höhere Gewalt verursacht, hat die SZO das Recht, den Event vorzeitig zu beenden. Allfällige Zusatzkosten gehen zulasten der Teilnehmer:innen.

7.2 Absage aus Gründen, die bei Ihnen liegen
Die SZO ist berechtigt, den Event abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. In diesem Fall sind die Annullierungskosten nach Ziffer 6.2. geschuldet. Vorbehalten bleibt weitergehender Schadenersatz.

7.3 Sie beginnen den Event, können ihn aber nicht beenden, nicht bezogene Leistungen
Sollten Sie den Event vorzeitig abbrechen oder bestimmte Leistungen nicht beziehen, so kann Ihnen der Preis für das Package resp. die nicht bezogenen Leistungen nicht rückerstattet werden. Durch den Abbruch des Events entstehende Kosten gehen zu Lasten des/der Kunden/Kundin.

8. Beanstandungen und Abhilfeverlangen
Entspricht das Angebot nicht der vertraglichen Vereinbarung oder entsteht daraus ein Schaden, so sind Sie verpflichtet, unverzüglich beim Leistungserbringer diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen. Der Leistungserbringer wird bemüht sein, innert der dem Event angemessenen Frist Abhilfe zu leisten. Wird innert der dem Event angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet oder ist sie nicht genügend, lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe vom Leistungserbringer schriftlich festhalten

Konnte keine geeignete Lösung beim Leistungserbringer vor Ort gefunden und der Mangel somit nicht oder nur ungenügend behoben werden, so ist eine entsprechende schriftliche Beanstandung bis spätestens 30 Tage nach vertraglich vereinbartem Ende des Angebots beim Verein Standortförderung Zürioberland einzureichen. Bei einer Unterlassung der Beanstandung beim Leistungserbringer vor Ort oder dem Nichteinhalten der Frist zur schriftlichen Beanstandung bei der SZO erlöschen alle Ansprüche ohne weitere Konsequenzen. Ihrer Forderung ist die Bestätigung des Leistungserbringers und allfällige Beweismittel beizulegen.

9. Haftung des Vereins Standortförderung Zürioberland
Die Teilnehmer:innen sind sich bewusst, dass sportliche Aktivitäten mit einem erhöhten Risiko verbunden sind und Sie dieses selber tragen.

9.1Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse

9.1.1 Haftungsbeschränkungen
Die SZO haftet nur für allfällige Schäden, an welchen die SZO ein Verschulden trägt und für die sie ausdrücklich gesetzlich verpflichtet ist. Es wird empfohlen über eine nötige Versicherung, insbesondere eine eigene Unfall- und Krankenversicherung, zu verfügen. Die SZO haftet in keinem Fall für Schäden, welche dem/der Kunden/Kundin im Zusammenhang mit der Leistung des Dritten entstehen. Allfällige Schadenersatzansprüche sind an den Dritten zu richten.

9.1.2 Haftungsausschlüsse
Der Verein Standortförderung Zürioberland haftet insbesondere nicht, wenn der Schaden auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:

In diesen Fällen sind jegliche Ansprüche auf Preisminderung, Schadenersatzpflicht, Pflicht zum Ersatz immaterieller Schäden, Entschädigung für Selbstabhilfe, usw. der SZO ausgeschlossen.

9.1.3 Versicherung & Unfälle
Bei Unfällen während des Events oder Ihrer Reise kann keine Haftung übernommen werden. In buchbaren Angeboten/Packages ist keine Unfall- und Krankenversicherung enthalten. Es ist Sache des Kunden für einen Versicherungsschutz zu sorgen und Annullations-, Kranken- und Unfallversicherung sowie sonstige Versicherungen abzuschliessen.

9.1.4 Nutzlos aufgewendete Urlaubszeit, entgangene Urlaubsfreude, Frustrationsschäden
Für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit, entgangene Urlaubsfreude, Frustrationsschäden usw. haftet die SZO nicht.

9.1.5 Wertgegenstände & Reisegepäck
Die SZO macht Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass der/die Kunde/Kundin für die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto- und Videoausrüstungen, Handys, usw. selbst verantwortlich sind. Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Missbrauch von abhandengekommenen Wertgegenständen, Foto- und Videoausrüstung, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Handys, Reisegepäck usw. haftet der Verein Standortförderung Zürioberland nicht.

9.2 Veranstaltungen während des Events
Ausserhalb des vereinbarten Eventprogramms können u.U. örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind. Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob Sie an solchen Veranstaltungen und Ausflügen teilnehmen. Diese Veranstaltungen und Ausflüge werden von Drittunternehmen veranstaltet (Fremdleistungen). Der Verein Standortförderung Zürioberland ist nicht Ihre Vertragspartei und haftet in keinem Falle. Es handelt sich auch um Fremdleistungen, wenn Sie diese bei einem Leistungserbringer vor Ort buchen.

9.3 Verjährung
Sämtliche Forderungen verjähren innert eines Jahres nach vertraglichem Reiseende. Vorbehalten bleiben kürzere Verjährungsfristen in den anwendbaren internationalen Abkommen, auf internationalen Abkommen beruhenden Gesetzen oder nationalen Gesetzen resp. längere, vertraglich nicht abänderbare Verjährungsfristen.

9.4 Selbstanreise, Reisedokumente und rechtzeitiges Eintreffen
Für die Organisation der Anreise ist der/die Kunde/Kundin selbst besorgt, so auch für die notwendigen Reisepapiere und Personaldokumente. Bei verspätetem Eintreffen zum Event können nicht bezogene Leistungen nicht rückerstattet werden (siehe Ziffer 7.3).

Wenn Sie als Bürger:in eines Schengen Staates von einem Schengen Staat in die Schweiz einreisen, werden keine systematischen Kontrollen der Personaldokumente vorgenommen. Gleichwohl müssen Sie sich mit den vorgeschriebenen Personaldokumenten ausweisen können. Das heisst, Sie haben das vorgeschriebene Personaldokument jederzeit mit sich zu führen.

10. Datenschutz

10.1 Ihre Daten
Der Verein Standortförderung Zürioberland benötigt von Ihnen und den Mitreisenden verschiedene Daten (wie Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer, usw.) zur korrekten Vertragsabwicklung. Der Verein Standortförderung Zürioberland untersteht der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung. Details zum Datenschutz entnehmen sie unserer vollständigen Datenschutzerklärung.

10.2 Nutzung der Daten

Indem Sie ein Event des Vereins Standortförderung Zürioberland buchen, erteilen Sie dem Verein ausdrücklich das Recht, die Personendaten im Rahmen der Datenschutzerklärung zu nutzen.

10.3 Informationen über unsere Angebote/Programme
Wir werden uns erlauben, Sie in Zukunft über unsere Programme und Reisen zu informieren. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, diesen Dienst bei der SZO abzubestellen.

10.4 Durchsetzung von Rechten
Die SZO behält sich das Recht vor, Ihre Daten an Behörden und Dritte zur Durchsetzung berechtigten Interessen weiterzuleiten. Gleiches gilt bei Verdacht auf eine Straftat.

11. Änderungen der AGB
Die SZO behält sich jederzeitige Änderungen dieser AGB vor. Diese werden dem Kunden auf geeignete Weise bekannt gegeben und gelten ohne Widerspruch innert 30 Tagen als genehmigt.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und dem Verein Standortförderung Zürioberland gilt ausschliesslich das

Schweizer Recht. Soweit es die gesetzlichen Bestimmungen zulassen, ist der Sitz der SZO ordentlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort.

13. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten