Allgemeine Geschäftsbedingungen

29. Juli 2021


1. Allgemein
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen und Produkte der Unternehmung TéléCharmey SA.

2. Billette et Abonnemente 
2.1. Gültigkeit 

Sämtliche Billette und Abonnemente sind persönlich und nicht übertragbar. Sie sind nur während den Betriebszeiten gültig. 

2.2. Verlust oder Diebstahl 

Bei Verlust oder Diebstahl eines Billetts oder Abonnements wird gegen Vorweisen der Kaufquittung einmal Ersatz geleistet.  Wenn der Kauf nicht gerechtfertigt werden kann, muss der Nutzer einen neuen Ausweis kaufen.

2.3. Missbrauch/Fälschung
Missbräuchlich verwendete oder gefälschte Billette und Abonnemente werden eingezogen. Der Nutzer muss für jeden Tag des Betrugs eine Entschädigung von 150 CHF zahlen.

Zivil- oder strafrechtliche Massnahmen bleiben vorbehalten. 

2.4. Umtausch/Rückerstattung
Billette und Abonnemente können nachträglich nicht in andere Billette oder Abonnemente um-getauscht werden.

Wird der Betrieb wegen Schlechtwetter oder höherer Gewalt (z.B. Lawinengefahr) ganz oder teilweise eingestellt, hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung.

3. Ausschluss vom Transport
3.1. Allgemein

Personen können vom Transport ausgeschlossen werden, wenn sie:
• betrunken sind oder unter Einfluss von Betäubungsmitteln stehen;
• sich ungebührlich benehmen;
• die Benützungs- und Verhaltensvorschriften oder die darauf gestützten Anordnungen des Personals nicht befolgen.

3.2. Transporte zur Ausübung eines Sports
Bei ungünstigen Witterungsbedingungen können Personen von der Beförderung zum Zwecke der Ausübung einer Sportart ausgeschlossen werden.

Darüber hinaus können Personen vom Sporttransport ausgeschlossen werden, wenn sie unmittelbar vor dem geplanten Transport Dritte gefährden, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass sie Dritte weiterhin gefährden werden oder wenn sie das Eigentum anderer nicht respektieren. 

Eine Missachtung anderer liegt vor, wenn die betreffende Person eine Wander-, Mountainbike- oder Downhill-Route missachtet und sich abseits der markierten Wege bewegt. Im Wiederholungsfall oder in schwerwiegenden Fällen kann die Fahrkarte oder der Ausweis eingezogen werden.

Eine Gefährdung Dritter liegt z. B. vor, wenn die betreffende Person :
• hat sich taktlos verhalten;
• einen lawinengefährdeten Hang befahren hat;
• Sicherheitszeichen und Verbote nicht beachtet hat;
• die Sicherheitshinweise des Lawinenrettungsdienstes nicht beachtet hat.

4. Haftung 
Die Haftung von TéléCharmey SA ist auf fahrlässiges und vorsätzliches Verhalten ihrerseits beschränkt.

5. Rettungsdienst
TéléCharmey SA bietet während des Winters einen Rettungsdienst an. Im Falle eines Unfalls im Skigebiet und der Notwendigkeit, den Rettungsdienst zu rufen, können dem verletzten Gast die entstandenen Kosten in Rechnung gestellt werden. Kosten Dritter (z.B. Rega, Arzt) werden direkt durch den Kunden bezahlt. Allfällige Rückerstattungsansprüche muss der Kunde gegenüber seiner Versicherung geltend machen.

6. Anwendbares Recht/Gerichtsstand
Der Vertrag zwischen Kunde und TéléCharmey SA untersteht dem schweizerischen Recht. 

Gerichtsstand ist Bulle, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen einen anderen Gerichtsstand vorschreiben.



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