1. Grundlage
Rechtsgrundlagen für den Verkauf von Saison-Abonnements sind das
Sportgesetz des Kantons Basel-Stadt (SG 371.100), die
Gebührenordnung für die Nutzung der Sportanlagen sowie die Haus- und Benutzungsordnung für die Sportanlagen.
2. Bezugsberechtigung
Bezugsberechtigt sind grundsätzlich alle Personen, welche die Haus- und Benutzungsordnung akzeptieren. Im Kanton Basel-Stadt angemeldete und wohnhafte Personen können Abonnemente zu einem Vorzugspreis erwerben. Inhaberinnen und Inhaber eines gültigen Familienpasses bzw. FamilienpassPlus erhalten das Saison-Abonnement für die Gartenbäder vergünstigt.
3. Sperrung von vergünstigten Saison-Abonnements
Bezieht jemand ein vergünstigtes Abonnement (im Kanton Basel-Stadt angemeldete und wohnhafte Personen; Familienpass bzw. FamilienpassPlus; Lehrlinge und Studentinnen/Studenten) und stellt sich nachträglich heraus, dass kein Grund für eine Vergünstigung besteht bzw. zum Zeitpunkt der Bestellung bestanden hat, so kann das Abonnement vollständig gesperrt werden. Nach Nachzahlung der Differenz und einer Bearbeitungsgebühr an einer Kasse wird das Abonnement wieder freigeschaltet. Für die mit einer Sperrung verbundenen Umtriebe wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 10.00 verlangt.
4. Personalisierung und Fotografie
Abonnemente sind nicht übertragbar (Ausnahmen 10-er Abonnemente; Zuschauerinnen/Zuschauer Kunsteisbahnen). Abonnementen können an jeder Kasse personalisiert werden. In diesem Fall wird auf dem Saison-Abonnement eine Fotografie aufgedruckt und diese im Kassensystem gespeichert. Ohne diese Personalisierung ist das Abonnement nur in Verbindung mit einem amtlichen Ausweis mit Fotografie gültig. Als Ausweis gelten Pass, Identitätskarte, Führerausweis, Schülerausweis, Halbtax-Abo usw. Bei Kindern wird auch eine gut lesbare Fotokopie eines der genannten Ausweise akzeptiert.
5. Trägermedium
Für ein Abonnement ist ein Trägermedium nötig. Für das Trägermedium wird ein Depot/Pfand von CHF 10.00 je Trägermedium verlangt. Das unbeschädigte Trägermedium kann an jeder Kasse eines Gartenbades oder einer Kunsteisbahn zurückgegeben werden. Trägermedien dürfen auf keine Art verändert (geknickt, gelocht etc.) werden. Für beschädigte Trägermedien wird kein Depot/Pfand zurückerstattet.
Als Trägermedium wird vor Ort auch der SwissPass akzeptiert. Auch andere Trägermedien, die mit dem Keycard-System kompatibel sind, werden akzeptiert. In diesem Fall entfällt das Depot/Pfand.
6. Belastung
Beim Kauf im Webshop wird das für die Bezahlung angegebene Zahlungsmittel belastet, sobald die Bestellung abgeschlossen wird. Es wird ein Bestätigungs-Email vom System versendet, welches bis zur Zusendung des Abonnements zum Eintritt berechtigt.
7. Rückgabe/Umtausch/Verlust
Rückgabe, Umtausch und Rückerstattung von Abonnementen sind nicht möglich. Bei Verlust kann kostenpflichtig ein Ersatz beantragt werden. Die Kosten für den Ersatz betragen CHF 10.00 für das neue Trägermedium und CHF 10.00 Bearbeitungsgebühr. Bei nicht personalisierten Abonnements ist ein amtlicher Ausweis mitzubringen.
8. Beachten der Auflagen
Benutzerinnen und Benutzer von Abonnementen halten sich an die Haus- und Benutzungsordnung. Bei Verletzung der Haus- und Benutzungsordnung oder bei missbräuchlicher Verwendung kann das Abonnement entzogen oder gesperrt werden.
9. Datenschutzerklärung
Die Angaben werden lediglich dazu verwendet, die Abonnemente zu versenden, zu verwalten und über Angebote der Bäder und Kunsteisbahnen zu informieren. Die Angaben/Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
Für das Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt gilt das
Gesetz über die Information und den Datenschutz (Informations- und Datenschutzgesetz, IDG) (SG 153.260). Ihre Angaben werden nur im Zusammenhang mit der Nutzung der Sportanlagen verwendet und nicht weitergegeben.
10. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Basel, sofern nicht übergeordnetes Recht zwingend einen anderen Gerichtsstand vorsieht.