Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von FMA SA (nachfolgend: FMA SA), rechtmässigen Betreiberin eines E-GUMA® Gutschein Management Systems der Fa. Idea Creation GmbH


1. Allgemeines
Alle Lieferungen und Leistungen von FMA SA und die damit verbundenen Onlinebestellungen sowie weitere Onlinedienste, unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Geschäftsleitung von FMA SA sowie der Schriftform; dies gilt auch für eine Abbedingung des Schriftformerfordernisses.

2. Gutscheine
2.1 Einlösung von Gutscheinen
Bei Online-Gutscheinen ist zu beachten, dass diese von FMA SA mit einem fälschungssicheren Code an den Kunden übermittelt werden. Da der Kunde den Gutschein selbst ausdrucken kann, sind mehrere Prints zwar möglich, aber nur ein Print ist wertrelevant und einlösbar. Der erste mit einem E-GUMA® Gutschein Management System eingelöste Gutschein mit dem entsprechenden Code wird als das Original angesehen und muss sofort nach dem Einlösen von FMA SA abgebucht werden. Sollten weitere Exemplare mit dem gleichen Code auftauchen, so handelt es sich um einen Missbrauch welcher strafrechtliche Konsequenzen zur Folge hat. Es besteht kein Anspruch auf Erfüllung und/oder Lieferung, resp. auf Schadenersatz seitens von FMA SA, falls jemand versucht, mehrere Gutscheine mit dem gleichen Code einzulösen, selbst wenn der Ersteinlöser nicht der rechtskräftige Inhaber des Gutscheines sein sollte. Vielmehr kann gegen den Aussteller mit Betrugsabsicht sofort eine strafrechtliche Untersuchung (Urkundenfälschung) in die Wege geleitet werden.
Bei der Absicht, einen Gutschein einzulösen, ist der / die Person verpflichtet, bei Anreise oder Ankunft im Restaurant den Mitarbeiter unmittelbar und vor Konsumation der Leistung darauf hinzuweisen, dass mit einem Gutschein bezahlt wird. Nur so ist es FMA SA möglich, den Gutschein vorab auf Gültigkeit zu prüfen. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass der Gutschein wie oben beschrieben nicht gültig ist, so ist die Person verpflichtet, alle konsumierten Leistungen vor Ort und mit einem sonstigen gültigen Zahlungsmittel zu bezahlen.

2.2 Übertragbarkeit von Gutscheinen

Da ein Gutschein entsprechend weitergegeben, resp. verschenkt werden kann, besteht keine Pflicht und Möglichkeit seitens von FMA SA, das Besitzrecht des Einlösers zu überprüfen. Beim Einlösen wird lediglich überprüft, ob die entsprechende E-GUMA®-Gutscheinnummer wirklich vom System freigegeben und ob der entsprechende Gutschein auch wirklich bezahlt wurde.

2.3 Gültigkeit von Gutscheinen
Die E-GUMA®-Gutscheine sind in der Regel 2 Jahre gültig (siehe Datum und Gültigkeitsdauer auf Gutschein). Nach Ablauf dieser Frist ist FMA SA nicht mehr verpflichtet, diesen anzunehmen. Verlorene Gutscheine werden nicht ersetzt. Auch können Gutscheine nicht gegen Barwertauszahlung zurückgegeben werden. Beträgt der Wert des Gutscheines mehr als die konsumierte Leistung, so ist FMA SA bereit, den verbleibenden Gutschein-Saldo bei weiteren Besuchen resp. Konsumationen, vollumfänglich anzurechnen. In einem solchen Fall besteht kein Anspruch auf eine Restauszahlung des noch offenen Gutschein-Betrages. FMA SA ist nicht verpflichtet, nicht bezahlte Gutscheine als Zahlungsmittel entgegen zu nehmen. Aus betrieblichen Gründen können die im Gutschein aufgeführten Leistungen nur vom Betrieb erbracht resp. garantiert werden, wenn eine entsprechende und rechtzeitige Reservation erfolgt ist.

2.4 Leistung von Gutscheinen
Die im Gutschein beschriebene Dienstleistung kann je nach Begebenheit leicht abweichen, darf aber für den Gast keine relevante Wertminderung darstellen. Sollte FMA SA aus irgendeinem Grund schliessen oder aufgeben müssen, so verfallen die E-GUMA®-Gutscheine schadenersatzlos. Dies ist auch der Fall, wenn der Betrieb nachweisbar den Eigentümer wechselt. In einem solchen Fall kann nicht auf FMA SA als ursprünglicher Aussteller der Gutscheine zurück gegriffen werden.      

3. Lieferung
FMA SA wird nach Möglichkeit vereinbarte oder angegebene Lieferzeiten pünktlich einhalten. Werden diese um mehr als sechs Wochen überschritten, so hat der Kunde das Recht, eine Nachfrist mit dem Hinweis zu setzen, dass er die Abnahme des Kaufgegenstandes (hier E-GUMA®-Gutscheine) nach Ablauf der Frist ablehnt. Diese Nachfrist muss mindestens einen Monat betragen. Kommt sodann eine Einigung über ein neues Lieferdatum nicht zustande, so kann der Kunde nach Ablauf der Nachfrist durch schriftliche Erklärung vom Vertrag, resp. vom Abschluss zurücktreten. Schadenersatz infolge Verzuges oder Unmöglichkeit von Lieferungen können nicht geltend gemacht werden. Dies gilt ebenso für Schadenersatzansprüche infolge entgangenen Gewinnes oder eines sonstigen mittelbaren Schadens. Weitergehende Ansprüche des Käufers - insbesondere auf Lieferung - sowie auf die durch das Produkt allfällig entstandenen Risiken und Nebenwirkungen, sind ausgeschlossen.

4. Bezahlung
Bei Bezahlung mit der Kreditkarte wird Ihnen der Betrag umgehend der gewählten Kreditkarte belastet.

5. Widerrufsrecht
Bei Gutscheinen, die online bezahlt und ausgedruckt werden, besteht kein Widerrufsrecht.

6. Mängel
Beanstandungen wegen Lieferumfang, Sachmängeln, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche nach Erhalt der Ware, resp. der Gutscheine, schriftlich geltend zu machen. Bei berechtigten Beanstandungen wird FMA SA die Fehllieferung kostenlos korrigieren und im Übrigen unter Vorbehalt des Ausschlusses nach ihrer Wahl die Gutscheine umtauschen, sie zurücknehmen oder dem Käufer einen Preisnachlass einräumen. Ist im Falle des Umtausches eines E-GUMA®-Gutscheins auch die Ersatzlieferung mangelhaft, so steht dem Käufer das Recht auf Wandlung oder Minderung zu.

7. Kundendaten
FMA SA ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten, dies unter Berücksichtigung der entsprechenden Sorgfaltspflicht im Umgang mit sensiblen Kundendaten. Die FMA SA stellt sicher, dass die Handhabung von Kundendaten den Richtlinien des neuen europäischen Datenschutzgesetzes (GDPR der EU) entspricht.

8. Abschliessende Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung (AGB)  berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Verträge, unter Einschluss dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), ist Manno, Schweiz.