Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Schweizer Fleisch-Fachverbands SFF für Bildungsdienstleistungen

  • Zweck und Geltungsbereich
    • Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle Bildungsleistungen des Schweizer Fleisch-Fachverbands SFF (nachfolgend SFF) für ihre Teilnehmer, soweit im Einzelfall nicht etwas anderes gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
    • Der Teilnehmer anerkennt mit der Kursanmeldung die vorliegenden AGB des SFF. Die AGB sind integrierter Bestandteil aller Kursangebote des SFF.
    • Der SFF behält sich das Recht vor, an diesen AGB jederzeit Änderungen vorzunehmen und die jeweils aktuelle Fassung auf https://shop.e-guma.ch/abzspiez/de/tickets/terms zu veröffentlichen. Die neue Version der AGB tritt durch Publikation auf der Internetseite des SFF in Kraft.

  • Anmeldung
    • Die Kursanmeldung erfolgt per Online-Anmeldeformular oder per E-Mail und ist verbindlich.
    • Nach der Kursanmeldung erhält der Teilnehmende eine Anmeldebestätigung mit verbindlichen Zahlungsanweisungen.
    • Der Teilnehmende hat die Anmeldebestätigung unverzüglich zu prüfen und allfällige Fehler unverzüglich zu melden.
    • Mit der Anmeldung zur jeweiligen Veranstaltung sowie deren Bestätigung per E-Mail nach Prüfung durch die für die Durchführung der Veranstaltung zuständige Person des SFF kommt ein Vertrag zwischen dem Teilnehmer und dem SFF zustande.
    • Der SFF behält sich vor, Anmeldungen ohne Begründung abzulehnen.

  • Kurskosten und Zahlung des Kursgeldes
    • Die Preise für Tagesseminare verstehen sich inklusive Schulungsunterlagen, Mineralwasser im Plenum, Kaffeepausen und sofern erwähnt Mittagessen inkl. Mineralwasser und Kaffee/Tee.
    • Die Kurskosten sind gemäss Rechnung innert 30 Tagen zu begleichen. Bei Zahlungsverzug fallen beim Kunden zusätzliche Mahngebühren an. Bei Inkassomassnahmen wird eine Inkassogebühr von CHF 300.00 erhoben.
    • Kommt der Teilnehmer seiner Zahlungspflicht nicht innerhalb der vorgegebenen Frist nach, behält sich der SFF vor, den Teilnehmer vom Kurs auszuschliessen.
    • Für die Bezahlung in Fremdwährung wird mit dem aktuellen Tageskurs gerechnet.
    • Es gelten die auf der Rechnung vermerkten Zahlungsmodalitäten.

  • Rabatte
    • Sofern dies bei der Anmeldung mitgeteilt wird, erhält die Person, die im selben Kalenderjahr bereits den zweiten SFF Weiterbildungskurs bucht 50% Rabatt auf diesen.
    • Rabatte sind nicht kumulierbar.
    • Lernende erhalten gegen Nachweis (Lehrlingsausweis) einen Rabatt von 50% auf unsere Weiterbildungskurse. Dieser ist an bildung@sff.ch zu senden.

  • Kursplätze und Durchführung
    • Falls die Zahl der Teilnehmenden beschränkt ist, liegt es in der Zuständigkeit des SFF die Teilnehmer auszuwählen.
  • Bei zu wenigen Anmeldungen oder aus anderen unvorhergesehen Gründen können Kurse verschoben oder abgesagt werden. Bereits bezahlte Kurskosten werden in diesem Fall zurückerstattet oder beim nächsten Mal verrechnet.
    • Der SFF behält sich weiter vor, aufgrund anderer, vom SFF nicht zu vertretender Gründe, im Programm angekündigte Kurse abzusagen. Bereits bezahlte Kursgelder werden zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmenden, insbesondere Schadenersatzansprüche bei Änderungen oder Absage eines Kurses, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Programmänderungen
    • Fällt eine Kursleitung aus, kann der SFF einen Kursleiterwechsel vornehmen oder eine Stellvertretung einsetzen.
    • Aus organisatorischen Gründen behält sich der SFF vor, Kurse zeitlich zu verschieben oder zusammenzulegen, den Durchführungsort zu ändern oder Kurse bei prozentualer Rückerstattung des Kursgeldes zu kürzen.
    • Wir behalten uns vor, den Präsenzunterricht bei Bedarf auf Online-Unterricht umzustellen, sofern dies möglich und notwendig ist. Der Unterricht findet in vollem Umfang statt, sodass kein Anspruch auf Erstattung besteht. Die Teilnehmer sind selbst verantwortlich für die technischen Voraussetzungen zur Teilnahme am Online-Unterricht.

  • Umbuchung
Eine Umbuchung auf einen anderen vom SFF angebotenen Kurs oder Termin ist bis 14 Tage vor Kursbeginn möglich. Für die Umbuchung wird eine Gebühr in Höhe von CHF 30.00 erhoben. Umbuchungsanfragen müssen schriftlich erfolgen.

  • Abmeldung und Gebühren (Annullationsbedingungen)
    • Das Nichtbezahlen des Kursgeldes gilt nicht als Abmeldung.
    • Bei einer Abmeldung zu einem bereits bestätigten Kurs verrechnen wir 30% der Kurskosten.
    • Bei unentschuldigtem Fernbleiben bzw. bei einer Abmeldung, welche weniger als 10 Tage vor dem Kurs eintrifft ist die Rechnung zu 100% zu begleichen.
    • Bei vorzeitigem Verlassen eines Kurses, bitten wir Sie die Kursleitung zu informieren.
    • Unentschuldigtes Fernbleiben liegt vor, wenn ein Teilnehmer ohne vorherige schriftliche oder mündliche Mitteilung und ohne triftigen Grund (z.B. Krankheit, nachgewiesen durch ärztliches Attest) nicht spätestens 60 Minuten nach Startzeit zum Kurs erscheint oder die Teilnahme abbricht. Eine Entschuldigung muss rechtzeitig, in der Regel vor Kursbeginn, erfolgen, um als entschuldigtes Fernbleiben zu gelten.

  • Kursauschluss
    • Der SFF behält sich vor, Teilnehmende aus einem Kurs auszuschliessen. In folgenden Fällen ist das ganze Kursgeld geschuldet, d.h. es erfolgt weder eine anteilsmässige Rückerstattung noch ein Erlass des Kursgeldes: Kursausschluss aufgrund Nichtbezahlung des Kursgeldes sowie in schwerwiegenden Fällen (Ehrverletzung, Belästigung, vorsätzliche Sachbeschädigung etc.).

  • Nicht besuchte Lektionen/Termine
    • Nicht besuchte Lektionen / Termine können nicht nachgeholt werden und die dafür bezahlten Kursgelder werden nicht zurückerstattet.

  • Berufskleidung und mitzubringende Gegenstände
    • Der Teilnehmer hat die passende Berufskleidung und die mitzubringenden Gegenstände selbst mitzunehmen.
    • Den Hinweis zum Tragen der Berufskleidung und welche Gegenstände mitzubringen sind entnehmen Sie bitte der Einladung zum Kurs.

  • Kursunterlagen
Kursunterlagen werden während des Kurses abgegeben oder per E-Mail zugestellt.
    • Die Reproduktion von Kursunterlagen durch Teilnehmer ist strikt verboten.
    • Sämtliche Urheberrechte der im Rahmen der Veranstaltung an die Teilnehmenden abgegebenen Dokumentationen verbleiben bei den einzelnen Referenten bzw. beim SFF.
    • Mit der Anmeldung und oder mit dem Besuch eines durch den SFF organisierten Kurses bestätigt der Teilnehmer, dass das © (Copyright) für sämtliche Schulungs- und Arbeitsunterlagen dauernd beim SFF liegt und nicht verletzt werden darf. Verboten sind Kopien jeglicher Art zur Verbreitung oder Weitergabe. Die Unterlagen dürfen nur persönlich verwendet werden.
  • Kursbestätigung
Alle Kursteilnehmer erhalten nach Besuch sämtlicher Kursstunden des angebotenen Kurses und Bezahlung des Kurses eine Kursbestätigung (im Kursgeld inbegriffen).

  • Versicherung
    • Für alle vom SFF organisierten Kurse, wird jegliche Haftung für entstandene Schäden ausgeschlossen. Die Teilnehmenden sind für eine ausreichende Versicherungsdeckung selbst verantwortlich. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann der SFF nicht haftbar gemacht werden
    • Der SFF verpflichtet sich, alle notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um Unfälle zu vermeiden und die Sicherheit der Teilnehmer zu gewährleisten. Sämtliche geltenden Sicherheitsvorschriften müssen von den Teilnehmern zwingend eingehalten werden. Bei Nichteinhaltung übernimmt das SFF keine Haftung für daraus resultierende Schäden oder Unfälle.

  • Datenschutz
    • Der SFF nutzt die ihr von den Teilnehmenden überlassenen personenbezogenen Daten ausschliesslich für die Abwicklung der Veranstaltung notwendigen Zwecke.
    • Der SFF ist dazu berechtigt den zuständigen nationalen Behörden Auskunft über die Teilnehmer des Kurses «Tierschutz» zu geben.

  • Anwendbares Recht und Gerichtsstand
    • Dieser Vertrag untersteht materiellem schweizerischem Recht.
    • Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen, ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahrensarten ist Uster.

  • Gültigkeitsvorbehalt
    Sollte eine der vorliegenden Klauseln für ungültig erklärt werden, bleiben die anderen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen davon unberührt. Die ungültigen Bestimmungen sind durch wirtschaftlich möglichst gleichwertige, rechtmässige Bestimmungen zu ersetzen.