Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB) für Bildungsdienstleistungen
Art.1.
Zweck und Geltungsbereich
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen
Geschäfts-bedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle Bildungsleistungen des
Schweizer Fleisch-Fachverbands SFF (nachfolgend SFF) für seine Teilnehmer,
soweit im Einzelfall nicht et-was anderes gesetzlich vorgeschrieben ist.
1.2 Der Teilnehmer anerkennt mit der Kursan-meldung
die vorliegenden AGB des SFF. Die AGB sind integrierter Bestandteil aller
Kursan-gebote des SFF.
1.3 Der SFF behält sich das Recht vor, an die-sen AGB
jederzeit Änderungen vorzunehmen und die aktuelle Fassung auf der Website des E-Guma-Shops
zu veröffentlichen. Die neue Version der AGB tritt durch Publikation auf der
Website in Kraft.
Art. 2
Anmeldung
2.1 Die Kursanmeldung erfolgt über ein digita-les
Anmeldeformular oder E-Mail und ist ver-bindlich.
2.2 Nach der Kursanmeldung erhält der Teil-nehmer
eine Anmeldebestätigung mit verbind-lichen Zahlungsanweisungen.
2.3 Der Teilnehmer hat die Anmeldebestäti-gung
unverzüglich zu prüfen und allfällige Feh-ler unverzüglich zu melden.
2.4 Mit der Anmeldung zur Veranstaltung und der
anschliessenden Teilnahmebestätigung per E-Mail kommt ein Vertrag zwischen dem
Teilnehmer und dem SFF zustande.
2.5 Der SFF behält sich vor, Anmeldungen ohne
Begründung abzulehnen.
Art. 3
Kurskosten und Zahlung des Kursgeldes
3.1 Die Preise für Tagesseminare verstehen sich
inklusive Schulungsunterlagen, Mineral-wasser, Kaffeepausen und sofern erwähnt
Mit-tagessen inkl. Mineralwasser und Kaffee/Tee.
3.2 Die Kurskosten sind gemäss Rechnung in-nert 30
Tagen zu begleichen. Bei Zahlungsver-zug fallen zusätzliche Mahngebühren an.
Bei Inkassomassnahmen wird eine Inkassogebühr von CHF 300.– erhoben.
3.3 Kommt der Teilnehmer seiner Zahlungs-pflicht
nicht innerhalb der vorgegebenen Frist nach, behält sich der SFF vor, den
Teilnehmer vom Kurs auszuschliessen.
3.4 Für die Bezahlung in Fremdwährung wird mit dem
aktuellen Tageskurs gerechnet.
3.5 Es gelten die auf der Rechnung vermerkten
Zahlungsmodalitäten.
Art. 4
Rabatte
4.1 Sofern der Teilnehmer dies bei der Anmel-dung
mitteilt, erhält er, falls er im selben Kalen-derjahr bereits den zweiten
SFF-Weiterbil-dungskurs bucht, 50 % Rabatt auf diesen.
4.2 Rabatte sind nicht kumulierbar.
4.3 Lernende erhalten gegen Nachweis einen Rabatt von
50 % auf unsere Weiterbildungs-kurse. Der Lehrlingsausweis ist an bildung@sff.ch
zu senden.
Art. 5
Kursplätze und Durchführung
5.1 Falls die Zahl der Teilnehmer beschränkt ist,
liegt es in der Zuständigkeit des SFF die Teilnehmer auszuwählen.
5.2 Bei zu wenigen Anmeldungen oder aus an-deren
unvorhergesehen Gründen können Kurse verschoben oder abgesagt werden. Be-reits
bezahlte Kurskosten werden in diesem Fall zurückerstattet oder beim nächsten
Mal verrechnet.
5.3 Der SFF behält sich weiter vor, aufgrund anderer,
vom SFF nicht zu vertretender Gründe, im Programm angekündigte Kurse
ab-zusagen. Bereits bezahlte Kursgelder werden zurückerstattet. Weitergehende
Ansprüche der Teilnehmer, insbesondere Schadenersatzan-sprüche bei Änderungen
oder Absage eines Kurses, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Art. 6
Programmänderungen
6.1 Fällt eine Kursleitung aus, kann der SFF ei-nen
Kursleiterwechsel vornehmen oder eine Stellvertretung einsetzen.
6.2 Aus organisatorischen Gründen behält sich der SFF
vor, Kurse zeitlich zu verschieben oder zusammenzulegen, den Durchführungsort
zu ändern oder Kurse bei prozentualer Rücker-stattung des Kursgeldes zu kürzen.
6.3 Wir behalten uns vor, den Präsenzunter-richt bei
Notwendigkeit auf Online-Unterricht umzustellen, sofern dies möglich ist. Der
Unter-richt findet in vollem Umfang statt, sodass kein Anspruch auf Erstattung
besteht. Die Teilneh-mer sind verantwortlich für die technischen
Vo-raussetzungen zur Teilnahme am Online-Un-terricht.
Art. 7
Umbuchung
Eine Umbuchung auf einen anderen vom SFF angebotenen Kurs
oder Termin ist bis 14 Tage vor Kursbeginn möglich. Für die Umbuchung wird eine
Gebühr in Höhe von CHF 30.– erho-ben. Umbuchungsanfragen müssen schriftlich
erfolgen.
Art. 8
Annullationsbedingungen
8.1 Das Nichtbezahlen des Kursgeldes gilt nicht als
Abmeldung.
8.2 Bei einer Abmeldung zu einem bereits be-stätigten
Kurs verrechnen wir 30 % der Kurs-kosten.
8.3 Bei unentschuldigtem Fernbleiben bzw. bei einer
Abmeldung, die weniger als 10 Tage vor Kursbeginn eintrifft ist die Rechnung zu
100 % zu begleichen.
8.4 Bei vorzeitigem Verlassen eines Kurses bit-ten
wir Sie die Kursleitung zu informieren.
8.5 Unentschuldigtes Fernbleiben liegt vor, wenn ein
Teilnehmer ohne vorherige schriftli-che oder mündliche Mitteilung und ohne
trifti-gen Grund (z.B. Krankheit, nachgewiesen durch ärztliches Attest) nicht
spätestens 60 Mi-nuten nach Startzeit zum Kurs erscheint oder die Teilnahme
abbricht. Eine Entschuldigung muss rechtzeitig, in der Regel vor Kursbeginn,
erfolgen, um als entschuldigtes Fernbleiben zu gelten.
Art. 9 Kursauschluss
9.1 Der SFF behält sich vor, Teilnehmer aus ei-nem
Kurs auszuschliessen. In folgenden Fällen ist das ganze Kursgeld geschuldet,
d.h. es er-folgt weder eine anteilsmässige Rückerstat-tung noch ein Erlass des
Kursgeldes: Kursaus-schluss aufgrund Nichtbezahlung des Kursgel-des sowie in
schwerwiegenden Fällen (Ehrver-letzung, Belästigung, vorsätzliche
Sachbe-schädigung etc.).
Art. 10
Nicht besuchte Lektionen/Termine
Nicht besuchte Lektionen/Termine können nicht nachgeholt
werden und die dafür bezahl-ten Kursgelder werden nicht zurückerstattet.
Art. 11
Berufskleidung und mitzubringende Ge-genstände
11.1 Der Teilnehmer hat die passende Berufs-kleidung und die
mitzubringenden Gegen-stände selbst mitzunehmen.
11.2 Den Hinweis zum Tragen der Berufsklei-dung und welche
Gegenstände mitzubringen sind entnehmen Sie bitte der Einladung zum Kurs.
Art. 12
Kursunterlagen
12.1 Kursunterlagen werden während des Kur-ses
abgegeben oder per E-Mail zugestellt.
12.2 Die Reproduktion von Kursunterlagen durch
Teilnehmer ist nicht erlaubt.
12.3 Sämtliche Urheberrechte der im Rahmen der
Veranstaltung an die Teilnehmer abgege-benen Dokumentationen verbleiben bei den
einzelnen Referenten bzw. beim SFF.
12.4 Mit der Anmeldung und/oder mit dem Be-such eines
durch den SFF organisierten Kur-ses bestätigt der Teilnehmer, dass das ©
(Co-pyright) für sämtliche Schulungs- und Arbeits-unterlagen dauernd beim SFF
liegt und nicht verletzt werden darf. Verboten sind Kopien jeg-licher Art zur
Verbreitung oder Weitergabe. Die Unterlagen dürfen nur persönlich verwendet
werden.
Art. 13
Kursbestätigung
Alle Kursteilnehmer erhalten nach Besuch sämtlicher
Kursstunden des angebotenen Kur-ses und Bezahlung des Kurses eine
Kursbe-stätigung (im Kursgeld inbegriffen).
Art. 14
Versicherung
14.1 Für alle vom SFF organisierten Kurse, wird
jegliche Haftung für entstandene Schäden ausgeschlossen. Die Teilnehmer sind
für eine ausreichende Versicherungsdeckung selbst verantwortlich. Für Diebstahl
und Verlust von Gegenständen kann der SFF nicht haftbar ge-macht werden
14.2 Der SFF verpflichtet sich, alle notwendi-gen
Massnahmen zu ergreifen, um Unfälle zu vermeiden und die Sicherheit der
Teilnehmer zu gewährleisten. Sämtliche geltenden Sicher-heitsvorschriften
müssen von den Teilnehmern zwingend eingehalten werden. Bei Nichteinhal-tung
übernimmt das SFF keine Haftung für da-raus resultierende Schäden oder Unfälle.
Art. 15
Datenschutz
15.1 Der SFF nutzt die ihm von den Teilneh-mern
überlassenen personenbezogenen Da-ten ausschliesslich für die Abwicklung der
Ver-anstaltung notwendigen Zwecke.
15.2 Der SFF ist dazu berechtigt den zuständi-gen
nationalen Behörden Auskunft über die Teilnehmer des Kurses «Tierschutz» zu
geben.
Art. 16
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
16.1 Dieser Vertrag untersteht materiellem
schweizerischem Recht.
16.2 Erfüllungsort für die beiderseitigen
Ver-pflichtungen ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahrensarten ist
Uster.
Art 17
Gültigkeitsvorbehalt
Sollte eine der vorliegenden Klauseln für ungül-tig erklärt
werden, bleiben die anderen Bestim-mungen der Allgemeinen Geschäftsbedingun-gen
davon unberührt. Die ungültigen Bestim-mungen sind durch wirtschaftlich
möglichst gleichwertige, rechtmässige Bestimmungen zu ersetzen.
SFF
November 2024