Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Bildungsdienstleistungen

Art.1.

Zweck und Geltungsbereich

1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäfts-bedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle Bildungsleistungen des Schweizer Fleisch-Fachverbands SFF (nachfolgend SFF) für seine Teilnehmer, soweit im Einzelfall nicht et-was anderes gesetzlich vorgeschrieben ist.

1.2 Der Teilnehmer anerkennt mit der Kursan-meldung die vorliegenden AGB des SFF. Die AGB sind integrierter Bestandteil aller Kursan-gebote des SFF.

1.3 Der SFF behält sich das Recht vor, an die-sen AGB jederzeit Änderungen vorzunehmen und die aktuelle Fassung auf der Website des E-Guma-Shops zu veröffentlichen. Die neue Version der AGB tritt durch Publikation auf der Website in Kraft.



Art. 2

Anmeldung

2.1 Die Kursanmeldung erfolgt über ein digita-les Anmeldeformular oder E-Mail und ist ver-bindlich.

2.2 Nach der Kursanmeldung erhält der Teil-nehmer eine Anmeldebestätigung mit verbind-lichen Zahlungsanweisungen.

2.3 Der Teilnehmer hat die Anmeldebestäti-gung unverzüglich zu prüfen und allfällige Feh-ler unverzüglich zu melden.

2.4 Mit der Anmeldung zur Veranstaltung und der anschliessenden Teilnahmebestätigung per E-Mail kommt ein Vertrag zwischen dem Teilnehmer und dem SFF zustande.

2.5 Der SFF behält sich vor, Anmeldungen ohne Begründung abzulehnen.



Art. 3

Kurskosten und Zahlung des Kursgeldes

3.1 Die Preise für Tagesseminare verstehen sich inklusive Schulungsunterlagen, Mineral-wasser, Kaffeepausen und sofern erwähnt Mit-tagessen inkl. Mineralwasser und Kaffee/Tee.

3.2 Die Kurskosten sind gemäss Rechnung in-nert 30 Tagen zu begleichen. Bei Zahlungsver-zug fallen zusätzliche Mahngebühren an. Bei Inkassomassnahmen wird eine Inkassogebühr von CHF 300.– erhoben.

3.3 Kommt der Teilnehmer seiner Zahlungs-pflicht nicht innerhalb der vorgegebenen Frist nach, behält sich der SFF vor, den Teilnehmer vom Kurs auszuschliessen.

3.4 Für die Bezahlung in Fremdwährung wird mit dem aktuellen Tageskurs gerechnet.

3.5 Es gelten die auf der Rechnung vermerkten Zahlungsmodalitäten.



Art. 4

Rabatte

4.1 Sofern der Teilnehmer dies bei der Anmel-dung mitteilt, erhält er, falls er im selben Kalen-derjahr bereits den zweiten SFF-Weiterbil-dungskurs bucht, 50 % Rabatt auf diesen.

4.2 Rabatte sind nicht kumulierbar.

4.3 Lernende erhalten gegen Nachweis einen Rabatt von 50 % auf unsere Weiterbildungs-kurse. Der Lehrlingsausweis ist an bildung@sff.ch zu senden.



Art. 5

Kursplätze und Durchführung

5.1 Falls die Zahl der Teilnehmer beschränkt ist, liegt es in der Zuständigkeit des SFF die Teilnehmer auszuwählen.

5.2 Bei zu wenigen Anmeldungen oder aus an-deren unvorhergesehen Gründen können Kurse verschoben oder abgesagt werden. Be-reits bezahlte Kurskosten werden in diesem Fall zurückerstattet oder beim nächsten Mal verrechnet.

5.3 Der SFF behält sich weiter vor, aufgrund anderer, vom SFF nicht zu vertretender Gründe, im Programm angekündigte Kurse ab-zusagen. Bereits bezahlte Kursgelder werden zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmer, insbesondere Schadenersatzan-sprüche bei Änderungen oder Absage eines Kurses, sind ausdrücklich ausgeschlossen.



Art. 6

Programmänderungen

6.1 Fällt eine Kursleitung aus, kann der SFF ei-nen Kursleiterwechsel vornehmen oder eine Stellvertretung einsetzen.

6.2 Aus organisatorischen Gründen behält sich der SFF vor, Kurse zeitlich zu verschieben oder zusammenzulegen, den Durchführungsort zu ändern oder Kurse bei prozentualer Rücker-stattung des Kursgeldes zu kürzen.

6.3 Wir behalten uns vor, den Präsenzunter-richt bei Notwendigkeit auf Online-Unterricht umzustellen, sofern dies möglich ist. Der Unter-richt findet in vollem Umfang statt, sodass kein Anspruch auf Erstattung besteht. Die Teilneh-mer sind verantwortlich für die technischen Vo-raussetzungen zur Teilnahme am Online-Un-terricht.



Art. 7

Umbuchung

Eine Umbuchung auf einen anderen vom SFF angebotenen Kurs oder Termin ist bis 14 Tage vor Kursbeginn möglich. Für die Umbuchung wird eine Gebühr in Höhe von CHF 30.– erho-ben. Umbuchungsanfragen müssen schriftlich erfolgen.



Art. 8

Annullationsbedingungen

8.1 Das Nichtbezahlen des Kursgeldes gilt nicht als Abmeldung.

8.2 Bei einer Abmeldung zu einem bereits be-stätigten Kurs verrechnen wir 30 % der Kurs-kosten.

8.3 Bei unentschuldigtem Fernbleiben bzw. bei einer Abmeldung, die weniger als 10 Tage vor Kursbeginn eintrifft ist die Rechnung zu 100 % zu begleichen.

8.4 Bei vorzeitigem Verlassen eines Kurses bit-ten wir Sie die Kursleitung zu informieren.

8.5 Unentschuldigtes Fernbleiben liegt vor, wenn ein Teilnehmer ohne vorherige schriftli-che oder mündliche Mitteilung und ohne trifti-gen Grund (z.B. Krankheit, nachgewiesen durch ärztliches Attest) nicht spätestens 60 Mi-nuten nach Startzeit zum Kurs erscheint oder die Teilnahme abbricht. Eine Entschuldigung muss rechtzeitig, in der Regel vor Kursbeginn, erfolgen, um als entschuldigtes Fernbleiben zu gelten.



Art. 9 Kursauschluss

9.1 Der SFF behält sich vor, Teilnehmer aus ei-nem Kurs auszuschliessen. In folgenden Fällen ist das ganze Kursgeld geschuldet, d.h. es er-folgt weder eine anteilsmässige Rückerstat-tung noch ein Erlass des Kursgeldes: Kursaus-schluss aufgrund Nichtbezahlung des Kursgel-des sowie in schwerwiegenden Fällen (Ehrver-letzung, Belästigung, vorsätzliche Sachbe-schädigung etc.).



Art. 10

Nicht besuchte Lektionen/Termine

Nicht besuchte Lektionen/Termine können nicht nachgeholt werden und die dafür bezahl-ten Kursgelder werden nicht zurückerstattet.



Art. 11

Berufskleidung und mitzubringende Ge-genstände

11.1 Der Teilnehmer hat die passende Berufs-kleidung und die mitzubringenden Gegen-stände selbst mitzunehmen.

11.2 Den Hinweis zum Tragen der Berufsklei-dung und welche Gegenstände mitzubringen sind entnehmen Sie bitte der Einladung zum Kurs.



Art. 12

Kursunterlagen

12.1 Kursunterlagen werden während des Kur-ses abgegeben oder per E-Mail zugestellt.

12.2 Die Reproduktion von Kursunterlagen durch Teilnehmer ist nicht erlaubt.

12.3 Sämtliche Urheberrechte der im Rahmen der Veranstaltung an die Teilnehmer abgege-benen Dokumentationen verbleiben bei den einzelnen Referenten bzw. beim SFF.

12.4 Mit der Anmeldung und/oder mit dem Be-such eines durch den SFF organisierten Kur-ses bestätigt der Teilnehmer, dass das © (Co-pyright) für sämtliche Schulungs- und Arbeits-unterlagen dauernd beim SFF liegt und nicht verletzt werden darf. Verboten sind Kopien jeg-licher Art zur Verbreitung oder Weitergabe. Die Unterlagen dürfen nur persönlich verwendet werden.



Art. 13

Kursbestätigung

Alle Kursteilnehmer erhalten nach Besuch sämtlicher Kursstunden des angebotenen Kur-ses und Bezahlung des Kurses eine Kursbe-stätigung (im Kursgeld inbegriffen).



Art. 14

Versicherung

14.1 Für alle vom SFF organisierten Kurse, wird jegliche Haftung für entstandene Schäden ausgeschlossen. Die Teilnehmer sind für eine ausreichende Versicherungsdeckung selbst verantwortlich. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann der SFF nicht haftbar ge-macht werden

14.2 Der SFF verpflichtet sich, alle notwendi-gen Massnahmen zu ergreifen, um Unfälle zu vermeiden und die Sicherheit der Teilnehmer zu gewährleisten. Sämtliche geltenden Sicher-heitsvorschriften müssen von den Teilnehmern zwingend eingehalten werden. Bei Nichteinhal-tung übernimmt das SFF keine Haftung für da-raus resultierende Schäden oder Unfälle.



Art. 15

Datenschutz

15.1 Der SFF nutzt die ihm von den Teilneh-mern überlassenen personenbezogenen Da-ten ausschliesslich für die Abwicklung der Ver-anstaltung notwendigen Zwecke.

15.2 Der SFF ist dazu berechtigt den zuständi-gen nationalen Behörden Auskunft über die Teilnehmer des Kurses «Tierschutz» zu geben.



Art. 16

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

16.1 Dieser Vertrag untersteht materiellem schweizerischem Recht.

16.2 Erfüllungsort für die beiderseitigen Ver-pflichtungen ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahrensarten ist Uster.



Art 17

Gültigkeitsvorbehalt

Sollte eine der vorliegenden Klauseln für ungül-tig erklärt werden, bleiben die anderen Bestim-mungen der Allgemeinen Geschäftsbedingun-gen davon unberührt. Die ungültigen Bestim-mungen sind durch wirtschaftlich möglichst gleichwertige, rechtmässige Bestimmungen zu ersetzen.

SFF

November 2024