Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB) für Bildungsdienstleistungen
Art.1.
Zweck und Geltungsbereich
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle Bildungsleistungen des
Schweizer Fleisch-Fachverbands SFF (nachfolgend SFF) für seine Teilnehmer,
soweit im Einzelfall nicht et-was anderes gesetzlich vorgeschrieben ist.
1.2 Der Teilnehmer anerkennt mit der Kursanmeldung
die vorliegenden AGB des SFF. Die AGB sind integrierter Bestandteil aller
Kursangebote des SFF.
1.3 Der SFF behält sich das Recht vor, an diesen AGB
jederzeit Änderungen vorzunehmen und die aktuelle Fassung auf der Website des E-Guma-Shops
zu veröffentlichen. Die neue Version der AGB tritt durch Publikation auf der
Website in Kraft.
Art. 2
Anmeldung
2.1 Die Kursanmeldung erfolgt über ein digitales
Anmeldeformular oder E-Mail und ist verbindlich.
2.2 Nach der Kursanmeldung erhält der Teilnehmer
eine Anmeldebestätigung mit verbindlichen Zahlungsanweisungen.
2.3 Der Teilnehmer hat die Anmeldebestätigung
unverzüglich zu prüfen und allfällige Fehler unverzüglich zu melden.
2.4 Mit der Anmeldung zur Veranstaltung und der
anschliessenden Teilnahmebestätigung per E-Mail kommt ein Vertrag zwischen dem
Teilnehmer und dem SFF zustande.
2.5 Der SFF behält sich vor, Anmeldungen ohne
Begründung abzulehnen.
Art. 3
Kurskosten und Zahlung des Kursgeldes
3.1 Die Preise für Tagesseminare verstehen sich
inklusive Schulungsunterlagen, Mineralwasser, Kaffeepausen und sofern erwähnt
Mittagessen inkl. Mineralwasser und Kaffee/Tee.
3.2 Die Kurskosten sind gemäss Rechnung in-nert 30
Tagen zu begleichen. Bei Zahlungsverzug fallen zusätzliche Mahngebühren an.
Bei Inkassomassnahmen wird eine Inkassogebühr von CHF 300.– erhoben.
3.3 Kommt der Teilnehmer seiner Zahlungspflicht
nicht innerhalb der vorgegebenen Frist nach, behält sich der SFF vor, den
Teilnehmer vom Kurs auszuschliessen.
3.4 Für die Bezahlung in Fremdwährung wird mit dem
aktuellen Tageskurs gerechnet.
3.5 Es gelten die auf der Rechnung vermerkten
Zahlungsmodalitäten.
Art. 4
Rabatte
4.1 Sofern der Teilnehmer dies bei der Anmeldung
mitteilt, erhält er, falls er im selben Kalenderjahr bereits den zweiten
SFF-Weiterbildungskurs bucht, 50 % Rabatt auf diesen.
4.2 Rabatte sind nicht kumulierbar.
4.3 Lernende erhalten gegen Nachweis einen Rabatt von
50 % auf unsere Weiterbildungs-kurse. Der Lehrlingsausweis ist an bildung@sff.ch
zu senden.
Art. 5
Kursplätze und Durchführung
5.1 Falls die Zahl der Teilnehmer beschränkt ist,
liegt es in der Zuständigkeit des SFF die Teilnehmer auszuwählen.
5.2 Bei zu wenigen Anmeldungen oder aus anderen
unvorhergesehen Gründen können Kurse verschoben oder abgesagt werden. Bereits
bezahlte Kurskosten werden in diesem Fall zurückerstattet oder beim nächsten
Mal verrechnet.
5.3 Der SFF behält sich weiter vor, aufgrund anderer,
vom SFF nicht zu vertretender Gründe, im Programm angekündigte Kurse
abzusagen. Bereits bezahlte Kursgelder werden zurückerstattet. Weitergehende
Ansprüche der Teilnehmer, insbesondere Schadenersatzansprüche bei Änderungen
oder Absage eines Kurses, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Art. 6
Programmänderungen
6.1 Fällt eine Kursleitung aus, kann der SFF einen
Kursleiterwechsel vornehmen oder eine Stellvertretung einsetzen.
6.2 Aus organisatorischen Gründen behält sich der SFF
vor, Kurse zeitlich zu verschieben oder zusammenzulegen, den Durchführungsort
zu ändern oder Kurse bei prozentualer Rückerstattung des Kursgeldes zu kürzen.
6.3 Wir behalten uns vor, den Präsenzunterricht bei
Notwendigkeit auf Online-Unterricht umzustellen, sofern dies möglich ist. Der
Unterricht findet in vollem Umfang statt, sodass kein Anspruch auf Erstattung
besteht. Die Teilnehmer sind verantwortlich für die technischen
Voraussetzungen zur Teilnahme am Online-Unterricht.
Art. 7
Umbuchung
Eine Umbuchung auf einen anderen vom SFF angebotenen Kurs
oder Termin ist bis 14 Tage vor Kursbeginn möglich. Für die Umbuchung wird eine
Gebühr in Höhe von CHF 30.– erhoben. Umbuchungsanfragen müssen schriftlich
erfolgen.
Art. 8
Annullationsbedingungen
8.1 Das Nichtbezahlen des Kursgeldes gilt nicht als
Abmeldung.
8.2 Bei einer Abmeldung zu einem bereits bestätigten
Kurs verrechnen wir 30 % der Kurs-kosten.
8.3 Bei unentschuldigtem Fernbleiben bzw. bei einer
Abmeldung, die weniger als 10 Tage vor Kursbeginn eintrifft ist die Rechnung zu
100 % zu begleichen.
8.4 Bei vorzeitigem Verlassen eines Kurses bitten
wir Sie die Kursleitung zu informieren.
8.5 Unentschuldigtes Fernbleiben liegt vor, wenn ein
Teilnehmer ohne vorherige schriftliche oder mündliche Mitteilung und ohne
triftigen Grund (z.B. Krankheit, nachgewiesen durch ärztliches Attest) nicht
spätestens 60 Minuten nach Startzeit zum Kurs erscheint oder die Teilnahme
abbricht. Eine Entschuldigung muss rechtzeitig, in der Regel vor Kursbeginn,
erfolgen, um als entschuldigtes Fernbleiben zu gelten.
Art. 9 Kursauschluss
9.1 Der SFF behält sich vor, Teilnehmer aus ei-nem
Kurs auszuschliessen. In folgenden Fällen ist das ganze Kursgeld geschuldet,
d.h. es erfolgt weder eine anteilsmässige Rückerstattung noch ein Erlass des
Kursgeldes: Kursausschluss aufgrund Nichtbezahlung des Kursgeldes sowie in
schwerwiegenden Fällen (Ehrverletzung, Belästigung, vorsätzliche
Sachbeschädigung etc.).
Art. 10
Nicht besuchte Lektionen/Termine
Nicht besuchte Lektionen/Termine können nicht nachgeholt
werden und die dafür bezahl-ten Kursgelder werden nicht zurückerstattet.
Art. 11
Berufskleidung und mitzubringende Ge-genstände
11.1 Der Teilnehmer hat die passende Berufskleidung und die
mitzubringenden Gegenstände selbst mitzunehmen.
11.2 Den Hinweis zum Tragen der Berufskleidung und welche
Gegenstände mitzubringen sind entnehmen Sie bitte der Einladung zum Kurs.
Art. 12
Kursunterlagen
12.1 Kursunterlagen werden während des Kurses
abgegeben oder per E-Mail zugestellt.
12.2 Die Reproduktion von Kursunterlagen durch
Teilnehmer ist nicht erlaubt.
12.3 Sämtliche Urheberrechte der im Rahmen der
Veranstaltung an die Teilnehmer abgegebenen Dokumentationen verbleiben bei den
einzelnen Referenten bzw. beim SFF.
12.4 Mit der Anmeldung und/oder mit dem Be-such eines
durch den SFF organisierten Kurses bestätigt der Teilnehmer, dass das ©
(Copyright) für sämtliche Schulungs- und Arbeitsunterlagen dauernd beim SFF
liegt und nicht verletzt werden darf. Verboten sind Kopien jeglicher Art zur
Verbreitung oder Weitergabe. Die Unterlagen dürfen nur persönlich verwendet
werden.
Art. 13
Kursbestätigung
Alle Kursteilnehmer erhalten nach Besuch sämtlicher
Kursstunden des angebotenen Kur-ses und Bezahlung des Kurses eine
Kursbestätigung (im Kursgeld inbegriffen).
Art. 14
Versicherung
14.1 Für alle vom SFF organisierten Kurse, wird
jegliche Haftung für entstandene Schäden ausgeschlossen. Die Teilnehmer sind
für eine ausreichende Versicherungsdeckung selbst verantwortlich. Für Diebstahl
und Verlust von Gegenständen kann der SFF nicht haftbar gemacht werden
14.2 Der SFF verpflichtet sich, alle notwendigen
Massnahmen zu ergreifen, um Unfälle zu vermeiden und die Sicherheit der
Teilnehmer zu gewährleisten. Sämtliche geltenden Sicherheitsvorschriften
müssen von den Teilnehmern zwingend eingehalten werden. Bei Nichteinhaltung
übernimmt das SFF keine Haftung für daraus resultierende Schäden oder Unfälle.
Art. 15
Datenschutz
15.1 Der SFF nutzt die ihm von den Teilnehmern
überlassenen personenbezogenen Daten ausschliesslich für die Abwicklung der
Veranstaltung notwendigen Zwecke.
15.2 Der SFF ist dazu berechtigt den zuständigen
nationalen Behörden Auskunft über die Teilnehmer des Kurses «Tierschutz» zu
geben.
Art. 16
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
16.1 Dieser Vertrag untersteht materiellem
schweizerischem Recht.
16.2 Erfüllungsort für die beiderseitigen
Verpflichtungen ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahrensarten ist
Uster.
Art 17
Gültigkeitsvorbehalt
Sollte eine der vorliegenden Klauseln für ungültig erklärt
werden, bleiben die anderen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
davon unberührt. Die ungültigen Bestimmungen sind durch wirtschaftlich
möglichst gleichwertige, rechtmässige Bestimmungen zu ersetzen.
SFF
November 2024