Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Zürichsee-Schifffahrtsgesellschaft AG (nachfolgend: Zürichsee-Schifffahrtsgesellschaft), rechtmässigen Betreiberin eines e-guma® Gutschein Management Systems der Fa. Idea Creation GmbH
1. Allgemeines
Alle Lieferungen und Leistungen von Zürichsee-Schifffahrtsgesellschaft und die damit verbundenen Onlinebestellungen sowie weitere Onlinedienste, unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Geschäftsleitung von Zürichsee-Schifffahrtsgesellschaft sowie der Schriftform; dies gilt auch für eine Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
2. Gutscheine
Bei Online-Gutscheinen ist zu beachten, dass diese von Zürichsee-Schifffahrtsgesellschaft mit einem fälschungssicheren Code an den Kunden übermittelt werden. Da der Kunde den Gutschein selbst ausdrucken kann, sind mehrere Prints zwar möglich, aber nur ein Print ist wertrelevant und einlösbar. Der erste mit einem e-guma® Gutschein Management System eingelöste Gutschein mit dem entsprechenden Code wird als das Original angesehen und muss sofort nach dem Einlösen von Zürichsee-Schifffahrtsgesellschaft abgebucht werden. Sollten weitere Exemplare mit dem gleichen Code auftauchen, so handelt es sich um einen Missbrauch welcher strafrechtliche Konsequenzen zur Folge hat. Es besteht kein Anspruch auf Erfüllung und/oder Lieferung, resp. auf Schadenersatz seitens von Zürichsee-Schifffahrtsgesellschaft, falls jemand versucht, mehrere Gutscheine mit dem gleichen Code einzulösen, selbst wenn der Ersteinlöser nicht der rechtskräftige Inhaber des Gutscheines sein sollte. Vielmehr kann gegen den Aussteller mit Betrugsabsicht sofort eine strafrechtliche Untersuchung (Urkundenfälschung) in die Wege geleitet werden.
Da ein Gutschein entsprechend weitergegeben, resp. verschenkt werden kann, besteht keine Pflicht und Möglichkeit seitens von Zürichsee-Schifffahrtsgesellschaft, das Besitzrecht des Einlösers zu überprüfen. Beim Einlösen wird lediglich überprüft, ob die entsprechende e-guma®-Gutscheinnummer wirklich vom System freigegeben und ob der entsprechende Gutschein auch wirklich bezahlt wurde.
Die e-guma®-Gutscheine sind in der Regel 2 Jahre gültig (siehe Datum und Gültigkeitsdauer auf Gutschein). Nach Ablauf dieser Frist ist Zürichsee-Schifffahrtsgesellschaft nicht mehr verpflichtet, diesen anzunehmen. Verlorene Gutscheine werden nicht ersetzt. Auch können Gutscheine nicht gegen Barwertauszahlung zurückgegeben werden. Beträgt der Wert des Gutscheines mehr als die konsumierte Leistung, so ist Zürichsee-Schifffahrtsgesellschaft bereit, den verbleibenden Gutschein-Saldo bei weiteren Besuchen resp. Konsumationen, vollumfänglich anzurechnen. In einem solchen Fall besteht kein Anspruch auf eine Restauszahlung des noch offenen Gutschein-Betrages. Zürichsee-Schifffahrtsgesellschaft ist nicht verpflichtet, nicht bezahlte Gutscheine als Zahlungsmittel entgegen zu nehmen. Aus betrieblichen Gründen können die im Gutschein aufgeführten Leistungen nur vom Betrieb erbracht resp. garantiert werden, wenn eine entsprechende und rechtzeitige Reservation erfolgt ist. Dies gilt vor allem für Gutscheine im Zusammenhang mit Übernachtungen und bei Gutscheinen für Gruppen. Die im Gutschein beschriebene Dienstleistung kann je nach Begebenheit leicht abweichen, darf aber für den Gast keine relevante Wertminderung darstellen. Sollte Zürichsee-Schifffahrtsgesellschaft aus irgendeinem Grund schliessen oder aufgeben müssen, so verfallen die e-guma®-Gutscheine schadenersatzlos. Dies ist auch der Fall, wenn der Betrieb nachweisbar den Eigentümer wechselt. In einem solchen Fall kann nicht auf Zürichsee-Schifffahrtsgesellschaft als ursprünglicher Aussteller der Gutscheine zurück gegriffen werden.
3. Lieferung
Zürichsee-Schifffahrtsgesellschaft wird nach Möglichkeit vereinbarte oder angegebene Lieferzeiten pünktlich einhalten. Werden diese um mehr als sechs Wochen überschritten, so hat der Kunde das Recht, eine Nachfrist mit dem Hinweis zu setzen, dass er die Abnahme des Kaufgegenstandes (hier e-guma®-Gutscheine) nach Ablauf der Frist ablehnt. Diese Nachfrist muss mindestens einen Monat betragen. Kommt sodann eine Einigung über ein neues Lieferdatum nicht zustande, so kann der Kunde nach Ablauf der Nachfrist durch schriftliche Erklärung vom Vertrag, resp. vom Abschluss zurücktreten. Schadenersatz infolge Verzuges oder Unmöglichkeit von Lieferungen können nicht geltend gemacht werden. Dies gilt ebenso für Schadenersatzansprüche infolge entgangenen Gewinnes oder eines sonstigen mittelbaren Schadens. Weitergehende Ansprüche des Käufers - insbesondere auf Lieferung - sowie auf die durch das Produkt allfällig entstandenen Risiken und Nebenwirkungen, sind ausgeschlossen. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware (hier e-guma®-Gutscheine) dem Transportunternehmer übergeben worden ist und das Lager, resp. den Betrieb verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn Zürichsee-Schifffahrtsgesellschaft die Transportkosten übernommen hat. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Kunde gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen geltend zu machen. Bei Sendungen des Kunden trägt dieser jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko, bis zum Eintreffen der Ware bei Zürichsee-Schifffahrtsgesellschaft.
4. Bezahlung
Sie können zwischen Bezahlung per Rechnung oder Kreditkarte wählen. Bei Bezahlung mit der Kreditkarte wird Ihnen der Betrag umgehend der gewählten Kreditkarte belastet. Rechnungen von Zürichsee-Schifffahrtsgesellschaft sind sofort fällig und ohne jeden Abzug zahlbar. Ab dem 30. Tag nach Rechnungsdatum ist der Betrieb berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% zu verlangen, es sei denn, dass Zürichsee-Schifffahrtsgesellschaft höhere Verzugszinsen oder der Käufer eine geringere Belastung von Zürichsee-Schifffahrtsgesellschaft nachweist. Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. Etwaige Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder gerichtlich rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur dann geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
5. Widerrufsrecht
Bei Gutscheinen, die online bezahlt und ausgedruckt werden, besteht kein Widerrufsrecht. Gutscheine, die mittels Rechnung bezahlt werden, können innerhalb von 24 Stunden widerrufen werden und müssen innerhalb von 3 Arbeitstagen (ab Ausstelldatum) an den Aussteller zurückgesandt werden.
6. Mängel
Beanstandungen wegen Lieferumfang, Sachmängeln, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche nach Erhalt der Ware, resp. der Gutscheine, schriftlich geltend zu machen. Bei berechtigten Beanstandungen wird Zürichsee-Schifffahrtsgesellschaft die Fehllieferung kostenlos korrigieren und im Übrigen unter Vorbehalt des Ausschlusses nach ihrer Wahl die Gutscheine umtauschen, sie zurücknehmen oder dem Käufer einen Preisnachlass einräumen. Ist im Falle des Umtausches eines e-guma®-Gutscheins auch die Ersatzlieferung mangelhaft, so steht dem Käufer das Recht auf Wandlung oder Minderung zu.
7. Kundendaten
Zürichsee-Schifffahrtsgesellschaft ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten, dies unter Berücksichtigung der entsprechenden Sorgfaltspflicht im Umgang mit sensiblen Kundendaten.
8. Abschliessende Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung (AGB) berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Verträge, unter Einschluss dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), ist Zürich, Schweiz.