Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gemeinde Silvaplana (Schweiz) für das Corvatsch Ski & Dine Package

1. Anmeldung und Vertragsabschluss
Das Event kann nur als komplettes Arrangement gebucht werden.
Die Angaben auf der Anmeldung haben der Wahrheit zu entsprechen.

Mit der Angabe Ihrer Kreditkarte wird die Buchung sofort garantiert. Die Kreditkartenangaben dienen zur Sicherheit und Garantie. Der Arrangement Betrag wird nicht automatisch von der Kreditkarte abgebucht. Sie ermächtigen aber die Gemeinde Silvaplana bei nicht fristgerechter Bezahlung des Arrangement Preises resp. der Annullierungskosten, diese Ihrer Kreditkarte zu belasten.

Bei Buchung ohne Kreditkartenangaben ist das Event erst mit Erhalt der Bestätigung definitiv bestätigt.

Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Gemeinde Silvaplana eine schriftliche Bestätigung und Rechnung.

Melden Sie als buchende Person weitere Teilnehmer an, so sind Sie für die korrekten Angaben auf der Anmeldung verantwortlich und stehen Sie für die Vertragspflichten der weiteren Teilnehmer (insbesondere Bezahlung des Reisepreises) wie für Ihre eigenen Verpflichtungen ein.

Die vertraglichen Vereinbarungen und diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen gelten für alle Teilnehmer.


2. Ausschreibungen und Vertragsinhalt
Die Ausschreibungen auf Internetseiten, in Prospekten, Zeitungen usw. sind keine verbindlichen Angebote seitens der Gemeine Silvaplana. Die Gemeinde Silvaplana kann diese Ausschreibungen (einschliesslich der Preise) jederzeit vor Vertragsabschluss ändern.

Die Leistungen der Gemeinde Silvaplana ergeben sich aus der im Zeitpunkt der Buchung massgebenden Ausschreibung und der Bestätigung.

Prospekte, Auskünfte der Leistungserbringer usw. verpflichten die Gemeinde Silvaplana nicht. Gleiches gilt für Angaben in Foren usw.

Wenn Sie vor Ort Leistungen von Leistungserbringern oder Dritten beziehen, welche nicht Vertragsinhalt mit der Gemeinde Silvaplana sind, schliessen Sie die Verträge direkt mit den entsprechenden Unternehmen ab. Die Gemeinde Silvaplana ist für deren Vertragserfüllung usw. nicht verantwortlich.


3. Zahlungsbedingungen
Der Preis ist innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung an die Gemeinde Silvaplana zahlbar, bei kurzfristigen Anmeldungen, d.h. weniger als 30 Tage vor Eventbeginn, ist die Rechnung sofort bei Erhalt und ist in jedem Fall vor Beginn des Events zu bezahlen. Die Preise verstehen sich exklusiv Kurtaxen.

Wird der Preis nicht fristgerecht bezahlt, setzt die Gemeinde Silvaplana eine kurze Nachfrist. Nach erfolglosem Verstreichen der Nachfrist wird das Arrangement als annulliert betrachtet und die Annullierungskosten nach Ziffer 4.2. sind zur sofortigen Zahlung geschuldet.

Im Kurspreis ist keine Unfallversicherung inbegriffen. Die Gemeinde Silvaplana empfiehlt den Teilnehmern, den Versicherungsschutz für Sportunfälle zu überprüfen und gegebenenfalls eine Zusatzversicherung abzuschliessen. Versicherung ist Sache der Teilnehmer.

4. Änderungen und Annullierung des Arrangements durch Teilnehmer/in

4.1. Änderungen
Änderungen bis 30 Tage vor Arrangement Beginn sind kostenlos möglich. Bei Änderungen während der Annullierungsfristen sind die nachfolgend aufgeführten Annullierungskosten geschuldet. Davon ausgenommen sind Änderungen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Diese werden in Rechnung gestellt.

4.2. Annullierungen (Stornierungen)
Bei Abmeldungen (Annullierung) und Änderungen innerhalb nachstehender Fristen entstehen folgende Annullationskosten:

Bis 30 Tage vor Kursbeginn kostenlose Annullation
Änderungen 29 bis 21 Tage vor Anreise, 20% des Buchungsbetrages
20 Tage bis 7 Tage vor Anreise, 50% des Buchungsbetrages
6 Tage bis 0 Tage vor Anreise, no-show, 100% des Buchungsbetrages

Sollte wider Erwarten eine Bergbahn- oder Skigebietschliessung angeordnet werden, kann die Buchung kostenfrei annulliert werden.

Die Annullierungskosten sind bei Erhalt der Annullierungskostenrechnung zur sofortigen Bezahlung fällig.

Massgebend zur Berechnung des Änderungs- resp. Annullierungsdatums ist der Zeitpunkt des Eintreffens Ihrer Erklärung bei der Gemeine Silvaplana zu den normalen Bürozeiten; bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend. Diese Regelung gilt auch für Mitteilungen per E-Mail, über die Internetseite, Telefonbeantworter, Fax oder anderen elektronischen Medien.

Wir empfehlen Ihnen, eine Annullationskostenversicherung abzuschliessen. Möglichkeit zum Abschluss einer Annullationskostenversicherung besteht bei der Online-Buchung.


5. Programmänderungen oder Absage des Events durch die Gemeinde Silvaplana vor Beginn

5.1. Allgemeines
Die Gemeinde Silvaplana kann das Programm oder einzelne Leistungen nach Vertragsabschluss und vor Beginn des Events ändern oder das Event ganz absagen, wenn höhere Gewalt, Naturereignisse, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände, behördliche Massnahmen usw. es erfordern. Die Gemeinde Silvaplana bemüht sich, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten und orientiert Sie über deren Auswirkungen auf den Preis.

5.2. Absage aus Gründen, die bei Ihnen liegen
Die Gemeinde Silvaplana ist berechtigt, Ihr Event abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. In diesem Fall sind die Annullierungskosten nach Ziffer 4.2. geschuldet. Vorbehalten bleibt weitergehender Schadenersatz.



6. Programmänderungen während des Events oder Abbruch des Events durch die Gemeinde Silvaplana

6.1. Allgemeines
Die Events finden in freier Natur statt, und es ist auf die jeweiligen Witterungs-, Schnee- und Pistenverhältnisse usw. Rücksicht zu nehmen. Die Gemeinde Silvaplana hält sich daher das Recht vor, das Programm oder einzelne Leistungen den jeweiligen Verhältnissen anzupassen oder das Event vorzeitig zu beenden. Sollte die Abhilfe übermässige Kosten oder unverhältnismässigen Aufwand für die Gemeinde Silvaplana oder Organisatoren verursachen, darf die Gemeinde Silvaplana resp. die Organisatoren die Abhilfe verweigern. Allfällige Zusatzkosten gehen zulasten des Teilnehmers.


6.2. Höhere Gewalt
Werden Programm- und Leistungsänderungen oder Leistungsausfälle durch Höhere Gewalt verursacht, hat die Gemeinde Silvaplana das Recht, die Abhilfe zu verweigern und das Event vorzeitig zu beenden. Mögliche Zusatzkosten gehen zulasten des Teilnehmers.

7. Sie beginnen das Event, können es aber nicht beenden, nicht bezogene Leistungen

7.1. Sollten Sie das Event vorzeitig abbrechen oder bestimmte Leistungen nicht beziehen, so kann Ihnen der Preis für das Reisearrangement resp. die nicht bezogenen Leistungen nicht rückerstattet werden. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden Ihnen, unter Abzug einer angemessenen Bearbeitungsgebühr, zurückbezahlt, sofern sie der Gemeinde Silvaplana nicht belastet werden und es sich nicht um völlig unerhebliche Leistungen handelt, nicht Kleinstbeträge sind oder der Erstattung nicht gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

7.2. Durch den Abbruch des Events entstehende Kosten, gehen zu Ihren Lasten. Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit zum Abschluss einer sogenannten Rückreisekosten-Versicherung, welche im Reisepreis nicht inbegriffen ist.


8. Wenn Sie etwas zu beanstanden haben

8.1. Beanstandungsfrist und Abhilfeverlangen
Entspricht das Event nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie verpflichtet, unverzüglich beim Leistungserbringer diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen.

8.2. Der Leistungserbringer wird bemüht sein, innert der dem Event angemessenen Frist Abhilfe zu leisten. Wird innert der dem Event angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet oder ist sie nicht genügend, lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe vom Leistungserbringer schriftlich festhalten. - Diese sind nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen udgl. namens der Gemeinde Silvaplana anzuerkennen.

Sollten Sie vom Leistungserbringer keine Unterstützung erhalten, so wenden Sie sich bitte direkt an die Gemeinde Silvaplana. Die notwendigen Angaben erhalten Sie mit den Reiseunterlagen.


8.3. Wie Sie Ihre Forderungen gegenüber der Gemeinde Silvaplana geltend machen
Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen usw. gegenüber der Gemeinde Silvaplana geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Forderung innert einem Monat nach vertraglichem Eventende schriftlich der Gemeinde Silvaplana unterbreiten. Ihrer Forderung sind die Bestätigung des Leistungserbringers und allfällige Beweismittel beizulegen.


8.4. Verwirkung Ihrer Ansprüche
Sollten Sie die Mängel oder den Schaden usw. nicht nach Ziffer 8.1. bis 8.3. anzeigen, so verlieren und verwirken Sie sämtliche Rechte, wie z.B. das Recht auf Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages, Schadenersatz, usw. Gleiches gilt, wenn Sie Ihre Forderung nicht innert einem Monat nach vertraglichem Reiseende schriftlich der Gemeinde Silvaplana gegenüber geltend gemacht haben.


9. Haftung der Gemeinde Silvaplana
Die Teilnehmer sind sich bewusst, dass sportliche Aktivitäten mit einem erhöhten Risiko verbunden sind und sie dieses selber tragen.


9.2 Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse

9.2.1. Internationale Abkommen und nationale Gesetze
Enthalten anwendbare internationale Abkommen, auf internationalen Abkommen beruhende Gesetze oder nationale Gesetze Beschränkungen oder Ausschlüsse der Entschädigung bei Schäden, usw. aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Vertragserfüllung, so haftet die Gemeinde Silvaplana nur im Rahmen dieser Abkommen und Gesetze.

9.2.2. Haftungsausschlüsse
Die Gemeinde Silvaplana haftet insbesondere nicht, wenn der Schaden auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:

  • auf Unterlassungen vor oder während des Events durch den/die Teilnehmer/in, z.B. ungeeignete Ausrüstung, nicht Erfüllen der Teilnahmevoraussetzungen, unkorrekte Angaben, nicht Beachten von Anweisungen, ungeeignete Routenwahl, nicht Beachten der Pistensignalisation usw.
  • auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist;
  • auf Höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches die Gemeinde Silvaplana oder Leistungserbringers usw. trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten.
In diesen Fällen sind jegliche Ansprüche auf Preisminderung, Schadenersatzpflicht, Pflicht zum Ersatz immaterieller Schäden, Frustrationsschäden, Entschädigung für Selbstabhilfe, usw. der Gemeinde Silvaplana ausgeschlossen.


9.2.3. Personenschäden
Für Personenschäden, welche die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet die Gemeinde Silvaplana im Rahmen dieser Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen, der anwendbaren internationalen Abkommen, der auf internationalen Abkommen beruhenden Gesetze und nationalen Gesetze.


9.2.4. Andere Schäden (Sach- und Vermögensschäden usw.)
Bei anderen Schäden, d.h. nicht Personenschäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung der Gemeinde Silvaplana auf maximal den zweifachen Eventpreis/Person je Teilnehmer beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden; vorbehalten bleiben diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen sowie die anwendbaren internationalen Abkommen, die auf internationalen Abkommen beruhenden Gesetze und nationalen Gesetze mit tieferen Haftungslimiten oder Haftungsausschlüssen.


9.2.5. Nutzlos aufgewendete Urlaubszeit, entgangene Urlaubsfreude, Frustrationsschäden
Für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit, entgangene Urlaubsfreude, Frustrationsschäden usw. haftet die Gemeinde Silvaplana nicht.


9.2.6. Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto-/Videoausrüstung, Handys usw.
Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie für die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto- und Videoausrüstungen, Handys, usw. selber verantwortlich sind.

Sie dürfen diese Gegenstände in keinem Fall im unbewachten Fahrzeug, usw. oder sonst wo unbeaufsichtigt liegen lassen.

Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Missbrauch von abhandengekommenen Wertgegenständen, Foto- und Videoausrüstung, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Handys, usw. haftet die Gemeinde Silvaplana nicht.


9.3 Veranstaltungen während des Events
Ausserhalb des vereinbarten Eventprogramms können u.U. örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind. Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob Sie an solchen Veranstaltungen und Ausflügen teilnehmen. Diese Veranstaltungen und Ausflüge werden von Drittunternehmen veranstaltet (Fremdleistungen). Die Gemeinde Silvaplana ist nicht Ihre Vertragspartei und haftet in keinem Falle. Es handelt sich auch um Fremdleistungen, wenn Sie diese bei einem Leistungserbringer vor Ort buchen.



9.4. Ausservertragliche Haftung
Die ausservertragliche Haftung richtet sich nach den anwendbaren nationalen Gesetzesbestimmungen, auf internationalen Abkommen beruhende Gesetzesbestimmungen und internationalen Abkommen. Bei anderen Schäden (d.h. nicht Personenschäden) ist die Haftung in jedem Falle auf den zweifachen Reisepreis/Person je Reisender beschränkt, sofern nicht internationale Abkommen, auf internationalen Abkommen beruhende Gesetze, nationale Gesetze oder diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen tiefere Haftungslimiten oder Haftungsausschlüsse vorsehen.


9.5. Verjährung
Sämtliche Forderungen verjähren innert eines Jahres nach vertraglichem Reiseende. Vorbehalten bleiben kürzere Verjährungsfristen in den anwendbaren internationalen Abkommen, auf internationalen Abkommen beruhenden Gesetzen oder nationalen Gesetzen resp. längere, vertraglich nicht abänderbare Verjährungsfristen.


10. Selbstanreise, Reisedokumente und rechtzeitiges Eintreffen
Für die Organisation der Anreise sind Sie selber besorgt, so auch für die notwendigen Reisepapiere und Personaldokumente. Bei verspätetem Eintreffen zum Event können nicht bezogene Leistungen nicht rückerstattet werden (siehe Ziffer 7).

Wenn Sie als Bürger eines Schengen Staates von einem Schengen Staat in die Schweiz einreisen, werden keine systematischen Kontrollen der Personaldokumente vorgenommen. Gleichwohl müssen Sie sich mit den vorgeschriebenen Personaldokumenten ausweisen können. Das heisst, Sie haben das vorgeschriebene Personaldokument jederzeit mit sich zu führen.


11. Datenschutz

11.1. Ihre Daten
Die Gemeinde Silvaplana benötigt von Ihnen und den Mitreisenden verschiedene Daten (wie Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer, usw.) zur korrekten Vertragsabwicklung. Die Gemeinde Silvaplana untersteht der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung. Wir sind verpflichtet, Ihre Daten sicher aufzubewahren und speichern sie in Silvaplana, Schweiz.


11.2. Übermittlung an Leistungsträger und Behörden
Die Gemeinde Silvaplana wird Ihre Daten, soweit zur Vertragsabwicklung notwendig, an die Leistungserbringer weiterleiten.

Sowohl die Gemeinde Silvaplana wie die Leistungserbringer können aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Anordnung verpflichtet sein, Daten von Ihnen anderen Behörden mitzuteilen.


11.3. Events mit Kooperationspartnern
Einige von der Gemeinde Silvaplana organisierte Events werden mit Kooperationspartnern (Medien, Sportartikelhersteller und –händler) beworben. Dies ergibt sich aus der jeweiligen Ausschreibung. In diesem Falle übermittelt die Gemeinde Silvaplana die Vor- und Nachnamen, Adressen, einschliesslich der E-Mail-Adresse an den entsprechenden Kooperationspartner zu Marketing und Werbezwecken. Die Kooperationspartner bearbeiten diese Personendaten gemäss ihren eigenen Datenschutzbestimmungen.

Der Eventteilnehmer/die Eventteilnehmerin ist mit dieser Weitergabe der Personendaten an den jeweiligen Kooperationspartner ausdrücklich einverstanden. Der Eventteilnehmer/die Eventteilnehmerin kann die Gemeinde Silvaplana anlässlich der Buchung darüber informieren, dass seine/ihre Daten nicht an den Kooperationspartner weitergegeben werden dürfen.

11.4. Persönlichkeitsprofile
Unter Umständen ergeben die an Gemeinde Silvaplana übermittelten Personendaten ein so genanntes "Persönlichkeitsprofil". Ob ein "Persönlichkeitsprofil" entsteht, hängt von Art und Umfang der übermittelten Daten ab. Indem Sie ein Event der Gemeinde Silvaplana buchen, erteilen Sie der Gemeinde Silvaplana ausdrücklich das Recht, die Personendaten im Rahmen dieser Datenschutzbestimmung (Ziffer 11) zu nutzen.

11.5. Informationen über unsere Angebote/Programme
Wir werden uns erlauben, Sie in Zukunft über unsere Programme und Reisen zu informieren. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, diesen Dienst bei der Gemeinde Silvaplana abzubestellen.

11.6. Durchsetzung von Rechten
Die Gemeinde Silvaplana behält sich das Recht vor, Ihre Daten an Behörden und Dritte zur Durchsetzung berechtigten Interessen weiterzuleiten. Gleiches gilt bei Verdacht auf eine Straftat.

11.7. Fragen zum Datenschutz

Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, Einsicht in die bei uns gespeicherten Daten nehmen oder unseren Informationsdienst abbestellen möchten, wenden Sie sich bitte an Gemeinde Silvaplana, Via Maistra 24, 7513 Silvaplana, a.rubi[at]silvaplana.ch


12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

12.1. Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und der Gemeinde Silvaplana ist schweizerisches Recht anwendbar. Als ausschliesslicher Gerichtsstand wird Silvaplana, Schweiz vereinbart.

12.2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.

12.3. Die vorstehenden Bestimmungen über die Rechtswahl und den Gerichtsstand gelten unter Vorbehalt von vertraglich nicht abänderbaren Bestimmungen in anwendbaren Gesetzen oder internationale Abkommen.

Silvaplana, Dezember 2020