Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gemeinde Silvaplana (Schweiz) für das
Trailrunning Package 2025
1. Anmeldung und Vertragsabschluss
Das Event kann nur als komplettes Arrangement gebucht werden.
Die Angaben auf der Anmeldung haben der Wahrheit zu entsprechen.
Mit Auswahl der Zahlungsart Kreditkarte oder einer anderen digitalen Zahlungsart
(TWINT) wird die Buchung sofort garantiert und der Rechnungsbetrag direkt abgebucht.
Bei einer Buchung ohne Angabe von Kreditkartendaten gilt das Arrangement mit Erhalt
der Bestätigung als verbindlich gebucht. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine
schriftliche Bestätigung und die Quittung (bei sofortiger Zahlung).
Melden Sie als buchende Person weitere Teilnehmer:innen an, so sind Sie für die
korrekten Angaben auf der Anmeldung verantwortlich und stehen Sie für die
Vertragspflichten der weiteren Teilnehmer (insbesondere Bezahlung des Arrangements)
wie für Ihre eigenen Verpflichtungen ein.
Die vertraglichen Vereinbarungen und diese Allgemeinen Vertrags- und
Reisebedingungen gelten für alle von Ihnen angemeldeten Teilnehmer:innen.
2. Ausschreibungen und Vertragsinhalt
Die Ausschreibungen auf Internetseiten, in Prospekten, Zeitungen usw. sind keine
verbindlichen Angebote seitens der Gemeinde Silvaplana. Die Gemeinde Silvaplana kann
diese Ausschreibungen (einschliesslich der Preise) jederzeit vor Vertragsabschluss
ändern.
Die Leistungen der Gemeinde Silvaplana ergeben sich aus der im Zeitpunkt der Buchung
massgebenden Ausschreibung und der Bestätigung.
Prospekte, Auskünfte der Leistungserbringer usw. verpflichten die Gemeinde Silvaplana
nicht. Gleiches gilt für Angaben in Foren usw.
Wenn Sie vor Ort Leistungen von Leistungserbringern oder Dritten beziehen, welche nicht
Vertragsinhalt mit der Gemeinde Silvaplana sind, schliessen Sie die Verträge direkt mit
den entsprechenden Unternehmen ab. Die Gemeinde Silvaplana ist für deren
Vertragserfüllung usw. nicht verantwortlich.
3. Teilnahmebedingungen und Mitwirkungspflichten
3.1. Wahrheitsgemässe Angaben
Sie verpflichten sich, die Angaben zu Ihren Fähigkeiten und Ihrem Können usw.
wahrheitsgemäss zu machen. Sollten andere Umstände vorliegen, welche die Teilnahme
in irgendeiner Form einschränken könnten, ist dies bei der Anmeldung oder bei späterem
Eintritt unmittelbar danach der Gemeinde Silvaplana mitzuteilen. Treten während des
Events solche Umstände ein, sind die Veranstalter sofort zu informieren.
3.2. Mitwirkungspflichten
Die Einteilung der Gruppen erfolgt durch Indurance oder die Gemeinde Silvaplana (und
deren Hilfspersonen) und ist definitiv. Indurance und die Gemeinde Silvaplana (sowie
deren Hilfspersonen) können jederzeit eine:n Teilnehmer:in einer anderen Gruppe
zuteilen. Die Anweisungen von Indurance und der Gemeinde Silvaplana (einschliesslich
derer Hilfspersonen) sind zu befolgen. Indurance und die Gemeinde Silvaplana (mit deren
Hilfspersonen) sind berechtigt, Teilnehmende von der Teilnahme auszuschliessen, wenn
Sie sich selber, andere Teilnehmer:innen oder Dritte gefährden, durch Ihr Verhalten den
geordneten Ablauf des Events nachhaltig stören, den Anweisungen von Indurance oder
der Gemeinde Silvaplana (und deren Hilfspersonen) nicht Folge leisten oder nicht über die
notwendigen Kenntnisse und/oder Fähigkeiten usw. für die Teilnahme am Event verfügen.
In diesem Fall wird der Preis nicht rückerstattet (siehe Ziffer 9).
Die Teilnehmenden sind für die korrekte Ausrüstung (Kleidung usw.) selbst verantwortlich.
Das zur Verfügung gestellte Testmaterial ist sorgfältig zu behandeln. Es darf nicht
unbeaufsichtigt abgestellt oder aufbewahrt werden. Allfällige Schäden sind umgehend
dem Veranstalter mitzuteilen. Die Teilnehmenden haften für schuldhaft verursachte
Schäden.
4. Versicherung
Im Package Preis ist keine Unfallversicherung inbegriffen. Die Gemeinde Silvaplana
empfiehlt den Teilnehmenden, den Versicherungsschutz für Sportunfälle zu überprüfen
und gegebenenfalls eine Zusatzversicherung abzuschliessen. Versicherung ist Sache der
Teilnehmenden.
5. Änderungen und Annullierung des Arrangements durch Teilnehmer:in
5.1. Änderungen
Änderungen bis 10 Tage vor Arrangement Beginn sind kostenlos möglich. Bei
Änderungen, während der Annullierungsfristen sind die nachfolgend aufgeführten
Annullierungskosten geschuldet. Davon ausgenommen sind Änderungen, die nur
geringfügige Kosten verursachen. Diese werden in Rechnung gestellt.
5.2. Annullierungen (Stornierungen)
Bei Abmeldungen (Annullierung) und Änderungen innerhalb nachstehender Fristen
entstehen folgende Annullationskosten:
10 Tage bis 0 Tage vor Anreise, 100% des Buchungsbetrages
Die Annullierungskosten sind bei Erhalt der Annullierungskostenrechnung zur sofortigen
Bezahlung fällig.
Massgebend zur Berechnung des Änderungs- resp. Annullierungsdatums ist der Zeitpunkt
des Eintreffens Ihrer Erklärung bei der Gemeinde Silvaplana zu den normalen Bürozeiten;
bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend. Diese
Regelung gilt auch für Mitteilungen per E-Mail, über die Internetseite, Telefonbeantworter,
Fax oder anderen elektronischen Medien.
Wir empfehlen Ihnen, eine Annullationskostenversicherung abzuschliessen.
6. Testmaterial
Sofern vertraglich vereinbart, wird den Teilnehmenden Testmaterial gemäss
Programmausschreibung zur Verfügung gestellt. Es besteht kein Anspruch auf ein
bestimmtes Testmaterial. Indurance, Skiservice Corvatsch und die Gemeinde Silvaplana
(einschliesslich derer Hilfspersonen) entscheiden endgültig über die Zuteilung des
Testmaterials.
Das Testmaterial ist termingerecht und vollständig an das Testcenter zurückzugeben. Bei
verspäteter Rückgabe kann ein angemessenes Entgelt verlangt werden, welche bei
Rückgabe in bar zu bezahlen ist.
Wird das Testmaterial nicht oder beschädigt zurückgegeben, schuldet die Teilnehmenden
entsprechenden Schadenersatz.
7. Programmänderungen oder Absage des Events durch die Gemeinde Silvaplana
vor Beginn
7.1. Allgemeines
Die Gemeinde Silvaplana kann das Programm oder einzelne Leistungen nach
Vertragsabschluss und vor Beginn des Events ändern oder das Event ganz absagen,
wenn höhere Gewalt, Naturereignisse, unvorhersehbare oder nicht abwendbare
Umstände, behördliche Massnahmen usw. es erfordern. Die Gemeinde Silvaplana
bemüht sich, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten und orientiert Sie über
deren Auswirkungen auf den Preis.
7.2. Absage aus Gründen, die bei Ihnen liegen
Die Gemeinde Silvaplana ist berechtigt, Ihr Event abzusagen, wenn Sie durch
Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. In diesem Fall sind
die Annullierungskosten nach Ziffer 5.2. geschuldet. Vorbehalten bleibt weitergehender
Schadenersatz.
7.3. Mindestteilnehmerzahl
Für einige von der Gemeinde Silvaplana angebotenen Events gilt eine
Mindestteilnehmerzahl, die Sie bei der jeweiligen Ausschreibung finden. Wird die
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann die Gemeinde Silvaplana und Indurance bis
spätestens 30 Tage vor Beginn das Event absagen. In diesem Fall zahlt die Gemeinde
Silvaplana den bezahlten Reisepreis zurück (Versicherungsprämien werden nicht
rückerstattet resp. bleiben geschuldet). Weitergehende Ansprüche Ihrerseits sind
ausgeschlossen.
8. Programmänderungen während des Events oder Abbruch des Events durch die
Gemeinde Silvaplana
8.1. Allgemeines
Die Events finden in freier Natur statt und es ist auf die jeweiligen Witterungs-, Schnee-
und Wanderwegverhältnisse usw. Rücksicht zu nehmen. Die Gemeinde Silvaplana hält
sich daher das Recht vor, das Programm oder einzelne Leistungen den jeweiligen
Verhältnissen anzupassen oder das Event vorzeitig zu beenden. Sollte die Abhilfe
übermässige Kosten oder unverhältnismässigen Aufwand für die Gemeinde Silvaplana
oder Organisatoren verursachen, darf die Gemeinde Silvaplana resp. die Organisatoren
die Abhilfe verweigern. Allfällige Zusatzkosten gehen zulasten des Teilnehmenden.
8.2. Höhere Gewalt
Werden Programm- und Leistungsänderungen oder Leistungsausfälle durch Höhere
Gewalt verursacht, hat die Gemeinde Silvaplana das Recht, die Abhilfe zu verweigern und
das Event vorzeitig zu beenden. Mögliche Zusatzkosten gehen zulasten des
Teilnehmenden.
9. Sie beginnen das Event, können es aber nicht beenden, nicht bezogene
Leistungen
9.1. Sollten Sie das Event vorzeitig abbrechen oder bestimmte Leistungen nicht beziehen,
so kann Ihnen der Preis für das Reisearrangement resp. die nicht bezogenen Leistungen
nicht rückerstattet werden. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden Ihnen, unter Abzug
einer angemessenen Bearbeitungsgebühr, zurückbezahlt, sofern sie der Gemeinde
Silvaplana nicht belastet werden und es sich nicht um völlig unerhebliche Leistungen
handelt, nicht Kleinstbeträge sind oder der Erstattung nicht gesetzliche oder behördliche
Bestimmungen entgegenstehen.
9.2. Durch den Abbruch des Events entstehende Kosten, gehen zu Ihren Lasten.
Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit zum Abschluss einer
sogenannten Rückreisekosten-Versicherung, welche im Reisepreis nicht inbegriffen ist.
10. Wenn Sie etwas zu beanstanden haben
10.1. Beanstandungsfrist und Abhilfeverlangen
Entspricht das Event nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen
Schaden, so sind Sie verpflichtet, unverzüglich beim Leistungserbringenden (Hotel,
Testcenter usw.) diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden und unentgeltliche Abhilfe
zu verlangen.
10.2. Die Leistungserbringenden werden bemüht sein, innert der dem Event
angemessenen Frist Abhilfe zu leisten. Wird innert der dem Event angemessenen Frist
keine Abhilfe geleistet oder ist sie nicht genügend, lassen Sie sich die gerügten Mängel
oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe vom Leistungserbringenden schriftlich
festhalten. Diese sind nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen udgl.
namens der Gemeinde Silvaplana anzuerkennen.
Sollten Sie vom Leistungserbringenden keine Unterstützung erhalten, so wenden Sie sich
bitte direkt an die Gemeinde Silvaplana. Die notwendigen Angaben erhalten Sie mit den
Reiseunterlagen.
10.3. Wie Sie Ihre Forderungen gegenüber der Gemeinde Silvaplana geltend
machen
Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen usw. gegenüber
der Gemeinde Silvaplana geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Forderung innert
einem Monat nach vertraglichem Eventende schriftlich der Gemeinde Silvaplana
unterbreiten. Ihrer Forderung ist die Bestätigung des Leistungserbringendens und allfällige
Beweismittel beizulegen.
10.4. Verwirkung Ihrer Ansprüche
Sollten Sie die Mängel oder den Schaden usw. nicht nach Ziffer 10.1. bis 10.3. anzeigen,
so verlieren und verwirken Sie sämtliche Rechte, wie z.B. das Recht auf Abhilfe,
Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages, Schadenersatz,
usw. Gleiches gilt, wenn Sie Ihre Forderung nicht innert einem Monat nach vertraglichem
Reiseende schriftlich der Gemeinde Silvaplana gegenüber geltend gemacht haben.
11. Haftung der Gemeinde Silvaplana
Die Teilnehmenden sind sich bewusst, dass sportliche Aktivitäten mit einem erhöhten
Risiko verbunden sind und sie dieses selbst tragen.
11.2 Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse
11.2.1. Internationale Abkommen und nationale Gesetze
Enthalten anwendbare internationale Abkommen, auf internationalen Abkommen
beruhende Gesetze oder nationale Gesetze Beschränkungen oder Ausschlüsse der
Entschädigung bei Schäden, usw. aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger
Vertragserfüllung, so haftet die Gemeinde Silvaplana nur im Rahmen dieser Abkommen
und Gesetze.
11.2.2. Haftungsausschlüsse
Die Gemeinde Silvaplana haftet insbesondere nicht, wenn der Schaden auf folgende
Ursachen zurückzuführen ist:
auf Unterlassungen vor oder während des Events durch den/die Teilnehmer:in, z.B.
ungeeignete Ausrüstung, nicht Erfüllen der Teilnahmevoraussetzungen, unkorrekte
Angaben, nicht Beachten von Anweisungen, ungeeignete Routenwahl, nicht beachten
der Pisten-Signalisation usw.
auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der
Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist;
auf Höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches die Gemeinde Silvaplana, Indurance,
Testcenter usw. oder Leistungserbringers usw. trotz gebotener Sorgfalt nicht
vorhersehen oder abwenden konnten.
In diesen Fällen sind jegliche Ansprüche auf Preisminderung, Schadenersatzpflicht, Pflicht
zum Ersatz immaterieller Schäden, Frustrationsschäden, Entschädigung für Selbstabhilfe,
usw. der Gemeinde Silvaplana ausgeschlossen.
11.2.3. Personenschäden
Für Personenschäden, welche die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung
des Vertrages sind, haftet die Gemeinde Silvaplana im Rahmen dieser Allgemeinen
Vertrags- und Reisebedingungen, der anwendbaren internationalen Abkommen, der auf
internationalen Abkommen beruhenden Gesetze und nationalen Gesetze.
11.2.4. Andere Schäden (Sach- und Vermögensschäden usw.)
Bei anderen Schäden, d.h. nicht Personenschäden, die aus der Nichterfüllung oder der
nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung der Gemeinde
Silvaplana auf maximal den zweifachen Eventpreis/Person je Teilnehmer:in beschränkt,
ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden; vorbehalten
bleiben diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen sowie die anwendbaren
internationalen Abkommen, die auf internationalen Abkommen beruhenden Gesetze und
nationalen Gesetze mit tieferen Haftungslimiten oder Haftungsausschlüssen.
11.2.5. Nutzlos aufgewendete Urlaubszeit, entgangene Urlaubsfreude,
Frustrationsschäden
Für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit, entgangene Urlaubsfreude, Frustrationsschäden
usw. haftet die Gemeinde Silvaplana nicht.
11.2.6. Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto-/Videoausrüstung,
Handys usw.
Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie für die sichere Aufbewahrung
von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto- und Videoausrüstungen,
Handys, usw. selbst verantwortlich sind.
Sie dürfen diese Gegenstände in keinem Fall im unbewachten Fahrzeug, usw. oder sonst
wo unbeaufsichtigt liegen lassen.
Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Missbrauch von abhandengekommenen
Wertgegenständen, Foto- und Videoausrüstung, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Handys,
usw. haftet die Gemeinde Silvaplana nicht.
11.3 Veranstaltungen während des Events
Ausserhalb des vereinbarten Eventprogramms können u.U. örtliche Veranstaltungen oder
Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und
Ausflüge mit Risiken verbunden sind. Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob Sie an
solchen Veranstaltungen und Ausflügen teilnehmen. Diese Veranstaltungen und Ausflüge
werden von Drittunternehmen veranstaltet (Fremdleistungen). Die Gemeinde Silvaplana
ist nicht Ihre Vertragspartei und haftet in keinem Falle. Es handelt sich auch um
Fremdleistungen, wenn Sie diese bei einem Leistungserbringenden vor Ort buchen.
11.4. Ausservertragliche Haftung
Die ausservertragliche Haftung richtet sich nach den anwendbaren nationalen
Gesetzesbestimmungen, auf internationalen Abkommen beruhende
Gesetzesbestimmungen und internationalen Abkommen. Bei anderen Schäden (d.h. nicht
Personenschäden) ist die Haftung in jedem Falle auf den zweifachen Reisepreis/Person je
Reisende beschränkt, sofern nicht internationale Abkommen, auf internationalen
Abkommen beruhende Gesetze, nationale Gesetze oder diese Allgemeinen Vertrags- und
Reisebedingungen tiefere Haftungslimiten oder Haftungsausschlüsse vorsehen.
11.5. Verjährung
Sämtliche Forderungen verjähren innert eines Jahres nach vertraglichem Reiseende.
Vorbehalten bleiben kürzere Verjährungsfristen in den anwendbaren internationalen
Abkommen, auf internationalen Abkommen beruhenden Gesetzen oder nationalen
Gesetzen resp. längere, vertraglich nicht abänderbare Verjährungsfristen.
12. Selbstanreise, Reisedokumente und rechtzeitiges Eintreffen
Für die Organisation der Anreise sind Sie selbst besorgt, so auch für die notwendigen
Reisepapiere und Personaldokumente. Bei verspätetem Eintreffen zum Event können
nicht bezogene Leistungen nicht rückerstattet werden (siehe Ziffer 9).
Wenn Sie als Bürger:in eines Schengen Staates von einem Schengen Staat in die
Schweiz einreisen, werden keine systematischen Kontrollen der Personaldokumente
vorgenommen. Gleichwohl müssen Sie sich mit den vorgeschriebenen
Personaldokumenten ausweisen können. Das heisst, Sie haben das vorgeschriebene
Personaldokument jederzeit mit sich zu führen.
13. Datenschutz
13.1. Ihre Daten
Die Gemeinde Silvaplana benötigt von Ihnen und den Mitreisenden verschiedene Daten
(wie Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer, usw.) zur korrekten
Vertragsabwicklung. Die Gemeinde Silvaplana untersteht der schweizerischen
Datenschutzgesetzgebung. Wir sind verpflichtet, Ihre Daten sicher aufzubewahren und
speichern sie in Silvaplana, Schweiz.
13.2. Übermittlung an Leistungsträger und Behörden
Die Gemeinde Silvaplana wird Ihre Daten, soweit zur Vertragsabwicklung notwendig, an
die Leistungserbringenden weiterleiten.
Sowohl die Gemeinde Silvaplana wie die Leistungserbringenden können aufgrund
gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Anordnung verpflichtet sein, Daten von
Ihnen anderen Behörden mitzuteilen.
13.3. Events mit Kooperationspartnern
Einige von der Gemeinde Silvaplana organisierte Events werden mit
Kooperationspartnern (Medien, Sportartikelherstellenden und –händler/in) beworben. Dies
ergibt sich aus der jeweiligen Ausschreibung. In diesem Falle übermittelt die Gemeinde
Silvaplana die Vor- und Nachnamen, Adressen, einschliesslich der E-Mail-Adresse an den
entsprechenden Kooperationspartner/die Kooperationspartnerin zu Marketing und
Werbezwecken. Die Kooperationspartner/die Kooperationspartnerin bearbeiten diese
Personendaten gemäss ihren eigenen Datenschutzbestimmungen.
Der Eventteilnehmer/die Eventteilnehmerin ist mit dieser Weitergabe der Personendaten
an den jeweiligen Kooperationspartner ausdrücklich einverstanden. Der
Eventteilnehmer/die Eventteilnehmerin kann die Gemeinde Silvaplana anlässlich der
Buchung darüber informieren, dass seine/ihre Daten nicht an den Kooperationspartner/die
Kooperationspartnerin in weitergegeben werden dürfen.
13.4. Persönlichkeitsprofile
Unter Umständen ergeben, die an Gemeinde Silvaplana übermittelten Personendaten, ein
sogenanntes "Persönlichkeitsprofil". Ob ein "Persönlichkeitsprofil" entsteht, hängt von Art
und Umfang der übermittelten Daten ab. Indem Sie ein Event der Gemeinde Silvaplana
buchen, erteilen Sie der Gemeinde Silvaplana ausdrücklich das Recht, die Personendaten
im Rahmen dieser Datenschutzbestimmung (Ziffer 13) zu nutzen.
13.5. Informationen über unsere Angebote/Programme
Wir werden uns erlauben, Sie in Zukunft über unsere Programme und Reisen zu
informieren. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, diesen Dienst bei der Gemeinde
Silvaplana abzubestellen.
13.6. Durchsetzung von Rechten
Die Gemeinde Silvaplana behält sich das Recht vor, Ihre Daten an Behörden und Dritte
zur Durchsetzung berechtigten Interessen weiterzuleiten. Gleiches gilt bei Verdacht auf
eine Straftat.
13.7. Fragen zum Datenschutz
Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, Einsicht in die bei uns gespeicherten Daten
nehmen oder unseren Informationsdienst abbestellen möchten, wenden Sie sich bitte an
Tourismus Silvaplana, Via dal Farrer 2, 7513 Silvaplana, m.kirchhofer@silvaplana.ch.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
14.1. Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und der Gemeinde Silvaplana ist
schweizerisches Recht anwendbar. Als ausschliesslicher Gerichtsstand wird Silvaplana,
Schweiz vereinbart.
14.2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages führt nicht zur
Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.
14.3. Die vorstehenden Bestimmungen über die Rechtswahl und den Gerichtsstand gelten
unter Vorbehalt von vertraglich nicht abänderbaren Bestimmungen in anwendbaren
Gesetzen oder internationale Abkommen.
Silvaplana, Januar 2025