Allgemeine Geschäftsbedingungen
siech2024 – Teilnahmebedingungen
- Mindestalter für die Teilnahme:
- 50 LKm: 15 Jahre (ab Jahrgang 2009)
- 80 LKm und 100 LKm: 16 Jahre (ab Jahrgang 2008)
- Wenn du dich für den megasiech (100 LKm) anmelden willst, musst du bereits einmal bei einem supersiech (80 LKm) ins Ziel gelaufen sein.
- Der siechämarsch stellt hohe Anforderungen an alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Insbesondere durch die lange Marschroute sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in physischer wie psychischer Hinsicht stark gefordert. Du bist dir diesen Strapazen bewusst und hast entsprechende Vorkehrungen getroffen. Gute Vorbereitung und Ausrüstung wird von allen Teilnehmenden gleichermassen erwartet und für eine Teilnahme vorausgesetzt.
- Du bist dir bewusst, dass während der gesamten Marschdauer aus medizinischer Sicht das Prinzip der Selbstversorgung gilt. Die Teilnehmenden sind verpflichtet, allen in Schwierigkeiten geratenen Teilnehmenden zu helfen.
- Du bist dir bewusst, dass die Versicherung (Unfallversicherung die auch Rettung und Heilung einschliesst) Sache der Teilnehmenden ist. Bei Unfällen und/oder Krankheiten über-nimmt der siech keine Verantwortung. Die Teilnehmenden nehmen auf eigene Gefahr am siechämarsch teil. Schadenersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter sind ausgeschlossen.
- Du bist dir darüber im Klaren, dass du für dein Wohlbefinden während des Marsches, für die Orientierung entlang der Route und für eine mögliche Abbruchentscheidung selbst verantwortlich bist.
- Bei der Anmeldung trägst du deine korrekten Kontaktdaten ein. Diese sind in einem Notfall essenziell. Das Mobiltelefon deiner angegebenen Mobilnummer trägst du während dem Marsch immer bei dir und hast es stets eingeschaltet.
- Aus Sicherheitsgründen dürfen keine Tarnkleider getragen werden. Dies ist darauf zurückzuführen, dass ein Grossteil des Marsches in der Nacht stattfindet und die Kleider im Dunkeln schlecht sichtbar sind.
- Du bist damit einverstanden, dass Bilder und Videos, die während des siech durch das offizielle Presseteam gemacht werden für die siechäpress und nach einem Review durch das siech-OK zur Veröffentlichung auf der siech-Homepage oder für andere Anwendungen verwendet werden dürfen.
- Bei einer Abmeldung oder Nichtantreten wird vom siech-OK kein Geld zurückerstattet.
- Während des siechämarsch wird von allen Teilnehmenden die ausnahmslose Einhaltung aller aktuell geltenden Vorschriften des Bundes in Bezug auf das Coronavirus erwartet. Die Teilnehmenden sind für die Einhaltung selbst verantwortlich, Schadenersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter sind ausgeschlossen.