Öffentliche Klanghaus-Führung

Öffentliche Klanghaus-Führung

Öffentliche Klanghaus-Führung

In der berührenden Stille der naturbelassenen, kraftvollen Landschaft mit Alpweiden, geschützten Hochmooren und dem Schwendisee wird den Besuchenden ermöglicht, Schwingung in Form von Klang zu erleben und zu erfahren. Gebaut als begehbarer Klangkörper aus einheimischem Holz, mit hohlen Wänden und Resonanzkammern in Form von Hackbrettrosetten, bietet das Klanghaus zukünftig die perfekten Klangräume, die den Stimmen und Instrumenten jene Resonanz verleiht, die den Menschen zu seinem Ursprung und seinem eigentlichen Wesen führt.

Das Klanghaus Toggenburg befindet sich im Bau und wird im Frühjahr 2025 eröffnet. Während der Bauzeit ist es an öffentlichen Führungen möglich, mehr über die Entstehung und die Zukunft dieses einzigartigen Projektes zu erfahren.

garantierte Durchführung

Preise
Erwachsene, CHF 15.00
Kinder bis 16 Jahre, CHF 5.00

Anreise
Die Organisation der Anreise ist Sache des Buchenden. Bitte kaufen Sie die Tickets für die Anreise direkt bei den Bergbahnen (www.wildhaus.ch / www.chaeserrugg.ch)

Reisen Sie mit den öffentlichen Verkehrsmitteln oder Privat an. Vom Parkplatz in Wildhaus oder Unterwasser nehmen Sie die Bergbahn ins Oberdorf oder zum Iltios. Von dort sind es ungefähr 25 Minuten zu Fuss bis zum Treffpunkt beim Schwendisee.

Parkplätze
Bitte beachten Sie, dass es nur wenige Parkplätze beim Schwendisee gibt. Stellen Sie Ihr Privatfahrzeug bei den Talstationen der Bergbahnen in Wildhaus oder Unterwasser ab und fahren Sie mit der Bergbahn hoch ins Oberdorf oder zum Iltios. Von dort sind es rund 25 Minuten zu Fuss zum Schwendisee.

Wichtige Hinweise
  • Tickets für die öffentliche Führung können nur online gekauft werden. Aus logistischen Gründen ist eine Bezahlung vor Ort NICHT möglich.
  • Die Führungen finden bei jeder Witterung statt. Wetterfeste Kleidung wird empfohlen.
  • Für die Führung werden die Teilnehmenden mit Helm und Warnweste ausgestattet.
  • Als Schuhwerk werden Wander- oder Trekkingschuhe vorausgesetzt.
  • Trittsicherheit und gute körperliche Verfassung sind Bedingungen für die Teilnahme.
  • Mögliche abgesperrte Bereiche können nicht begangen werden. Die Besichtigung richtet sich nach dem Baufortschritt und den Bedingungen auf der Baustelle.
  • Versicherung ist Sache der Teilnehmenden. Der Bauherr und der Veranstalter lehnen jegliche Verantwortung ab.