Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines Der/die Ticketkäufer/in ("Ticketkäufer") anerkennt,
dass Rechte und Pflichten aus der Bestellung von Tickets und/oder aus
der Inanspruchnahme sonstiger angebotener Dienstleistungen
ausschließlich zwischen Kaml Gastronomie GmbH ("Veranstalter") und dem
Ticketkäufer entstehen. Dies betrifft insbesonders jegliche
Rückerstattungsansprüche. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
("AGB") sind Grundlage für die Benutzung der Website des Veranstalters.
Durch Anklicken der Checkbox: «Ich habe die AGB gelesen und
akzeptiert» erklärt der Ticketkäufer, die AGB anzuerkennen und
einzuhalten. 2. Vorschriften des Veranstalters und Gültigkeit sowie
Rückgabe des Tickets Den Vorschriften des Veranstalters
(Sicherheitsauflagen, Alters- und andere Zutrittsbeschränkungen, etc.),
ist Folge zu leisten. Jeglicher Missbrauch der Tickets ist untersagt.
Der Ticketkäufer muss selber sicherstellen, dass das Ticket vor
Missbrauch (z.B. widerrechtliches Kopieren, Verändern oder Ausdrucken
durch Unberechtigte) geschützt ist. Der QR-Code und/oder Barcode muss
maschinenlesbar sein. Rückgabe oder Umtausch der Tickets ist generell
ausgeschlossen. Bei Verschiebungen von Veranstaltungen sind die Tickets
automatisch für das Verschiebungsdatum gültig. Bei Absage einer
Veranstaltung richtet sich der Rückforderungsanspruch des Ticketkäufers
gegen den Veranstalter gemäss dessen Bedingungen. 3. Teilnehmerzahl:
Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Kaml Gastronomie GmbH für den
festgelegten Termin, Änderungen der in der Reservierung genannten Anzahl
der Teilnehmer bis spätestens 15 Werktage vor der Veranstaltung
verbindlich mitzuteilen. 4. Änderungsvorbehalt: Die Kaml Gastronomie
GmbH ist berechtigt, unter Berücksichtigung der Interessen des
Auftraggebers in einer für diesen zumutbaren Weise die geschuldete
Leistung zu ändern oder von ihr abzuweichen. 5. Mitbringen von Speisen
und Getränken: 5.1 Der Auftraggeber darf Speisen und Getränke zum
Verzehr nicht mitbringen. 5.2 Ferner ist er nicht berechtigt ohne
Zustimmung der Kaml Gastronomie GmbH dritte Dienstleister auf dem Gebiet
Dekoration und Unterhaltung jeder Form in den Räumen der Kaml
Gastronomie GmbH zu beschäftigen oder zu beauftragen. 5.3 Die Kaml
Gastronomie GmbH behält sich die Ausübung ihres Hausrechts ausdrücklich
vor. 6. Rücktritt der Kaml Gastronomie GmbH:
6.1 Die Kaml Gastronomie GmbH ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn ? der Kaml Gastronomie GmbH die Zulassung für den Weihnachtsmarkt durch die Stadt Oberhausen oder dem CentrO versagt oder widerrufen worden ist. ? höhere Gewalt oder andere von der Kaml Gastronomie GmbH nicht zu vertretende Leistungshindernisse, die durch zumutbare Aufwendungen der Kaml Gastronomie GmbH nicht überwunden werden können, die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen. ? trotz bestehender Vereinbarungen mit Lieferanten der Kaml Gastronomie GmbH die Lieferung erforderlicher Materialien nicht möglich ist, ohne dass es die Kaml Gastronomie GmbH zu vertreten hat. 6.2 Die Kaml Gastronomie GmbH ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und wird dem Auftraggeber die bezahlten Kosten (Verzehrgutschein und Buchungsgebühr) unverzüglich erstatten. 7. Stornierung: 7.1 Der Rücktritt von der Reservierung berechtigt nicht zum Umtausch der erworbenen Gutscheine, außer wenn der Rücktritt von der Kaml Gastronomie GmbH zu vertreten ist. 7.2 Bei einer Stornierung bis zu 20 Tage und länger vor dem reservierten Datum sind 0% des Mindestverzehrs pro Person zu zahlen. 7.3 Bei einer Stornierung 19-10 Tage vor der Reservierung fallen 20% des Mindestverzehrs und der Buchungsgebühr pro Person an. 7.4 Bei einer Stornierung 9-6 Tage vor der Reservierung fallen 50% des Mindestverzehrs und der Buchungsgebühr pro Person an. 7.5 Bei einer Stornierung 5 Tage und kürzer fallen 100 % des Mindestverzehrs und der Buchungsgebühr pro Person an. 7.6 Dem Auftraggeber steht es frei nachzuweisen, dass der Kaml Gastronomie GmbH kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. 8. Bindung an die Reservierung: Erscheint der Auftraggeber nicht spätestens 20 Minuten nach Eintritt des in der Reservierung festgelegten Reservierungszeitpunktes ohne sich zu melden (Anruf oder E-Mail), so kann die Kaml Gastronomie GmbH die reservierten Plätze frei vergeben. Es besteht auch kein Anspruch auf andere Sitzplätze. In diesem Fall hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Rückerstattung der Buchungsgebühr und derr Verzehrgutscheine. Die bezahlte Summe (Verzehrgutschein und Buchungsgebühr) bleien als Entschädigung beim Veranstalter. Eine Rückvergütung ist somit ausgeschlossen. 9. Gutscheine: 9.1 Die Gutscheine der FlachauAlm und des Hochsitz gelten ausschließlich für die Dauer des gebuchten Zeitraumes am Weihnachtsmarkt (14.11. – 23.12.2020).
10. Gerichtsstand und Erfüllungsort: 10.1 Für das Vertragsverhältnis gilt das österreichische Recht. 10.2 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, für beide Teile Sankt Johann im Pongau (Österreich). 11. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen: Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen haben vorrangig Geltung vor allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers. Haus- und Benutzerordnung – Kaml Gastronomie GmbH § 1 Geltungsbereich Diese Benutzerordnung dient der geregelten Nutzung des Kaml Gastronomie Bereiches als geschlossener, umfriedeter Bereich. Die FlachauAlm und der Hochsitz am CentrO wird durch den Betreiber Kaml Gastronomie GmbH geführt, für die Umsetzung des Hausrechts ist unter anderem die H2K Security + Services GmbH beauftragt. § 2 Aufenthalt (1) In der FlachauAlm und dem Hochsitz und dessen Anbauten dürfen sich nur Personen aufhalten, denen das Sicherheitspersonal oder der Betreiber den Zutritt gestattet hat. Der Zutritt zur FlachauAlm und dem Hochsitz, egal ob kostenfrei oder kostenpflichtig berechtigt nur solange zum Aufenthalt wie nicht gegen diese Benutzerordnung verstoßen wird. § 3 Eingangskontrollen (1) Der Kontroll- und Sicherheitsdienst ist berechtigt, Personen – auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel – darauf zu durchsuchen, ob sie aufgrund von Alkohol der Drogenkonsum oder wegen des Mitführens von Waffen oder von gefährlichen oder pyrotechnischen Gegenständen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Die Durchsuchung erstreckt sich auch auf mitgeführte Sachen und kann nur mit Zustimmung durch den Betroffenen erfolgen. Personen, die ihre Zustimmung zur Durchsuchung verweigern, werden zurückgewiesen und am Betreten des Festzelts gehindert. Handtaschen dürfen das Maß von maximal 40x30cm nicht überschreiten. Das Mitbringen von Rucksäcken, Taschen usw. ist ausdrücklich verboten. (2) Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, werden zurückgewiesen und am Betreten des Festzelts gehindert. (3) Personen die Abgewiesen oder Verwiesen wurden haben keinen Anspruch auf Einlass oder Wiedereinlass. § 4 Verhalten im Bereich der Kaml Gastronomie GmbH und dessen Nebengebäuden (1) Innerhalb der FlachauAlm und des Hochsitzes hat sich jeder Besucher so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen vermeidbar – behindert oder belästigt wird.
(2) Die Besucher haben den Anordnungen der Polizei, Feuerwehr, des Kontroll- und Sicherheitsdienst, des Rettungsdienst und des Saalsprechers Folge zu leisten. (3) Alle Ein- und Ausgänge sowie die Rettungswege sind unbedingt freizuhalten. (4) Unbeschadet dieser Benutzerordnung können erforderliche weitere Anordnungen für den Einzelfall zur Verhütung oder Beseitigung von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Eigentum erlassen werden. Den zu diesem Zweck ergehenden Weisungen der in §4 Absatz (2) genannten Personen ist Folge zu leisten. § 5 Verbote 1) Den Besuchern ist das Mitführen folgender Gegenstände/Sachen in der FlachauAlm und dem Hochsitz untersagt: (a) rassistisches, fremdenfeindliches oder rechtsradikales Propagandamaterial; (b) Waffen aller Art, wie z.B. Hieb-, Stich-, Stoß- und Schusswaffen: (c) Wurfgeschosse; (d) Laser-Pointer; (e) Gassprühdosen, ätzende oder färbende Substanzen:; (f) Flaschen aller Materialien, Becher, Krüge und Dosen aus zerbrechlichem, splitterndem und besonders hartem Material; (g) sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, Stühle, Kisten, Reisekoffer und Rucksäcke (erlaubte Größe bis max. Handtaschenformat klein) (h) Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver und andere pyrotechnischen Gegenstände; (i) Fahnen- oder Transparente egal mit welcher Aufschrift (j) alkoholische Getränke und Drogen aller Art; (k) Tiere (l) mechanisch betriebene Lärminstrumente, wie z.B. Megaphone und Gasdruckfanfaren; (m) brandförderndes oder brandlasterhöhendes Material. (2) Verboten ist den Besuchern weiterhin: (a) rassistische, fremdenfeindliche oder rechtsradikale Parolen zu äußern oder zu verbreiten; (b) nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune, Spielbühnen, Dekorationen, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Fernseh- und Kamerapodeste, Bäume, Pflanzflächen, Dächer sowie Maste aller Art zu betreten, zu besteigen oder zu übersteigen; (c) Bereiche zu betreten, die nur für Hauspersonal- und Angestellte des Betriebes vorgehalten sind. (d) mit Gegenständen aller Art zu werfen: (e) Feuer zu machen, Feuerwerkskörper oder andere pyrotechnischen Gegenstände abzubrennen; (f) bauliche Anlagen, Einrichtungen, Inventar zu bemalen, zu beschriften oder zu bekleben; (g) außerhalb der hergerichteten Toiletten die Notdurft zu verrichten und das Festzelt in anderer Weise, insbesondere durch das Wegwerfen von Müll absichtlich zu verunreinigen; (h) ohne Erlaubnis der Kaml Gastronomie GmbH
- Waren, Zeitungen, Zeitschriften und Eintrittskarten zu verkaufen sowie Werbematerial wie Warenproben und - Prospekte zu verteilen - Sammlungen jeder Art durchzuführen. - Pfandartikel aufzulesen oder den Müll zu durchwühlen § 6 Haftung (1) Der Besuch der Almhütte erfolgt auf eigene Gefahr. Für Personen- und Sachschäden, die durch Dritte verursacht werden, haftet die Kaml Gastronomie GmbH nicht. (2) Unfälle und Schäden sind der Kaml Gastronomie GmbH unverzüglich zu melden. § 7 Zuwiderhandlungen (1) Wer den Vorschriften dieser Benutzungsordnung zuwiderhandelt, kann ohne Entschädigung vom Lokal FlachauAlm und Hochsitz FlachauAlm und dessen Nebengebäuden verwiesen werden. Dasselbe gilt für Personen, die alkoholisiert sind oder die unter dem Einfluss von anderen, die freie Willensbestimmung beeinträchtigenden Mittel stehen. (2) Gegen Personen, die durch ihr Verhalten innerhalb oder außerhalb des Geländes im Zusammenhang mit einer Veranstaltung die Sicherheit und Ordnung der Veranstaltung beeinträchtigen oder gefährden, kann ein Platz- und Hausverbot für das gesamte Gelände des Weihnachtsmarktes am CentrO ausgesprochen werden. (3) Besteht der Verdacht, dass Personen eine strafbare Handlung oder eine Ordnungswidrigkeit begangen haben, wird Anzeige bei der Polizei durch den Veranstalter oder Betreiber der Almhütten erstattet. (4) Verbotener Weise mitgeführte Sachen werden sichergestellt und – soweit sie für ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren nicht als Beweismittel benötigt werden – nach dem Wegfall der Voraussetzungen für die Sicherstellung zurückgegeben oder entsorgt. § 8 Schlussbestimmung (1) Die Platzordnung für das Weihnachtsmarkt- Areal am Platz der Guten Hoffnung im CentrO, tritt mit der Inbetriebnahme dieses in Kraft.
Besucher des Weihnachtsmarktes sehen die Regelarien der Platzordnung als verbindlich an. Stand: März 2020 Kaml Gastronomie GmbH Veranstaltungsleitung (Die Benutzerordnung ist zum Nachlesen auf unserer Internetseite www.kaml-gastronomie.at hinterlegt)
6.1 Die Kaml Gastronomie GmbH ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn ? der Kaml Gastronomie GmbH die Zulassung für den Weihnachtsmarkt durch die Stadt Oberhausen oder dem CentrO versagt oder widerrufen worden ist. ? höhere Gewalt oder andere von der Kaml Gastronomie GmbH nicht zu vertretende Leistungshindernisse, die durch zumutbare Aufwendungen der Kaml Gastronomie GmbH nicht überwunden werden können, die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen. ? trotz bestehender Vereinbarungen mit Lieferanten der Kaml Gastronomie GmbH die Lieferung erforderlicher Materialien nicht möglich ist, ohne dass es die Kaml Gastronomie GmbH zu vertreten hat. 6.2 Die Kaml Gastronomie GmbH ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und wird dem Auftraggeber die bezahlten Kosten (Verzehrgutschein und Buchungsgebühr) unverzüglich erstatten. 7. Stornierung: 7.1 Der Rücktritt von der Reservierung berechtigt nicht zum Umtausch der erworbenen Gutscheine, außer wenn der Rücktritt von der Kaml Gastronomie GmbH zu vertreten ist. 7.2 Bei einer Stornierung bis zu 20 Tage und länger vor dem reservierten Datum sind 0% des Mindestverzehrs pro Person zu zahlen. 7.3 Bei einer Stornierung 19-10 Tage vor der Reservierung fallen 20% des Mindestverzehrs und der Buchungsgebühr pro Person an. 7.4 Bei einer Stornierung 9-6 Tage vor der Reservierung fallen 50% des Mindestverzehrs und der Buchungsgebühr pro Person an. 7.5 Bei einer Stornierung 5 Tage und kürzer fallen 100 % des Mindestverzehrs und der Buchungsgebühr pro Person an. 7.6 Dem Auftraggeber steht es frei nachzuweisen, dass der Kaml Gastronomie GmbH kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. 8. Bindung an die Reservierung: Erscheint der Auftraggeber nicht spätestens 20 Minuten nach Eintritt des in der Reservierung festgelegten Reservierungszeitpunktes ohne sich zu melden (Anruf oder E-Mail), so kann die Kaml Gastronomie GmbH die reservierten Plätze frei vergeben. Es besteht auch kein Anspruch auf andere Sitzplätze. In diesem Fall hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Rückerstattung der Buchungsgebühr und derr Verzehrgutscheine. Die bezahlte Summe (Verzehrgutschein und Buchungsgebühr) bleien als Entschädigung beim Veranstalter. Eine Rückvergütung ist somit ausgeschlossen. 9. Gutscheine: 9.1 Die Gutscheine der FlachauAlm und des Hochsitz gelten ausschließlich für die Dauer des gebuchten Zeitraumes am Weihnachtsmarkt (14.11. – 23.12.2020).
10. Gerichtsstand und Erfüllungsort: 10.1 Für das Vertragsverhältnis gilt das österreichische Recht. 10.2 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, für beide Teile Sankt Johann im Pongau (Österreich). 11. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen: Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen haben vorrangig Geltung vor allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers. Haus- und Benutzerordnung – Kaml Gastronomie GmbH § 1 Geltungsbereich Diese Benutzerordnung dient der geregelten Nutzung des Kaml Gastronomie Bereiches als geschlossener, umfriedeter Bereich. Die FlachauAlm und der Hochsitz am CentrO wird durch den Betreiber Kaml Gastronomie GmbH geführt, für die Umsetzung des Hausrechts ist unter anderem die H2K Security + Services GmbH beauftragt. § 2 Aufenthalt (1) In der FlachauAlm und dem Hochsitz und dessen Anbauten dürfen sich nur Personen aufhalten, denen das Sicherheitspersonal oder der Betreiber den Zutritt gestattet hat. Der Zutritt zur FlachauAlm und dem Hochsitz, egal ob kostenfrei oder kostenpflichtig berechtigt nur solange zum Aufenthalt wie nicht gegen diese Benutzerordnung verstoßen wird. § 3 Eingangskontrollen (1) Der Kontroll- und Sicherheitsdienst ist berechtigt, Personen – auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel – darauf zu durchsuchen, ob sie aufgrund von Alkohol der Drogenkonsum oder wegen des Mitführens von Waffen oder von gefährlichen oder pyrotechnischen Gegenständen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Die Durchsuchung erstreckt sich auch auf mitgeführte Sachen und kann nur mit Zustimmung durch den Betroffenen erfolgen. Personen, die ihre Zustimmung zur Durchsuchung verweigern, werden zurückgewiesen und am Betreten des Festzelts gehindert. Handtaschen dürfen das Maß von maximal 40x30cm nicht überschreiten. Das Mitbringen von Rucksäcken, Taschen usw. ist ausdrücklich verboten. (2) Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, werden zurückgewiesen und am Betreten des Festzelts gehindert. (3) Personen die Abgewiesen oder Verwiesen wurden haben keinen Anspruch auf Einlass oder Wiedereinlass. § 4 Verhalten im Bereich der Kaml Gastronomie GmbH und dessen Nebengebäuden (1) Innerhalb der FlachauAlm und des Hochsitzes hat sich jeder Besucher so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen vermeidbar – behindert oder belästigt wird.
(2) Die Besucher haben den Anordnungen der Polizei, Feuerwehr, des Kontroll- und Sicherheitsdienst, des Rettungsdienst und des Saalsprechers Folge zu leisten. (3) Alle Ein- und Ausgänge sowie die Rettungswege sind unbedingt freizuhalten. (4) Unbeschadet dieser Benutzerordnung können erforderliche weitere Anordnungen für den Einzelfall zur Verhütung oder Beseitigung von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Eigentum erlassen werden. Den zu diesem Zweck ergehenden Weisungen der in §4 Absatz (2) genannten Personen ist Folge zu leisten. § 5 Verbote 1) Den Besuchern ist das Mitführen folgender Gegenstände/Sachen in der FlachauAlm und dem Hochsitz untersagt: (a) rassistisches, fremdenfeindliches oder rechtsradikales Propagandamaterial; (b) Waffen aller Art, wie z.B. Hieb-, Stich-, Stoß- und Schusswaffen: (c) Wurfgeschosse; (d) Laser-Pointer; (e) Gassprühdosen, ätzende oder färbende Substanzen:; (f) Flaschen aller Materialien, Becher, Krüge und Dosen aus zerbrechlichem, splitterndem und besonders hartem Material; (g) sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, Stühle, Kisten, Reisekoffer und Rucksäcke (erlaubte Größe bis max. Handtaschenformat klein) (h) Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver und andere pyrotechnischen Gegenstände; (i) Fahnen- oder Transparente egal mit welcher Aufschrift (j) alkoholische Getränke und Drogen aller Art; (k) Tiere (l) mechanisch betriebene Lärminstrumente, wie z.B. Megaphone und Gasdruckfanfaren; (m) brandförderndes oder brandlasterhöhendes Material. (2) Verboten ist den Besuchern weiterhin: (a) rassistische, fremdenfeindliche oder rechtsradikale Parolen zu äußern oder zu verbreiten; (b) nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune, Spielbühnen, Dekorationen, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Fernseh- und Kamerapodeste, Bäume, Pflanzflächen, Dächer sowie Maste aller Art zu betreten, zu besteigen oder zu übersteigen; (c) Bereiche zu betreten, die nur für Hauspersonal- und Angestellte des Betriebes vorgehalten sind. (d) mit Gegenständen aller Art zu werfen: (e) Feuer zu machen, Feuerwerkskörper oder andere pyrotechnischen Gegenstände abzubrennen; (f) bauliche Anlagen, Einrichtungen, Inventar zu bemalen, zu beschriften oder zu bekleben; (g) außerhalb der hergerichteten Toiletten die Notdurft zu verrichten und das Festzelt in anderer Weise, insbesondere durch das Wegwerfen von Müll absichtlich zu verunreinigen; (h) ohne Erlaubnis der Kaml Gastronomie GmbH
- Waren, Zeitungen, Zeitschriften und Eintrittskarten zu verkaufen sowie Werbematerial wie Warenproben und - Prospekte zu verteilen - Sammlungen jeder Art durchzuführen. - Pfandartikel aufzulesen oder den Müll zu durchwühlen § 6 Haftung (1) Der Besuch der Almhütte erfolgt auf eigene Gefahr. Für Personen- und Sachschäden, die durch Dritte verursacht werden, haftet die Kaml Gastronomie GmbH nicht. (2) Unfälle und Schäden sind der Kaml Gastronomie GmbH unverzüglich zu melden. § 7 Zuwiderhandlungen (1) Wer den Vorschriften dieser Benutzungsordnung zuwiderhandelt, kann ohne Entschädigung vom Lokal FlachauAlm und Hochsitz FlachauAlm und dessen Nebengebäuden verwiesen werden. Dasselbe gilt für Personen, die alkoholisiert sind oder die unter dem Einfluss von anderen, die freie Willensbestimmung beeinträchtigenden Mittel stehen. (2) Gegen Personen, die durch ihr Verhalten innerhalb oder außerhalb des Geländes im Zusammenhang mit einer Veranstaltung die Sicherheit und Ordnung der Veranstaltung beeinträchtigen oder gefährden, kann ein Platz- und Hausverbot für das gesamte Gelände des Weihnachtsmarktes am CentrO ausgesprochen werden. (3) Besteht der Verdacht, dass Personen eine strafbare Handlung oder eine Ordnungswidrigkeit begangen haben, wird Anzeige bei der Polizei durch den Veranstalter oder Betreiber der Almhütten erstattet. (4) Verbotener Weise mitgeführte Sachen werden sichergestellt und – soweit sie für ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren nicht als Beweismittel benötigt werden – nach dem Wegfall der Voraussetzungen für die Sicherstellung zurückgegeben oder entsorgt. § 8 Schlussbestimmung (1) Die Platzordnung für das Weihnachtsmarkt- Areal am Platz der Guten Hoffnung im CentrO, tritt mit der Inbetriebnahme dieses in Kraft.
Besucher des Weihnachtsmarktes sehen die Regelarien der Platzordnung als verbindlich an. Stand: März 2020 Kaml Gastronomie GmbH Veranstaltungsleitung (Die Benutzerordnung ist zum Nachlesen auf unserer Internetseite www.kaml-gastronomie.at hinterlegt)