1. Allgemeines Der/die Ticketkäufer/in ("Ticketkäufer") anerkennt,
dass Rechte und Pflichten aus der Bestellung von Tickets und/oder aus
der Inanspruchnahme sonstiger angebotener Dienstleistungen
ausschließlich zwischen Kaml Gastronomie GmbH ("Veranstalter") und dem
Ticketkäufer entstehen. Dies betrifft insbesonders jegliche
Rückerstattungsansprüche. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
("AGB") sind Grundlage für die Benutzung der Website des Veranstalters.
Durch Anklicken der Checkbox: «Ich habe die AGB gelesen und
akzeptiert» erklärt der Ticketkäufer, die AGB anzuerkennen und
einzuhalten. 2. Vorschriften des Veranstalters und Gültigkeit sowie
Rückgabe des Tickets Den Vorschriften des Veranstalters
(Sicherheitsauflagen, Alters- und andere Zutrittsbeschränkungen, etc.),
ist Folge zu leisten. Jeglicher Missbrauch der Tickets ist untersagt.
Der Ticketkäufer muss selber sicherstellen, dass das Ticket vor
Missbrauch (z.B. widerrechtliches Kopieren, Verändern oder Ausdrucken
durch Unberechtigte) geschützt ist. Der QR-Code und/oder Barcode muss
maschinenlesbar sein. Rückgabe oder Umtausch der Tickets ist generell
ausgeschlossen. Bei Verschiebungen von Veranstaltungen sind die Tickets
automatisch für das Verschiebungsdatum gültig. Bei Absage einer
Veranstaltung richtet sich der Rückforderungsanspruch des Ticketkäufers
gegen den Veranstalter gemäss dessen Bedingungen. 3. Teilnehmerzahl:
Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Kaml Gastronomie GmbH für den
festgelegten Termin, Änderungen der in der Reservierung genannten Anzahl
der Teilnehmer bis spätestens 15 Werktage vor der Veranstaltung
verbindlich mitzuteilen. 4. Änderungsvorbehalt: Die Kaml Gastronomie
GmbH ist berechtigt, unter Berücksichtigung der Interessen des
Auftraggebers in einer für diesen zumutbaren Weise die geschuldete
Leistung zu ändern oder von ihr abzuweichen. 5. Mitbringen von Speisen
und Getränken: 5.1 Der Auftraggeber darf Speisen und Getränke zum
Verzehr nicht mitbringen. 5.2 Ferner ist er nicht berechtigt ohne
Zustimmung der Kaml Gastronomie GmbH dritte Dienstleister auf dem Gebiet
Dekoration und Unterhaltung jeder Form in den Räumen der Kaml
Gastronomie GmbH zu beschäftigen oder zu beauftragen. 5.3 Die Kaml
Gastronomie GmbH behält sich die Ausübung ihres Hausrechts ausdrücklich
vor. 6. Rücktritt der Kaml Gastronomie GmbH:
6.1 Die Kaml
Gastronomie GmbH ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom
Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn ? der Kaml Gastronomie GmbH
die Zulassung für den Weihnachtsmarkt durch die Stadt Oberhausen oder
dem CentrO versagt oder widerrufen worden ist. ? höhere Gewalt oder
andere von der Kaml Gastronomie GmbH nicht zu vertretende
Leistungshindernisse, die durch zumutbare Aufwendungen der Kaml
Gastronomie GmbH nicht überwunden werden können, die Erfüllung des
Vertrags unmöglich machen. ? trotz bestehender Vereinbarungen mit
Lieferanten der Kaml Gastronomie GmbH die Lieferung erforderlicher
Materialien nicht möglich ist, ohne dass es die Kaml Gastronomie GmbH zu
vertreten hat. 6.2 Die Kaml Gastronomie GmbH ist verpflichtet, den
Auftraggeber unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und
wird dem Auftraggeber die bezahlten Kosten (Verzehrgutschein und
Buchungsgebühr) unverzüglich erstatten. 7. Stornierung: 7.1 Der
Rücktritt von der Reservierung berechtigt nicht zum Umtausch der
erworbenen Gutscheine, außer wenn der Rücktritt von der Kaml Gastronomie
GmbH zu vertreten ist. 7.2 Bei einer Stornierung bis zu 20 Tage und
länger vor dem reservierten Datum sind 0% des Mindestverzehrs pro Person
zu zahlen. 7.3 Bei einer Stornierung 19-10 Tage vor der Reservierung
fallen 20% des Mindestverzehrs und der Buchungsgebühr pro Person an.
7.4 Bei einer Stornierung 9-6 Tage vor der Reservierung fallen 50% des
Mindestverzehrs und der Buchungsgebühr pro Person an. 7.5 Bei einer
Stornierung 5 Tage und kürzer fallen 100 % des Mindestverzehrs und der
Buchungsgebühr pro Person an. 7.6 Dem Auftraggeber steht es frei
nachzuweisen, dass der Kaml Gastronomie GmbH kein oder ein niedrigerer
Schaden entstanden ist. 8. Bindung an die Reservierung: Erscheint der
Auftraggeber nicht spätestens 20 Minuten nach Eintritt des in der
Reservierung festgelegten Reservierungszeitpunktes ohne sich zu melden
(Anruf oder E-Mail), so kann die Kaml Gastronomie GmbH die reservierten
Plätze frei vergeben. Es besteht auch kein Anspruch auf andere
Sitzplätze. In diesem Fall hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf
Rückerstattung der Buchungsgebühr und derr Verzehrgutscheine. Die
bezahlte Summe (Verzehrgutschein und Buchungsgebühr) bleien als
Entschädigung beim Veranstalter. Eine Rückvergütung ist somit
ausgeschlossen. 9. Gutscheine: 9.1 Die Gutscheine der FlachauAlm und
des Hochsitz gelten ausschließlich für die Dauer des gebuchten
Zeitraumes am Weihnachtsmarkt (14.11. – 23.12.2020).
10.
Gerichtsstand und Erfüllungsort: 10.1 Für das Vertragsverhältnis gilt
das österreichische Recht. 10.2 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, für
beide Teile Sankt Johann im Pongau (Österreich). 11. Geltung der
allgemeinen Geschäftsbedingungen: Diese allgemeinen
Geschäftsbedingungen haben vorrangig Geltung vor allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers. Haus- und Benutzerordnung –
Kaml Gastronomie GmbH § 1 Geltungsbereich Diese Benutzerordnung dient
der geregelten Nutzung des Kaml Gastronomie Bereiches als geschlossener,
umfriedeter Bereich. Die FlachauAlm und der Hochsitz am CentrO wird
durch den Betreiber Kaml Gastronomie GmbH geführt, für die Umsetzung des
Hausrechts ist unter anderem die H2K Security + Services GmbH
beauftragt. § 2 Aufenthalt (1) In der FlachauAlm und dem Hochsitz und
dessen Anbauten dürfen sich nur Personen aufhalten, denen das
Sicherheitspersonal oder der Betreiber den Zutritt gestattet hat. Der
Zutritt zur FlachauAlm und dem Hochsitz, egal ob kostenfrei oder
kostenpflichtig berechtigt nur solange zum Aufenthalt wie nicht gegen
diese Benutzerordnung verstoßen wird. § 3 Eingangskontrollen (1) Der
Kontroll- und Sicherheitsdienst ist berechtigt, Personen – auch durch
den Einsatz technischer Hilfsmittel – darauf zu durchsuchen, ob sie
aufgrund von Alkohol der Drogenkonsum oder wegen des Mitführens von
Waffen oder von gefährlichen oder pyrotechnischen Gegenständen ein
Sicherheitsrisiko darstellen. Die Durchsuchung erstreckt sich auch auf
mitgeführte Sachen und kann nur mit Zustimmung durch den Betroffenen
erfolgen. Personen, die ihre Zustimmung zur Durchsuchung verweigern,
werden zurückgewiesen und am Betreten des Festzelts gehindert.
Handtaschen dürfen das Maß von maximal 40x30cm nicht überschreiten. Das
Mitbringen von Rucksäcken, Taschen usw. ist ausdrücklich verboten. (2)
Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, werden zurückgewiesen
und am Betreten des Festzelts gehindert. (3) Personen die Abgewiesen
oder Verwiesen wurden haben keinen Anspruch auf Einlass oder
Wiedereinlass. § 4 Verhalten im Bereich der Kaml Gastronomie GmbH und
dessen Nebengebäuden (1) Innerhalb der FlachauAlm und des Hochsitzes hat
sich jeder Besucher so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt,
gefährdet oder – mehr als nach den Umständen vermeidbar – behindert oder
belästigt wird.
(2) Die Besucher haben den Anordnungen der
Polizei, Feuerwehr, des Kontroll- und Sicherheitsdienst, des
Rettungsdienst und des Saalsprechers Folge zu leisten. (3) Alle Ein-
und Ausgänge sowie die Rettungswege sind unbedingt freizuhalten. (4)
Unbeschadet dieser Benutzerordnung können erforderliche weitere
Anordnungen für den Einzelfall zur Verhütung oder Beseitigung von
Gefahren für Leben, Gesundheit oder Eigentum erlassen werden. Den zu
diesem Zweck ergehenden Weisungen der in §4 Absatz (2) genannten
Personen ist Folge zu leisten. § 5 Verbote 1) Den Besuchern ist das
Mitführen folgender Gegenstände/Sachen in der FlachauAlm und dem
Hochsitz untersagt: (a) rassistisches, fremdenfeindliches oder
rechtsradikales Propagandamaterial; (b) Waffen aller Art, wie z.B.
Hieb-, Stich-, Stoß- und Schusswaffen: (c) Wurfgeschosse; (d)
Laser-Pointer; (e) Gassprühdosen, ätzende oder färbende Substanzen:; (f)
Flaschen aller Materialien, Becher, Krüge und Dosen aus zerbrechlichem,
splitterndem und besonders hartem Material; (g) sperrige Gegenstände
wie Leitern, Hocker, Stühle, Kisten, Reisekoffer und Rucksäcke (erlaubte
Größe bis max. Handtaschenformat klein) (h) Feuerwerkskörper, Raketen,
bengalische Feuer, Rauchpulver und andere pyrotechnischen Gegenstände;
(i) Fahnen- oder Transparente egal mit welcher Aufschrift (j)
alkoholische Getränke und Drogen aller Art; (k) Tiere (l) mechanisch
betriebene Lärminstrumente, wie z.B. Megaphone und Gasdruckfanfaren; (m)
brandförderndes oder brandlasterhöhendes Material. (2) Verboten ist
den Besuchern weiterhin: (a) rassistische, fremdenfeindliche oder
rechtsradikale Parolen zu äußern oder zu verbreiten; (b) nicht für die
allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere
Fassaden, Zäune, Spielbühnen, Dekorationen, Absperrungen,
Beleuchtungsanlagen, Fernseh- und Kamerapodeste, Bäume, Pflanzflächen,
Dächer sowie Maste aller Art zu betreten, zu besteigen oder zu
übersteigen; (c) Bereiche zu betreten, die nur für Hauspersonal- und
Angestellte des Betriebes vorgehalten sind. (d) mit Gegenständen aller
Art zu werfen: (e) Feuer zu machen, Feuerwerkskörper oder andere
pyrotechnischen Gegenstände abzubrennen; (f) bauliche Anlagen,
Einrichtungen, Inventar zu bemalen, zu beschriften oder zu bekleben; (g)
außerhalb der hergerichteten Toiletten die Notdurft zu verrichten und
das Festzelt in anderer Weise, insbesondere durch das Wegwerfen von Müll
absichtlich zu verunreinigen; (h) ohne Erlaubnis der Kaml Gastronomie
GmbH
- Waren, Zeitungen, Zeitschriften und Eintrittskarten zu
verkaufen sowie Werbematerial wie Warenproben und - Prospekte zu
verteilen - Sammlungen jeder Art durchzuführen. - Pfandartikel
aufzulesen oder den Müll zu durchwühlen § 6 Haftung (1) Der Besuch der
Almhütte erfolgt auf eigene Gefahr. Für Personen- und Sachschäden, die
durch Dritte verursacht werden, haftet die Kaml Gastronomie GmbH nicht.
(2) Unfälle und Schäden sind der Kaml Gastronomie GmbH unverzüglich zu
melden. § 7 Zuwiderhandlungen (1) Wer den Vorschriften dieser
Benutzungsordnung zuwiderhandelt, kann ohne Entschädigung vom Lokal
FlachauAlm und Hochsitz FlachauAlm und dessen Nebengebäuden verwiesen
werden. Dasselbe gilt für Personen, die alkoholisiert sind oder die
unter dem Einfluss von anderen, die freie Willensbestimmung
beeinträchtigenden Mittel stehen. (2) Gegen Personen, die durch ihr
Verhalten innerhalb oder außerhalb des Geländes im Zusammenhang mit
einer Veranstaltung die Sicherheit und Ordnung der Veranstaltung
beeinträchtigen oder gefährden, kann ein Platz- und Hausverbot für das
gesamte Gelände des Weihnachtsmarktes am CentrO ausgesprochen werden.
(3) Besteht der Verdacht, dass Personen eine strafbare Handlung oder
eine Ordnungswidrigkeit begangen haben, wird Anzeige bei der Polizei
durch den Veranstalter oder Betreiber der Almhütten erstattet. (4)
Verbotener Weise mitgeführte Sachen werden sichergestellt und – soweit
sie für ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren nicht als Beweismittel
benötigt werden – nach dem Wegfall der Voraussetzungen für die
Sicherstellung zurückgegeben oder entsorgt. § 8 Schlussbestimmung (1)
Die Platzordnung für das Weihnachtsmarkt- Areal am Platz der Guten
Hoffnung im CentrO, tritt mit der Inbetriebnahme dieses in Kraft.
Besucher
des Weihnachtsmarktes sehen die Regelarien der Platzordnung als
verbindlich an. Stand: März 2020 Kaml Gastronomie GmbH
Veranstaltungsleitung (Die Benutzerordnung ist zum Nachlesen auf
unserer Internetseite
www.kaml-gastronomie.at hinterlegt)