Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Baumgartner Weinbau (nachfolgend: Baumgartner Weinbau), rechtmässigen Betreiberin eines e-guma® Gutschein Management Systems der Fa. Idea Creation GmbH
1. Allgemeines
Alle Lieferungen und Leistungen von Baumgartner Weinbau und die damit verbundenen Onlinebestellungen sowie weitere Onlinedienste, unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Geschäftsleitung von Baumgartner Weinbau sowie der Schriftform; dies gilt auch für eine Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
2. Rebpatenschaften
- Die bestellte Anzahl Rebstöcke wird mit dem Namen und Wohnort des Paten gekennzeichnet. Diese Schilder werden einmal jährlich bestellt (Stichtag 1. Juli) und kurz vor dem Rebgötti-Event montiert.
- Pro Rebstock wird ein Schild bestellt. Auf einem Schild können maximal zwei Namen eingraviert werden.
- Pro Rebstock und Patenjahr darf der Pate oder ein Vertreter eine Flasche Göttiwein bei uns abholen. Dazu laden wir die Paten einmal jährlich zum Rebgötti Event in den Weinberg oder Weinkeller ein. Dieser Anlass findet in der Regel im September statt. Die Flasche Göttiwein kann bis am 30. November bezogen werden, danach verfällt der Anspruch des laufenden Jahres (detaillierte Informationen jeweils auf der Einladung).
- Das Weinguthaben kann nicht für mehrere Jahre gleichzeitig bezogen werden oder in eine andere Sorte, als auf der Urkunde vermerkt, umgetauscht werden.
- Die Einladung zum Rebgötti Event mit den entsprechenden Detailinformationen wird jeweils im August versandt. Bei zu spät oder nicht gemeldeten Adressänderungen kann ab dem 30. November rückwirkend kein Anspruch auf das Weinguthaben gestellt werden.
- Mit der Einladung zum 5. Rebgötti Event erhält der Pate ein Schreiben mit der Möglichkeit, die Patenschaft zu einem Vorzugspreis zu verlängern. Möchte er bei einer Verlängerung einen Wechsel der Traubensorte oder Standortes vornehmen, wird dies zum Neupreis verrechnet.
3. Gutscheine
Bei Online-Gutscheinen ist zu beachten, dass diese von Baumgartner Weinbau mit einem fälschungssicheren Code an den Kunden übermittelt werden. Da der Kunde den Gutschein selbst ausdrucken kann, sind mehrere Prints zwar möglich, aber nur ein Print ist wertrelevant und einlösbar. Der erste mit einem e-guma® Gutschein Management System eingelöste Gutschein mit dem entsprechenden Code wird als das Original angesehen und muss sofort nach dem Einlösen von Baumgartner Weinbau abgebucht werden. Sollten weitere Exemplare mit dem gleichen Code auftauchen, so handelt es sich um einen Missbrauch welcher strafrechtliche Konsequenzen zur Folge hat. Es besteht kein Anspruch auf Erfüllung und/oder Lieferung, resp. auf Schadenersatz seitens von Baumgartner Weinbau, falls jemand versucht, mehrere Gutscheine mit dem gleichen Code einzulösen, selbst wenn der Ersteinlöser nicht der rechtskräftige Inhaber des Gutscheines sein sollte. Vielmehr kann gegen den Aussteller mit Betrugsabsicht sofort eine strafrechtliche Untersuchung (Urkundenfälschung) in die Wege geleitet werden.
Da ein Gutschein entsprechend weitergegeben, resp. verschenkt werden kann, besteht keine Pflicht und Möglichkeit seitens von Baumgartner Weinbau, das Besitzrecht des Einlösers zu überprüfen. Beim Einlösen wird lediglich überprüft, ob die entsprechende e-guma®-Gutscheinnummer wirklich vom System freigegeben und ob der entsprechende Gutschein auch wirklich bezahlt wurde.
Die e-guma®-Gutscheine sind in der Regel 2 Jahre gültig (siehe Datum und Gültigkeitsdauer auf Gutschein). Nach Ablauf dieser Frist ist Baumgartner Weinbau nicht mehr verpflichtet, diesen anzunehmen. Verlorene Gutscheine werden nicht ersetzt. Auch können Gutscheine nicht gegen Barwertauszahlung zurückgegeben werden. Beträgt der Wert des Gutscheines mehr als die konsumierte Leistung, so ist Baumgartner Weinbau bereit, den verbleibenden Gutschein-Saldo bei weiteren Besuchen resp. Konsumationen, vollumfänglich anzurechnen. In einem solchen Fall besteht kein Anspruch auf eine Restauszahlung des noch offenen Gutschein-Betrages. Baumgartner Weinbau ist nicht verpflichtet, nicht bezahlte Gutscheine als Zahlungsmittel entgegen zu nehmen. Aus betrieblichen Gründen können die im Gutschein aufgeführten Leistungen nur vom Betrieb erbracht resp. garantiert werden, wenn eine entsprechende und rechtzeitige Reservation erfolgt ist. Dies gilt vor allem für Gutscheine im Zusammenhang mit Übernachtungen und bei Gutscheinen für Gruppen. Die im Gutschein beschriebene Dienstleistung kann je nach Begebenheit leicht abweichen, darf aber für den Gast keine relevante Wertminderung darstellen. Sollte Baumgartner Weinbau aus irgendeinem Grund schliessen oder aufgeben müssen, so verfallen die e-guma®-Gutscheine schadenersatzlos. Dies ist auch der Fall, wenn der Betrieb nachweisbar den Eigentümer wechselt. In einem solchen Fall kann nicht auf Baumgartner Weinbau als ursprünglicher Aussteller der Gutscheine zurück gegriffen werden.
4. Lieferung
Baumgartner Weinbau wird nach Möglichkeit vereinbarte oder angegebene Lieferzeiten pünktlich einhalten. Werden diese um mehr als sechs Wochen überschritten, so hat der Kunde das Recht, eine Nachfrist mit dem Hinweis zu setzen, dass er die Abnahme des Kaufgegenstandes (hier e-guma®-Gutscheine) nach Ablauf der Frist ablehnt. Diese Nachfrist muss mindestens einen Monat betragen. Kommt sodann eine Einigung über ein neues Lieferdatum nicht zustande, so kann der Kunde nach Ablauf der Nachfrist durch schriftliche Erklärung vom Vertrag, resp. vom Abschluss zurücktreten. Schadenersatz infolge Verzuges oder Unmöglichkeit von Lieferungen können nicht geltend gemacht werden. Dies gilt ebenso für Schadenersatzansprüche infolge entgangenen Gewinnes oder eines sonstigen mittelbaren Schadens. Weitergehende Ansprüche des Käufers - insbesondere auf Lieferung - sowie auf die durch das Produkt allfällig entstandenen Risiken und Nebenwirkungen, sind ausgeschlossen. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware (hier e-guma®-Gutscheine) dem Transportunternehmer übergeben worden ist und das Lager, resp. den Betrieb verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn Baumgartner Weinbau die Transportkosten übernommen hat. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Kunde gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen geltend zu machen. Bei Sendungen des Kunden trägt dieser jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko, bis zum Eintreffen der Ware bei Baumgartner Weinbau.
5. Bezahlung
Sie können zwischen Bezahlung per Rechnung oder Kreditkarte wählen. Bei Bezahlung mit der Kreditkarte wird Ihnen der Betrag umgehend der gewählten Kreditkarte belastet. Rechnungen von Baumgartner Weinbau sind sofort fällig und ohne jeden Abzug zahlbar. Ab dem 30. Tag nach Rechnungsdatum ist der Betrieb berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% zu verlangen, es sei denn, dass Baumgartner Weinbau höhere Verzugszinsen oder der Käufer eine geringere Belastung von Baumgartner Weinbau nachweist. Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. Etwaige Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder gerichtlich rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur dann geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
6. Widerrufsrecht
Bei Gutscheinen, die online bezahlt und ausgedruckt werden, besteht kein Widerrufsrecht. Gutscheine, die mittels Rechnung bezahlt werden, können innerhalb von 24 Stunden widerrufen werden und müssen innerhalb von 3 Arbeitstagen (ab Ausstelldatum) an den Aussteller zurückgesandt werden.
7. Mängel
Beanstandungen wegen Lieferumfang, Sachmängeln, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche nach Erhalt der Ware, resp. der Gutscheine, schriftlich geltend zu machen. Bei berechtigten Beanstandungen wird Baumgartner Weinbau die Fehllieferung kostenlos korrigieren und im Übrigen unter Vorbehalt des Ausschlusses nach ihrer Wahl die Gutscheine umtauschen, sie zurücknehmen oder dem Käufer einen Preisnachlass einräumen. Ist im Falle des Umtausches eines e-guma®-Gutscheins auch die Ersatzlieferung mangelhaft, so steht dem Käufer das Recht auf Wandlung oder Minderung zu.
8. Kundendaten
Baumgartner Weinbau ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten, dies unter Berücksichtigung der entsprechenden Sorgfaltspflicht im Umgang mit sensiblen Kundendaten.
9. Abschliessende Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung (AGB) berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Verträge, unter Einschluss dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), ist Bad Zurzach, Schweiz.