Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Hinweise und Stornierungsbedingungen für Bier-Erlebnisse (Stand: 16.01.2026)
Diese allgemeinen Hinweise und Stornierungsbedingungen gelten für Brauereiführungen, Bierwanderungen, Braukurse und Bierproben, die durch die Zwiefalter Klosterbräu GmbH (Hauptstraße 24, 88529 Zwiefalten) - im Folgenden „Veranstalter“ - organisiert und durchgeführt werden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") sind Grundlage für die Benutzung der Website des Veranstalters.
Durch Anklicken der Checkbox: «Ich habe die AGB gelesen und akzeptiert» erklärt der Ticketkäufer, die AGB anzuerkennen und einzuhalten.
1. Bier-Erlebnisse
1.1 Mindestteilnehmerzahl
Brauereibesichtigungen finden ab 10 (zehn) Teilnehmern verbindlich statt. Ist die Zahl der Anmeldungen für den jeweiligen Veranstaltungstermin 7 Tage vor Starttermin kleiner als 10 (zehn), so ist der Veranstalter berechtigt, seinen Rücktritt von der Veranstaltung zu erklären und diese abzusagen. Die maximale Teilnehmerzahl für eine Gruppen-Brauereibesichtigung beträgt 35 (fünfunddreißig) Personen.
Bierwanderungen finden ab 20 (zwanzig) Teilnehmern verbindlich statt. Ist die Zahl der Anmeldungen für den jeweiligen Veranstaltungstermin 7 Tage vor Starttermin kleiner als 20 (zwanzig), so ist der Veranstalter berechtigt, seinen Rücktritt von der Veranstaltung zu erklären und diese abzusagen. Die maximale Teilnehmerzahl für eine Bierwanderung beträgt 45 (fünfundvierzig) Personen. Auf Anfrage kann eine höhere Teilnehmerzahl besprochen werden.
Braukurse finden ab 10 (zehn) Teilnehmern verbindlich statt. Ist die Zahl der Anmeldungen für den jeweiligen Veranstaltungstermin 7 Tage vor Starttermin kleiner als 10 (zehn), so ist der Veranstalter berechtigt, seinen Rücktritt von der Veranstaltung zu erklären und diese abzusagen. Die maximale Teilnehmerzahl für eine Braukurs beträgt 18 (achtzehn) Personen. Auf Anfrage kann eine höhere Teilnehmerzahl besprochen werden.
Bierprobe finden ab 10 (zehn) Teilnehmern verbindlich statt. Ist die Zahl der Anmeldungen für den jeweiligen Veranstaltungstermin 7 Tage vor Starttermin kleiner als 10 (zehn), so ist der Veranstalter berechtigt, seinen Rücktritt von der Veranstaltung zu erklären und diese abzusagen. Die maximale Teilnehmerzahl für eine Bierprobe beträgt 40 (vierzig) Personen. Auf Anfrage kann eine höhere Teilnehmerzahl besprochen werden, vor allem bei der digitalen Bierprobe.
1.2 Absage durch den Veranstalter, Rücktritt des Veranstalters
1) Der Veranstalter behält sich vor, die Biererlebnisse nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen aus wichtigem Grund abzusagen oder abzubrechen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Veranstalter unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Durchführung der Tour nicht zumutbar ist. Insbesondere ist ein wichtiger Grund gegeben bei begründeter Gefahr, heftigen Naturereignissen oder höherer Gewalt.
(2) Wird die Veranstaltung nach Maßgabe von Absatz 1 abgesagt, wird eine Alternativtermin zu einem späteren Zeitpunkt untereinander vereinbart. Für bereits geleistete Zahlungen kann der Teilnehmer eine Erstattung in Form eines Gutscheins verlangen. Bei Abbruch der Veranstaltung erfolgt lediglich eine anteilige Erstattung. Weitere Ansprüche wegen der Absage oder dem Abbruch stehen dem Teilnehmer nicht zu.
(3) Wird die Veranstaltung nach Maßgabe von Punkt 1.1 abgesagt, entfällt die Pflicht zur Zahlung einer Teilnahmegebühr. Bereits angemeldete Teilnehmer erhalten die Möglichkeit, kostenfrei auf einen anderen verfügbaren Termin für die Brauereiführung umzubuchen. Ist dies nicht gewünscht oder möglich, so werden dem Teilnehmer bereits geleistete Zahlungen erstattet oder ein Gutschein ausgestellt (vgl. Punkt 3). Weitere Ansprüche wegen der Absage stehen dem Teilnehmer nicht zu.
1.3 Stornierung durch den Teilnehmer, Benennung eines Vertreters
(1) Der Teilnehmer kann bis 48 Stunden vor Starttermin der Tour, zu der er angemeldet ist, seine Buchung ganz oder teilweise (einzelne Tickets) ohne Angabe von Gründen stornieren. Er erhält in Höhe der ganz oder teilweise stornierten Leistung einen oder mehrere Gutscheine/e, welche in der Zwiefalter Bierwelt einlösen kann.
(2) Kann der Teilnehmer den gebuchten Termin – gleich aus welchen Gründen – nicht besuchen, ist der in der Biererlebnis genannte Preis dennoch fällig und bereits geleistete Zahlungen werden nicht erstattet. Dies gilt auch dann, wenn der Teilnehmer seine Teilnahme innerhalb von 24 Stunden vor Starttermin absagt.
(3) Kann der Teilnehmer das gebuchten Biererlebnis nicht besuchen, ist er berechtigt einen Vertreter zu benennen, der stattdessen teilnimmt. Der Vertreter muss gegenüber dem Veranstalter benannt werden. Hierzu sind die für eine Anmeldung erforderlichen Angaben in Textform an den Veranstalter zu senden.(4) Bei Verspätungen des Bestellers von mehr als 30 Minuten behält sich der Veranstalter vor, die Veranstaltung nicht durchzuführen und es gelten die Stornierungsregeln nach 1.3 Absatz (2) bis (3). Je angefangene Viertelstunde Verspätung fallen Gebühren von je 12 € an.
2. Allgemein
(1) Innerhalb von einer Woche vor Starttermin der Tour kann der Besteller einzelne Personen bis zur maximalen Teilnehmerzahl noch hinzubuchen, jedoch nicht mehr stornieren. Ausnahme ist die Brauereibesichtigung, die noch ein Tag vor Starttermin gebucht werden kann.
(2) Kann der Besteller die gebuchte Tour – gleich aus welchen Gründen - nicht wahrnehmen, ist der volle Preis fällig und bereits geleistete Zahlungen werden nicht erstattet. Dies gilt selbst dann, wenn der Besteller seine Buchung noch innerhalb von 24 Stunden vor Starttermin versucht abzusagen.
3. Formale Hinweise: Textform, Erstattungen, Garderobe
(1) Alle Mitteilungen über die Nichtteilnahme oder die Benennung eines Vertreters sind in Textform (E-Mail an die Adresse info@zwiefalter.de) an den Veranstalter zu richten. Für den Zeitpunkt der Mitteilung ist das Sendedatum maßgeblich.
(2) Erstattungen und Gutscheine erfolgen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Monaten nach dem gebuchten Termin – soweit nicht anders vereinbart – auf dem Wege der bei der Buchung verwendeten Bezahlmethode. Sofern wegen einer Erstattung Bank-Transaktionsgebühren anfallen, sind diese vom Teilnehmer zu tragen. Wurde als ursprüngliches Zahlungsmittel ein Gutschein genutzt, so erfolgt die Erstattung ebenfalls in Form eines Gutscheins.
(3) Für Garderobe oder Tascheninhalte wird keine Haftung übernommen.
4. Personendaten
Der Ticketkäufer anerkennt und erklärt sich damit einverstanden, dass der Veranstalter und seine Lieferanten im Zusammenhang mit Bereitstellung und Unterhalt des Systems und der Erbringung von Dienstleistungen Kenntnis von Personendaten erhalten können. Diese Personendaten werden im Rahmen des Ticketkaufs und der Zutrittskontrolle, soweit für die Veranstaltung dienlich, verwendet.
Der Veranstalter darf die Personendaten unter Einhaltung aller rechtlichen Bestimmungen für den Eigenbedarf weiter nutzen.
Der Veranstalter verpflichtet sich, nur nach ausdrücklicher Einwilligung des Ticketkäufers die Personendaten unter Einhaltung aller rechtlichen Bestimmungen weiter zu nutzen oder an Dritte ausser dem Veranstalter weiterzugeben.
5. Haftungsausschluss
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, welche infolge Nutzung der Websites des Veranstalters durch Störung, Unterbrüche und Überlastungen des IT-Systems auf Seiten des Veranstalters, deren Lieferanten oder des Benutzers entstanden sind. Für missbräuchliche Verwendung und rechtswidrige Eingriffe in das System lehnt der Veranstalter jede Haftung für allfällige Schäden ab.
6. Schlussbestimmungen
Der Veranstalter behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern. Für bereits aufgegebene Bestellungen gelten solche Änderungen nicht. Sollten einzelne Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Gerichtsstand ist Stuttgart.
Diese allgemeinen Hinweise und Stornierungsbedingungen gelten für Brauereiführungen, Bierwanderungen, Braukurse und Bierproben, die durch die Zwiefalter Klosterbräu GmbH (Hauptstraße 24, 88529 Zwiefalten) - im Folgenden „Veranstalter“ - organisiert und durchgeführt werden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") sind Grundlage für die Benutzung der Website des Veranstalters.
Durch Anklicken der Checkbox: «Ich habe die AGB gelesen und akzeptiert» erklärt der Ticketkäufer, die AGB anzuerkennen und einzuhalten.
1. Bier-Erlebnisse
1.1 Mindestteilnehmerzahl
Brauereibesichtigungen finden ab 10 (zehn) Teilnehmern verbindlich statt. Ist die Zahl der Anmeldungen für den jeweiligen Veranstaltungstermin 7 Tage vor Starttermin kleiner als 10 (zehn), so ist der Veranstalter berechtigt, seinen Rücktritt von der Veranstaltung zu erklären und diese abzusagen. Die maximale Teilnehmerzahl für eine Gruppen-Brauereibesichtigung beträgt 35 (fünfunddreißig) Personen.
Bierwanderungen finden ab 20 (zwanzig) Teilnehmern verbindlich statt. Ist die Zahl der Anmeldungen für den jeweiligen Veranstaltungstermin 7 Tage vor Starttermin kleiner als 20 (zwanzig), so ist der Veranstalter berechtigt, seinen Rücktritt von der Veranstaltung zu erklären und diese abzusagen. Die maximale Teilnehmerzahl für eine Bierwanderung beträgt 45 (fünfundvierzig) Personen. Auf Anfrage kann eine höhere Teilnehmerzahl besprochen werden.
Braukurse finden ab 10 (zehn) Teilnehmern verbindlich statt. Ist die Zahl der Anmeldungen für den jeweiligen Veranstaltungstermin 7 Tage vor Starttermin kleiner als 10 (zehn), so ist der Veranstalter berechtigt, seinen Rücktritt von der Veranstaltung zu erklären und diese abzusagen. Die maximale Teilnehmerzahl für eine Braukurs beträgt 18 (achtzehn) Personen. Auf Anfrage kann eine höhere Teilnehmerzahl besprochen werden.
Bierprobe finden ab 10 (zehn) Teilnehmern verbindlich statt. Ist die Zahl der Anmeldungen für den jeweiligen Veranstaltungstermin 7 Tage vor Starttermin kleiner als 10 (zehn), so ist der Veranstalter berechtigt, seinen Rücktritt von der Veranstaltung zu erklären und diese abzusagen. Die maximale Teilnehmerzahl für eine Bierprobe beträgt 40 (vierzig) Personen. Auf Anfrage kann eine höhere Teilnehmerzahl besprochen werden, vor allem bei der digitalen Bierprobe.
1.2 Absage durch den Veranstalter, Rücktritt des Veranstalters
1) Der Veranstalter behält sich vor, die Biererlebnisse nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen aus wichtigem Grund abzusagen oder abzubrechen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Veranstalter unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Durchführung der Tour nicht zumutbar ist. Insbesondere ist ein wichtiger Grund gegeben bei begründeter Gefahr, heftigen Naturereignissen oder höherer Gewalt.
(2) Wird die Veranstaltung nach Maßgabe von Absatz 1 abgesagt, wird eine Alternativtermin zu einem späteren Zeitpunkt untereinander vereinbart. Für bereits geleistete Zahlungen kann der Teilnehmer eine Erstattung in Form eines Gutscheins verlangen. Bei Abbruch der Veranstaltung erfolgt lediglich eine anteilige Erstattung. Weitere Ansprüche wegen der Absage oder dem Abbruch stehen dem Teilnehmer nicht zu.
(3) Wird die Veranstaltung nach Maßgabe von Punkt 1.1 abgesagt, entfällt die Pflicht zur Zahlung einer Teilnahmegebühr. Bereits angemeldete Teilnehmer erhalten die Möglichkeit, kostenfrei auf einen anderen verfügbaren Termin für die Brauereiführung umzubuchen. Ist dies nicht gewünscht oder möglich, so werden dem Teilnehmer bereits geleistete Zahlungen erstattet oder ein Gutschein ausgestellt (vgl. Punkt 3). Weitere Ansprüche wegen der Absage stehen dem Teilnehmer nicht zu.
1.3 Stornierung durch den Teilnehmer, Benennung eines Vertreters
(1) Der Teilnehmer kann bis 48 Stunden vor Starttermin der Tour, zu der er angemeldet ist, seine Buchung ganz oder teilweise (einzelne Tickets) ohne Angabe von Gründen stornieren. Er erhält in Höhe der ganz oder teilweise stornierten Leistung einen oder mehrere Gutscheine/e, welche in der Zwiefalter Bierwelt einlösen kann.
(2) Kann der Teilnehmer den gebuchten Termin – gleich aus welchen Gründen – nicht besuchen, ist der in der Biererlebnis genannte Preis dennoch fällig und bereits geleistete Zahlungen werden nicht erstattet. Dies gilt auch dann, wenn der Teilnehmer seine Teilnahme innerhalb von 24 Stunden vor Starttermin absagt.
(3) Kann der Teilnehmer das gebuchten Biererlebnis nicht besuchen, ist er berechtigt einen Vertreter zu benennen, der stattdessen teilnimmt. Der Vertreter muss gegenüber dem Veranstalter benannt werden. Hierzu sind die für eine Anmeldung erforderlichen Angaben in Textform an den Veranstalter zu senden.(4) Bei Verspätungen des Bestellers von mehr als 30 Minuten behält sich der Veranstalter vor, die Veranstaltung nicht durchzuführen und es gelten die Stornierungsregeln nach 1.3 Absatz (2) bis (3). Je angefangene Viertelstunde Verspätung fallen Gebühren von je 12 € an.
2. Allgemein
(1) Innerhalb von einer Woche vor Starttermin der Tour kann der Besteller einzelne Personen bis zur maximalen Teilnehmerzahl noch hinzubuchen, jedoch nicht mehr stornieren. Ausnahme ist die Brauereibesichtigung, die noch ein Tag vor Starttermin gebucht werden kann.
(2) Kann der Besteller die gebuchte Tour – gleich aus welchen Gründen - nicht wahrnehmen, ist der volle Preis fällig und bereits geleistete Zahlungen werden nicht erstattet. Dies gilt selbst dann, wenn der Besteller seine Buchung noch innerhalb von 24 Stunden vor Starttermin versucht abzusagen.
3. Formale Hinweise: Textform, Erstattungen, Garderobe
(1) Alle Mitteilungen über die Nichtteilnahme oder die Benennung eines Vertreters sind in Textform (E-Mail an die Adresse info@zwiefalter.de) an den Veranstalter zu richten. Für den Zeitpunkt der Mitteilung ist das Sendedatum maßgeblich.
(2) Erstattungen und Gutscheine erfolgen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Monaten nach dem gebuchten Termin – soweit nicht anders vereinbart – auf dem Wege der bei der Buchung verwendeten Bezahlmethode. Sofern wegen einer Erstattung Bank-Transaktionsgebühren anfallen, sind diese vom Teilnehmer zu tragen. Wurde als ursprüngliches Zahlungsmittel ein Gutschein genutzt, so erfolgt die Erstattung ebenfalls in Form eines Gutscheins.
(3) Für Garderobe oder Tascheninhalte wird keine Haftung übernommen.
4. Personendaten
Der Ticketkäufer anerkennt und erklärt sich damit einverstanden, dass der Veranstalter und seine Lieferanten im Zusammenhang mit Bereitstellung und Unterhalt des Systems und der Erbringung von Dienstleistungen Kenntnis von Personendaten erhalten können. Diese Personendaten werden im Rahmen des Ticketkaufs und der Zutrittskontrolle, soweit für die Veranstaltung dienlich, verwendet.
Der Veranstalter darf die Personendaten unter Einhaltung aller rechtlichen Bestimmungen für den Eigenbedarf weiter nutzen.
Der Veranstalter verpflichtet sich, nur nach ausdrücklicher Einwilligung des Ticketkäufers die Personendaten unter Einhaltung aller rechtlichen Bestimmungen weiter zu nutzen oder an Dritte ausser dem Veranstalter weiterzugeben.
5. Haftungsausschluss
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, welche infolge Nutzung der Websites des Veranstalters durch Störung, Unterbrüche und Überlastungen des IT-Systems auf Seiten des Veranstalters, deren Lieferanten oder des Benutzers entstanden sind. Für missbräuchliche Verwendung und rechtswidrige Eingriffe in das System lehnt der Veranstalter jede Haftung für allfällige Schäden ab.
6. Schlussbestimmungen
Der Veranstalter behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern. Für bereits aufgegebene Bestellungen gelten solche Änderungen nicht. Sollten einzelne Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Gerichtsstand ist Stuttgart.