Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (inkl. Gondeln)

Das Restaurant Walliser Keller freut sich sehr, Ihnen bei der Organisation und Gestaltung Ihres Anlasses behilflich zu sein. Zur Gewährleistung eines optimalen Reservations- und Anlassablaufs bitten wir Sie, nachfolgende Geschäftsbedingungen zur Kenntnis zu nehmen. Die AGBS sind Bestandteil jedes Vertrages.

GENERELL

GELTUNGSBEREICH

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für die Überlassung von Räumlichkeiten sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Restaurant Walliser Keller und der Gondeln (im Folgenden Restaurant genannt) an Kunden (im Folgenden Veranstalter genannt).

Sonderwünsche seitens der Teilnehmer oder Nebenabreden sind nur Bestandteil, wenn sie von der Buchungsstelle schriftlich und vorbehaltlos bestätigt worden sind.

Sämtliche Offerten des Restaurants basieren auf den vorliegenden AGB. Sie bilden einen integrierenden Bestandteil jedes Vertrages. Änderungen dieser AGB bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

Sollten die vorliegenden AGB allfälligen Vertragsbedingungen des Veranstalters widersprechen, gehen die vorliegenden AGB vor.

PREISE

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken, rein netto inklusive Service und Mehrwertsteuer.

Preis- & Angebotsänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.

RÄUMLICHKEITEN

PROVISORISCHE RESERVATIONEN

Im Anschluss an die Anfrage wird dem Veranstalter eine Offerte zugestellt. Die offerierten Räumlichkeiten werden in der Regel auf provisorischer Basis während 14 Tagen frei gehalten. Sollte das Restaurant bis zum Ablauf der Optionsfrist keinen schriftlichen Buchungsbescheid des Veranstalters erhalten, behält es sich das Recht vor, die provisorische Reservation ohne Rücksprache zu löschen.

DEFINITIVE RESERVATIONEN

Die Reservation von Räumlichkeiten und Zimmern, die Vereinbarungen von sonstigen Lieferungen und Leistungen werden mit schriftlicher Bestätigung durch das Restaurant für den Kunden bindend.

Jede definitive Bestätigung ist vom Veranstalter innert 2 Arbeitstage (48 Stunden) gegenzuzeichnen. Dieses Dokument ist rechtskräftig und gilt als Vertrag

Gondeln: Die Reservation ist nur gültig wenn die Buchung mindestens 24 Stunden vorausbezahlt wurde.

DETAILINFORMATIONEN

Sämtliche für die Durchführung eines Anlasses wichtigen Angaben, wie Menu- & Weinwahl, Bestuhlung, Tisch- & Restaurant -dekoration, Menüdruck, technische Hilfsmittel und Anderes sind dem Restaurant spätestens 10 Tage vor der Veranstaltung bekannt zu geben.

Ein zeitlich exakter Programmablauf ist vom Veranstalter spätestens 7 Tage vor dem Anlass dem Restaurant mitzuteilen.

TEILNEHMERZAHLEN

Die definitive Teilnehmerzahl ist dem Restaurant spätestens 2 Arbeitstage (48 Stunden) – Gondeln (24 Stunden) vor der Veranstaltung schriftlich mitzuteilen. Ist die effektive Personenzahl kleiner, gilt die definitiv bestätigte Zahl als Grundlage für die Verrechnung; ist sie höher, übernimmt das Restaurant keine Garantie, alle Gäste berücksichtigen zu können. Die durch die zusätzlichen Teilnehmer entstandenen Mehrkosten werden in Rechnung gestellt.

Das Restaurant ist berechtigt, aus Sicherheitsgründen die maximale Personenzahl – pro Raum - festzulegen. Die von der Feuerpolizei festgelegten maximalen Raumkapazitäten dürfen nicht überschritten werden.

Gondeln: Die maximale Anzahl Teilnehmer pro Gondel liegt bei 4 Personen (inklusive Kinder).

RAUMNUTZUNG / RAUMÄNDERUNG

Das Restaurant behält sich das Recht vor, bei verminderter Personenzahl den Raum anzupassen.

Die Benutzung ist auf die Räumlichkeit beschränkt. Ausserhalb der gemieteten Räumlichkeiten dürfen Werbematerial, Banner, etc. nur nach Absprache mit dem Restaurant aufgestellt werden. Zur Befestigung von Dekoration oder Plakaten darf nur Malerkrepp verwendet werden.



Das Rauchen ist in allen Räumlichkeiten sowie den Restaurants und den öffentlichen Bereichen des Restaurants nicht gestattet.

ORGANISATION

FEUERPOLIZEILICHE REGELUNGEN

Der Veranstalter verpflichtet sich, die feuer-polizeilichen Regelungen des Restaurants einzuhalten, insbesondere das Freihalten von Fluchtwegen, und bietet Gewähr, dass sämtliche eingebrachten Materialien den feuerpolizeilichen Richtlinien entsprechen.

ENTSORGUNG VON MATERIAL

Die Veranstalter sind dafür besorgt, dass geliefertes Material wieder mitgenommen wird oder spätestens am Folgetag abgeholt wird. Entstehen dem Restaurant Entsorgungskosten - können diese dem Veranstalter weiterverrechnet werden.

ANZEIGEN / INSERATE

Zeitungsanzeigen und sonstige Werbung mit Hinweis auf Veranstaltungen im Restaurant bedürfen grundsätzlich vorheriger schriftlicher Zustimmung des Restaurants. Bei Veröffentlichung ohne Zustimmung kann das Restaurant die Veranstaltung absagen. Gibt es Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Restaurants gefährdet, ist das Restaurant berechtigt, die Veranstaltung entschädigungslos abzusagen.

PARKPLÄTZE

Das Restaurant verfügt über keine Parkplätze und ist am besten mit dem öffentlichen Verkehr erreichbar.

SPEISEN UND GETRÄNKE

MITBRINGEN VON SPEISEN UND GETRÄNKEN

Der Veranstalter und seine Gäste dürfen Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Restaurant. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten (Zapfen/Schnittgeld) verrechnet.

Für mitgebrachte Torten und Kuchen wird ein Gedeckgeld pro Person verrechnet. Es wird ein qualitativ und hygienisch einwandfreies Produkt erwartet.

Sollte der Veranstalter wünschen eigene Weine oder Spirituosen mitzubringen, wird folgendes Zapfengeld in Rechnung gestellt:

Wein/Vin Mousseaux

CHF 30.00 pro 0.70 Lt./0.75 Lt. Flasche

CHF 55.00 pro 1.50 Lt .Flasche (Magnum)

Preise von grösseren Flaschen auf Anfrage

Champagner

CHF 50.00 pro 7.5 dl Flasche

Destillate

CHF 70.00 pro 10 dl Flasche

Preis- & Menüanpassungen sowie Jahrgangsänderungen und die Verfügbarkeit von Weinen sind vorbehalten.

UNTERHALTUNG

MUSIKALISCHE UNTERHALTUNG

Die Benützer der gemieteten Räumlichkeiten sind zur Einhaltung von Ruhe und Ordnung verpflichtet. Den Weisungen der Verantwortlichen des Restaurants Walliser Keller ist Folge zu leisten.

Für Anlässe mit Musik ist zu beachten, dass die Musik ab 23.00 Uhr auf Zimmerlautstärke spielen muss. Es ist darauf zu achten, dass Türen und Fenster geschlossen gehalten werden. DJs und Bands sind verpflichtet, den Bass reduziert zu halten, sowie den Boden unter den Instrumenten mit einem Teppich zur Schallhemmung abzudecken.

Die Lautstärke ist so zu dosieren, dass die Anwohnerschaft nicht durch Lärm belästigt wird. Maximum 93 Dezibel (im Restaurant gemessen). Die maximale Spieldauer ist bis 02.00 Uhr.

Vor dem Lokal und in der näheren Umgebung sind Kontrollen vorzunehmen; nötigenfalls ist die Drosselung der Musiklautstärke zu veranlassen.

Die Gäste sind zur unbedingten Rücksichtnahme gegenüber der Nachbarschaft anzuhalten. Bei Veranstaltungsschluss sind durch eine geeignete Person vor dem Restaurant Kontrollen durchzuführen.

VERLÄNGERUNG DER SCHLIESSSTUNDE

Dauert eine Veranstaltung länger als 23.00 Uhr, muss ein Nachtzuschlag geleistet werden. Die Verlängerung der Schliessstunde muss beim Restaurant spätestens 1 Monat vor dem Anlass angemeldet sein. Die maximal mögliche Verlängerung ist 02.00 Uhr. Ab 23.00 Uhr wird jede angebrochene Stunde wie folgt berechnet:

CHF 250.00 für die erste Stunde CHF 150.00 für jede weitere Stunde

NACHTRUHE

Ab 23.00 Uhr sind die Fenster und Terrassentüren geschlossen zu halten. Musik soll in angemessener Lautstärke Maximum 93 Dezibel (im Saal gemessen) gespielt werden. Gäste, welche sich im Freien aufhalten sind gebeten, sich ruhig zu verhalten.

Die Nutzungsdauer der Gondel bei einer Buchung am Mittag bis 14.00 Uhr und am Abend bis max. 23.00 Uhr.

Den Anweisungen des Restaurantpersonals ist Folge zu Leisten. Bei Reklamationen und allfälligen staatlichen Gebühren Haftet der Veranstalter.

KOSTEN / FRISTEN RESTAURANTZIMMER

GARANTIE, RECHNUNGSSTELLUNG

Je nach Umfang der Buchung ist vom Veranstalter eine Vorauszahlung oder eine Garantie mittels Kreditkarte mit entsprechender Unterschrift zu leisten.

Die Schlussabrechnung wird nach Abreise der Gäste an die Adresse des Veranstalters gesandt, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Veranstalter haftet in jedem Fall für nicht bezahlte Kosten der von ihm gebuchten Zimmer und Konsumationen seiner Gäste (no Shows etc.)

ANZAHLUNGEN

Je nach Art und Grösse des Anlasses ist vom Veranstalter eine Vorauszahlung oder eine Garantie mittels Kreditkarte mit entsprechender Unterschrift zu leisten. Die Höhe der Vorauszahlung richtet sich nach Anlassart.

Gondeln: Die Reservation ist nur gültig, wenn der Gesamte Package Preis zum Voraus bezahlt ist.

ABRECHNUNG

RECHNUNGSSTELLUNGEN

Alle Rechnungen gehen grundsätzlich zu Lasten des Veranstalters. Wird eine spezielle Abrechnungsform oder eine Aufteilung der Rechnung gewünscht, ist dies dem Restaurant vor der Veranstaltung – aber spätestes bei der Vertragsunterzeichnung mitzuteilen.

Der Veranstalter haftet für allfällige nicht bezahlte Rechnungen der Teilnehmer.

Dem Restaurant ist es nicht möglich, Rechnungen ins Ausland zu senden. Gäste aus dem Ausland werden gebeten, die Zahlung vorgängig per Banktransfer zu tätigen oder den Endbetrag mit einer Kreditkarte zu begleichen. Für die zweite Möglichkeit ist ein ausgefülltes Kreditkartenformular mit lesbarer Kopie der Vorder- und Rückseite der Kreditkarte nötig.

Ist der Veranstalter im Ausland ansässig, behält sich das Restaurant das Recht vor, den Rechnungsbetrag von der Garantie-Kreditkarte abzuziehen. Allfällige Kursdifferenzen oder Bankspesen gehen zu Lasten des Veranstalters.

Das Restaurant akzeptiert neben der Barzahlung folgende Kreditkarten & Zahlungsmittel

American ExpressVisa

Eurocard / MasterCard Diners

EC DirectLunch Checks

VERTRAGSRÜCKTRITT

RÜCKTRITT / ANNULLIERUNG BANKETTE AN DONNERSTAG/FREITAG/SAMSTAGE - OKTOBER BIS FEBRUAR

Sämtliche Annullierungen von definitiven Buchungen müssen schriftlich an die Geschäftsleitung erfolgen. Die Bestimmungen gelten auch, wenn der Anlass verschoben wird.

Absage weniger als 2 Monate vor dem Anlass 50 % der Leistungen oder des vereinbarten Mindestumsatzes

Absage weniger als 1 Monate vor dem Anlass 100 % der Leistungen oder des vereinbarten Mindestumsatzes

Gondeln: Bei einer Absage durch den Teilnehmer, 24 Stunden oder weniger vor Beginn, oder Nichterscheinen zum vereinbarten Zeitpunkt besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

ZUSATZ

Um die Verrechnung des entgangenen Umsatzes zu erleichtern, gilt die folgende Berechnung für Anlässe bei welchen noch keine spezifischen Leistungen vereinbart wurden

BANKETTE/GRUPPEN CHF 70.- pro Gast, ausgehend von der zuletzt gemeldeten Personenzahl

SCHADENSFALL

VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG MITGEBRACHTER SACHEN

Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf eigene Gefahr des Kunden in den Räumen bzw. Restaurants. Das Restaurant übernimmt für Verlust oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, ausser bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Restaurants. Hiervon ausgenommen sind Schäden gegen Leib und Leben. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.

HAFTUNG

Der Veranstalter haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -Besucher, seine Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.

Das Restaurant haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

Urheberrechtliche Entschädigungen im Zusammenhang mit musikalischen Darbietungen sind vom Veranstalter selbst anzumelden und abzugelten.

EXKLUSIVITÄT:

Das Restaurant Walliser Keller behält sich jederzeit das Recht vor, mehr als eine Gesellschaft zu bewirten.

ANWENDBARES RECHT / GERICHTSSTAND

Anwendbar auf den Vertrag ist ausschliesslich Schweizer Recht.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Zürich.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In einem solchen Fall wird die rechtsunwirksame Bestimmung durch eine sinngemäss ähnliche, aber wirksame Bestimmung ersetzt.

Datenschutz

Webseite

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Änderung der AGB

M.1 Der Walliser Keller behält sich vor, die AGB jederzeit und ohne Ankündigung zu ändern. Es gilt die jeweils aktuellste nutzbare Fassung.
Restaurant Walliser Keller- Fondue Gondeln -Hotel Zürcherhof - Zürich