Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Gemeinnützige Privatstiftung der JUFA Hotels (nachfolgend: Gemeinnützige Privatstiftung der JUFA Hotels), rechtmäßigen Betreiberin eines e-guma® Gutschein Management Systems der Fa. Idea Creation GmbH
1. Allgemeines
Alle Lieferungen und Leistungen von Gemeinnützige Privatstiftung der JUFA Hotels und die damit verbundenen Onlinebestellungen sowie weitere Onlinedienste, unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Geschäftsleitung von Gemeinnützige Privatstiftung der JUFA Hotels sowie der Schriftform; dies gilt auch für eine Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
2. Gutscheine
Bei Online-Gutscheinen ist zu beachten, dass diese von Gemeinnützige Privatstiftung der JUFA Hotels mit einem fälschungssicheren Code an den Kunden übermittelt werden. Da der Kunde den Gutschein selbst ausdrucken kann, sind mehrere Prints zwar möglich, aber nur ein Print ist wertrelevant und einlösbar. Der erste mit einem e-guma® Gutschein Management System eingelöste Gutschein mit dem entsprechenden Code wird als das Original angesehen und muss sofort nach dem Einlösen von Gemeinnützige Privatstiftung der JUFA Hotels abgebucht werden. Wird in Betrugsabsicht versucht, mehrere Gutscheine mit dem identischen Code einzulösen, kann dies strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Es besteht kein Anspruch auf Erfüllung, Lieferung oder Schadenersatz durch die Gemeinnützige Privatstiftung der JUFA Hotels sofern versucht wird, mehrere Gutscheine mit dem gleichen Code einzulösen, selbst wenn der Ersteinlöser nicht der rechtmäßige Inhaber des betreffenden Gutscheines sein sollte.
Da Gutscheine häufig verschenkt bzw. weitergegeben werden, ist es der Gemeinnützige Privatstiftung nicht zumutbar und auch nicht möglich, die Besitzverhältnisse eines Gutscheines zu überprüfen. Eine Überprüfung ist nur hinsichtlich der Gutscheinnummer und der tatsächlichen Bezahlung des Gutscheines möglich. Die e-guma®-Gutscheine sind im Falle von Konsumation 5 Jahre gültig, bei Übernachtungen beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre (siehe Datum und Gültigkeitsdauer auf Gutschein). Nach Ablauf der Gültigkeit des Gutscheins endet die Verpflichtung der Gemeinnützige Privatstiftung der JUFA Hotels diesen anzunehmen. Verlorene Gutscheine werden nicht ersetzt. Auch können Gutscheine nicht gegen Barwertauszahlung zurückgegeben werden. Beträgt der Wert des Gutscheines mehr als die konsumierte Leistung, so ist die Gemeinnützige Privatstiftung der JUFA Hotels bereit, den verbleibenden Gutschein-Saldo bei weiteren Besuchen und/oder Konsumation, vollumfänglich anzurechnen. In einem solchen Fall besteht kein Anspruch auf eine Restauszahlung des noch offenen Gutschein-Betrages. Die Gemeinnützige Privatstiftung der JUFA Hotels ist nicht verpflichtet, nicht bezahlte Gutscheine als Zahlungsmittel entgegen zu nehmen. Aus betrieblichen Gründen können die im Gutschein aufgeführten Leistungen nur vom Betrieb erbracht werden, wenn eine entsprechende und rechtzeitige Reservierung erfolgt ist. Dies gilt vor allem für Gutscheine im Zusammenhang mit Übernachtungen und bei Gutscheinen für Gruppen. Die im Gutschein beschriebene Dienstleistung kann je nach Begebenheit leicht abweichen, darf aber für den Gast keine relevante Wertminderung darstellen. Sollte die Gemeinnützige Privatstiftung der JUFA Hotels aus irgendeinem Grund schließen oder aufgeben müssen, so verfallen die e-guma®-Gutscheine schadenersatzlos. Dies ist auch der Fall, wenn der Betrieb nachweisbar den Eigentümer wechselt. In einem solchen Fall kann nicht auf die Gemeinnützige Privatstiftung der JUFA Hotels als ursprünglicher Aussteller der Gutscheine zurückgegriffen werden. Im Falle z.B. eines Konkursverfahrens, können Gutscheine als Masseforderung angemeldet werden.
3. Produkte
Alle von der Gemeinnützigen Privatstiftung der JUFA Hotels angebotenen Produkte werden nach bestem Wissen und Gewissen bereitgestellt. Die Produktabbildungen im Online-Shop können in Einzelfällen von den tatsächlichen Produkten abweichen (z. B. hinsichtlich Farbe, Form oder Größe), was jedoch keinen Mangel darstellt. Maßgeblich sind die technischen Daten und Beschreibungen, die zu jedem Produkt angegeben sind. Die Gemeinnützigen Privatstiftung der JUFA Hotels behält sich das Recht vor, Produkte jederzeit aus dem Sortiment zu nehmen oder durch neue Produkte zu ersetzen.
4. Lieferung
Die Gemeinnützige Privatstiftung der JUFA Hotels wird nach Möglichkeit vereinbarte oder angegebene Lieferzeiten pünktlich einhalten. Werden diese um mehr als sechs Wochen überschritten, so hat der Kunde das Recht, eine Nachfrist mit dem Hinweis zu setzen, dass er die Abnahme des Kaufgegenstandes (hier e-guma®-Gutscheine) nach Ablauf der Frist ablehnt. Diese Nachfrist muss mindestens einen Monat betragen. Kommt sodann eine Einigung über ein neues Lieferdatum nicht zustande, so kann der Kunde nach Ablauf der Nachfrist durch schriftliche Erklärung vom Vertrag, resp. vom Abschluss zurücktreten. Schadenersatz infolge Lieferverzuges kann nicht geltend gemacht werden. Wird die Lieferung aus Gründen, die in der Sphäre der Gemeinnützigen Privatstiftung der JUFA Hotels liegen, unmöglich, so werden bereits geleistete Zahlungen erstattet.
Dies gilt ebenso für Schadenersatzansprüche infolge entgangenen Gewinnes oder eines sonstigen mittelbaren Schadens. Weitergehende Ansprüche des Käufers - insbesondere auf Lieferung - sowie auf die durch das Produkt allfällig entstandenen Risiken und Nebenwirkungen, sind ausgeschlossen. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware (hier e-guma®-Gutscheine) dem Transportunternehmer übergeben worden ist und das Lager, resp. den Betrieb verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn Gemeinnützige Privatstiftung der JUFA Hotels die Transportkosten übernommen hat. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Kunde gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen geltend zu machen. Bei Sendungen des Kunden trägt dieser jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko, bis zum Eintreffen der Ware bei Gemeinnützige Privatstiftung der JUFA Hotels. Sollte die bestellte Ware aus Gründen, welche die Gemeinnützige Privatstiftung der JUFA Hotels nicht zu vertreten hat, nicht verfügbar sein (z.B. weil ein Lieferant seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt), wird der Kunde unverzüglich darüber informiert. In einem solchen Fall ist die Gemeinnützige Privatstiftung der JUFA Hotels berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen des Kunden werden umgehend erstattet. Weitere Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
5. Bezahlung
Die Bezahlung kann auf Rechnung oder per Kreditkarte erfolgen.
Bei Bezahlung mit der Kreditkarte wird Ihnen der Betrag umgehend der gewählten Kreditkarte belastet. Rechnungen von der Gemeinnützige Privatstiftung der JUFA Hotels sind sofort fällig und ohne jeden Abzug zahlbar. Ab dem 30. Tag nach Rechnungsdatum ist der Betrieb berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% zu verlangen, es sei denn, dass die Gemeinnützige Privatstiftung der JUFA Hotels höhere Verzugszinsen oder der Käufer eine geringere Belastung von der Gemeinnützige Privatstiftung der JUFA Hotels nachweist. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder gerichtlich rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur dann geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
6. Widerrufsrecht
Der Online-Kauf eines Gutscheines, unerheblich ob als „Homeprint-Version“ oder physischen Versand durch die Gemeinnützige Privatstiftung der JUFA Hotels getätigt, kann grundsätzlich binnen 14 Tagen widerrufen werden. Dies gilt gemäß § 18 Abs 1 Z 10 FAGG allerdings dann nicht, wenn der Gutschein nur für eine Leistung zu einem bestimmten Termin eingelöst werden kann.
Ein Gutschein, der durch physischen Versand an der Adresse des Käufers zugestellt wurde, muss auf dessen Kosten binnen 28 Tagen ab Zustellung an die Gemeinnützige Privatstiftung der JUFA Hotels retourniert werden.
Bei Widerruf eines als „Homeprint“ ausgestellten Gutscheines wird dieser durch die Gemeinnützige Privatstiftung der JUFA Hotels umgehend storniert.
7. Mängel
Beanstandungen wegen Lieferumfang, Sachmängeln, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche nach Erhalt der Ware, resp. der Gutscheine, schriftlich geltend zu machen. Bei berechtigten Beanstandungen wird die Gemeinnützige Privatstiftung der JUFA Hotels die Fehllieferung kostenlos korrigieren und im Übrigen unter Vorbehalt des Ausschlusses nach ihrer Wahl die Produkte oder Gutscheine umtauschen, sie zurücknehmen oder dem Käufer einen Preisnachlass einräumen. Ist im Falle des Umtausches eines e-guma®-Gutscheins auch die Ersatzlieferung mangelhaft, so steht dem Käufer das Recht auf Wandlung oder Minderung zu.
8. Kundendaten
Die Gemeinnützige Privatstiftung der JUFA Hotels ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten. Dies erfolgt unter Einhaltung sämtlicher den Datenschutz auf nationaler und europäischer Ebene betreffenden gesetzlichen Bestimmungen (DSG, DSV, etc.).
9. Abschließende Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung (AGB) berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Verträge, unter Einschluss dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), ist Surses, Schweiz.