Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
feRUS Daytime Parking — Vermietung von Monats-Parkplätzen mit Ticketsystem
1. Geltungsbereich & Vertragsparteien Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Vermietung von Parkplätzen mittels Monats-Parkticket durch die feRUS GmbH („Vermieterin“) an die Käuferin oder den Käufer eines solchen Tickets („Mieterin/Mieter“). Mit dem Kauf eines Monats-Parktickets im Onlineshop akzeptiert die Mieterin/der Mieter diese AGB.
2. Nutzungszeit Die Nutzung des Parkplatzes ist täglich von 05:00 bis 17:00 Uhr gestattet. Spätestens um 17:30 Uhr muss der Parkplatz vollständig geräumt sein. Eine Nutzung am Abend oder in der Nacht ist nicht zulässig.
2.1 Vorbehalt für Einzelanlässe Die Vermieterin behält sich das Recht vor, die vermieteten Parkplätze für einzelne, im Voraus angekündigte Anlässe (z. B. Veranstaltungen, Wartungsarbeiten, Sonderereignisse) vorübergehend zu sperren oder anderweitig zu nutzen. Solche Sperrungen sind auf maximal 10 Tage pro Kalenderjahr beschränkt.
Die Vermieterin informiert die betroffenen Mieter nach Möglichkeit mindestens 7 Tage im Voraus über eine solche Sperrung.
Für die Dauer einer Sperrung besteht kein Rechtsanspruch auf einen Ersatzparkplatz. Die Vermieterin bemüht sich nach Möglichkeit, in solchen Fällen Ersatzplätze anzubieten, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.
Dauert eine Sperrung länger als 7 Tage, wird der Mieterin/dem Mieter der entsprechende Anteil des Mietzinses für die übersteigende Dauer gutgeschrieben oder von der nächsten Monatsmiete abgezogen.
3. Nutzungsbedingungen •Der Parkplatz darf ausschliesslich für Personenwagen genutzt werden. Anhänger, Wohnmobile und Wohnwagen sind nicht zugelassen. •Das Fahrzeug muss innerhalb eines Parkfeldes abgestellt werden; es ist sicherzustellen, dass keine anderen Fahrzeuge behindert werden. •Das Abstellen defekter Fahrzeuge sowie das Lagern von Material auf dem Parkplatz sind untersagt. •Eine Untervermietung des Parkplatzes ist nicht gestattet. •Die Mieterin/der Mieter wird gebeten, das Fahrzeug möglichst im gelb gekennzeichneten Bereich gemäss Plan (siehe Anhang) abzustellen. 4. Kontrollschild & Ticketpflicht Die Mieterin/der Mieter meldet beim Ticketkauf bzw. Vertragsabschluss das Kontrollschild des genutzten Fahrzeugs. Das nach dem Kauf per E-Mail zugestellte Ticket (PDF) ist in Papierform gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe anzubringen. Für den Ausdruck des Tickets ist die Mieterin/der Mieter selbst verantwortlich.
Fehlt ein gültiges, sichtbares Ticket oder stimmt das hinterlegte Kontrollschild nicht mit dem abgestellten Fahrzeug überein, gilt Ziffer 6 (Vertragsverletzung & Umtriebsentschädigung) sinngemäss.
5. Haftung Der Parkplatz ist nicht bewacht. Die Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko. Die feRUS GmbH haftet nicht für Diebstahl, Vandalismus oder Schäden durch Dritte oder Witterungseinflüsse.
6. Vertragsverletzung & Umtriebsentschädigung Fahrzeuge ohne gültiges Ticket erhalten eine Rechnung über eine Umtriebsentschädigung von CHF 80.–. Das Fahrzeug ist innerhalb von 12 Stunden ab Feststellung der Vertragsverletzung zu entfernen, andernfalls erfolgt ein kostenpflichtiges Abschleppen zu Lasten der Halterin/des Halters.
7. Kündigung & Rückerstattung7.1 Ordentliche Kündigung Beide Parteien sind berechtigt, das Vertragsverhältnis über das Monats-Parkticket nach Ablauf einer Mindestlaufzeit von 3 Monaten jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen ordentlich zu kündigen. Die Kündigung kann per E-Mail erfolgen. Sie wird frühestens auf das Ende des Monats wirksam, in welchem die 30-tägige Kündigungsfrist abläuft.
7.2 Rückerstattung Im Falle einer Kündigung wird das Guthaben für die nicht genutzte Restlaufzeit des Abonnements anteilig (pro rata temporis) rückerstattet. Die Rückerstattung erfolgt auf demselben Zahlungsweg wie beim Kauf, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 20.–.
Ein Anspruch auf Schadenersatz oder einen Ersatzparkplatz besteht nicht.
Bei Monats-Parktickets mit einer Laufzeit von unter 3 Monaten entfällt ein Anspruch auf Rückerstattung.
Stand: Juni 2026
Anhang beim Ticketkauf: Plan — Empfohlener Parkbereich Die gelb markierten Flächen zeigen den empfohlenen Bereich zum Abstellen der Fahrzeuge gemäss Ziffer 3.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Ticketshop – Veranstaltungen & Events
Allgemeines
Der/die Ticketkäufer/in ("Ticketkäufer") anerkennt, dass Rechte und Pflichten aus der Bestellung von Tickets und/oder aus der Inanspruchnahme sonstiger angebotener Dienstleistungen ausschliesslich zwischen feRUS GmbH ("Veranstalter") und dem Ticketkäufer entstehen. Dies betrifft insbesonders jegliche Rückerstattungsansprüche.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") Ticketshop, sind Grundlage für die Benutzung der Website des Veranstalters.
Durch Anklicken der Checkbox: «Ich habe die AGB gelesen und akzeptiert» erklärt der Ticketkäufer, die AGB anzuerkennen und einzuhalten.
Vorschriften des Veranstalters und Gültigkeit sowie Rückgabe des Tickets
Den Vorschriften des Veranstalters (Sicherheitsauflagen, Alters- und andere Zutrittsbeschränkungen, etc.), ist Folge zu leisten. Jeglicher Missbrauch der Tickets ist untersagt. Der Ticketkäufer muss selber sicherstellen, dass das Ticket vor Missbrauch (z.B. widerrechtliches Kopieren, Verändern oder Ausdrucken durch Unberechtigte) geschützt ist. Der QR-Code und/oder Barcode muss maschinenlesbar sein.
Rückgabe oder Umtausch der Tickets ist generell ausgeschlossen. Bei Verschiebungen von Veranstaltungen sind die Tickets automatisch für das Verschiebungsdatum gültig. Bei Absage einer Veranstaltung richtet sich der Rückforderungsanspruch des Ticketkäufers gegen den Veranstalter gemäss dessen Bedingungen.
Personendaten
Der Ticketkäufer anerkennt und erklärt sich damit einverstanden, dass der Veranstalter und seine Lieferanten im Zusammenhang mit Bereitstellung und Unterhalt des Systems und der Erbringung von Dienstleistungen Kenntnis von Personendaten erhalten können. Diese Personendaten werden im Rahmen des Ticketkaufs und der Zutrittskontrolle, soweit für die Veranstaltung dienlich, verwendet.
Der Veranstalter darf die Personendaten unter Einhaltung aller rechtlichen Bestimmungen für den Eigenbedarf weiter nutzen.
Der Veranstalter verpflichtet sich, nur nach ausdrücklicher Einwilligung des Ticketkäufers die Personendaten unter Einhaltung aller rechtlichen Bestimmungen weiter zu nutzen oder an Dritte ausser dem Veranstalter weiterzugeben.
Haftungsausschluss
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, welche infolge Nutzung der Websites des Veranstalters durch Störung, Unterbrüche und Überlastungen des IT-Systems auf Seiten des Veranstalters, deren Lieferanten oder des Benutzers entstanden sind. Für missbräuchliche Verwendung und rechtswidrige Eingriffe in das System lehnt der Veranstalter jede Haftung für allfällige Schäden ab.
(ExtraTerms) Schlussbestimmungen
Der Veranstalter behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern. Für bereits aufgegebene Bestellungen gelten solche Änderungen nicht. Sollten einzelne Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Gerichtsstand ist Emmenbrücke.
feRUS Daytime Parking — Vermietung von Monats-Parkplätzen mit Ticketsystem
1. Geltungsbereich & Vertragsparteien Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Vermietung von Parkplätzen mittels Monats-Parkticket durch die feRUS GmbH („Vermieterin“) an die Käuferin oder den Käufer eines solchen Tickets („Mieterin/Mieter“). Mit dem Kauf eines Monats-Parktickets im Onlineshop akzeptiert die Mieterin/der Mieter diese AGB.
2. Nutzungszeit Die Nutzung des Parkplatzes ist täglich von 05:00 bis 17:00 Uhr gestattet. Spätestens um 17:30 Uhr muss der Parkplatz vollständig geräumt sein. Eine Nutzung am Abend oder in der Nacht ist nicht zulässig.
2.1 Vorbehalt für Einzelanlässe Die Vermieterin behält sich das Recht vor, die vermieteten Parkplätze für einzelne, im Voraus angekündigte Anlässe (z. B. Veranstaltungen, Wartungsarbeiten, Sonderereignisse) vorübergehend zu sperren oder anderweitig zu nutzen. Solche Sperrungen sind auf maximal 10 Tage pro Kalenderjahr beschränkt.
Die Vermieterin informiert die betroffenen Mieter nach Möglichkeit mindestens 7 Tage im Voraus über eine solche Sperrung.
Für die Dauer einer Sperrung besteht kein Rechtsanspruch auf einen Ersatzparkplatz. Die Vermieterin bemüht sich nach Möglichkeit, in solchen Fällen Ersatzplätze anzubieten, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.
Dauert eine Sperrung länger als 7 Tage, wird der Mieterin/dem Mieter der entsprechende Anteil des Mietzinses für die übersteigende Dauer gutgeschrieben oder von der nächsten Monatsmiete abgezogen.
3. Nutzungsbedingungen •Der Parkplatz darf ausschliesslich für Personenwagen genutzt werden. Anhänger, Wohnmobile und Wohnwagen sind nicht zugelassen. •Das Fahrzeug muss innerhalb eines Parkfeldes abgestellt werden; es ist sicherzustellen, dass keine anderen Fahrzeuge behindert werden. •Das Abstellen defekter Fahrzeuge sowie das Lagern von Material auf dem Parkplatz sind untersagt. •Eine Untervermietung des Parkplatzes ist nicht gestattet. •Die Mieterin/der Mieter wird gebeten, das Fahrzeug möglichst im gelb gekennzeichneten Bereich gemäss Plan (siehe Anhang) abzustellen. 4. Kontrollschild & Ticketpflicht Die Mieterin/der Mieter meldet beim Ticketkauf bzw. Vertragsabschluss das Kontrollschild des genutzten Fahrzeugs. Das nach dem Kauf per E-Mail zugestellte Ticket (PDF) ist in Papierform gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe anzubringen. Für den Ausdruck des Tickets ist die Mieterin/der Mieter selbst verantwortlich.
Fehlt ein gültiges, sichtbares Ticket oder stimmt das hinterlegte Kontrollschild nicht mit dem abgestellten Fahrzeug überein, gilt Ziffer 6 (Vertragsverletzung & Umtriebsentschädigung) sinngemäss.
5. Haftung Der Parkplatz ist nicht bewacht. Die Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko. Die feRUS GmbH haftet nicht für Diebstahl, Vandalismus oder Schäden durch Dritte oder Witterungseinflüsse.
6. Vertragsverletzung & Umtriebsentschädigung Fahrzeuge ohne gültiges Ticket erhalten eine Rechnung über eine Umtriebsentschädigung von CHF 80.–. Das Fahrzeug ist innerhalb von 12 Stunden ab Feststellung der Vertragsverletzung zu entfernen, andernfalls erfolgt ein kostenpflichtiges Abschleppen zu Lasten der Halterin/des Halters.
7. Kündigung & Rückerstattung7.1 Ordentliche Kündigung Beide Parteien sind berechtigt, das Vertragsverhältnis über das Monats-Parkticket nach Ablauf einer Mindestlaufzeit von 3 Monaten jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen ordentlich zu kündigen. Die Kündigung kann per E-Mail erfolgen. Sie wird frühestens auf das Ende des Monats wirksam, in welchem die 30-tägige Kündigungsfrist abläuft.
7.2 Rückerstattung Im Falle einer Kündigung wird das Guthaben für die nicht genutzte Restlaufzeit des Abonnements anteilig (pro rata temporis) rückerstattet. Die Rückerstattung erfolgt auf demselben Zahlungsweg wie beim Kauf, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 20.–.
Ein Anspruch auf Schadenersatz oder einen Ersatzparkplatz besteht nicht.
Bei Monats-Parktickets mit einer Laufzeit von unter 3 Monaten entfällt ein Anspruch auf Rückerstattung.
Stand: Juni 2026
Anhang beim Ticketkauf: Plan — Empfohlener Parkbereich Die gelb markierten Flächen zeigen den empfohlenen Bereich zum Abstellen der Fahrzeuge gemäss Ziffer 3.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Ticketshop – Veranstaltungen & Events
Allgemeines
Der/die Ticketkäufer/in ("Ticketkäufer") anerkennt, dass Rechte und Pflichten aus der Bestellung von Tickets und/oder aus der Inanspruchnahme sonstiger angebotener Dienstleistungen ausschliesslich zwischen feRUS GmbH ("Veranstalter") und dem Ticketkäufer entstehen. Dies betrifft insbesonders jegliche Rückerstattungsansprüche.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") Ticketshop, sind Grundlage für die Benutzung der Website des Veranstalters.
Durch Anklicken der Checkbox: «Ich habe die AGB gelesen und akzeptiert» erklärt der Ticketkäufer, die AGB anzuerkennen und einzuhalten.
Vorschriften des Veranstalters und Gültigkeit sowie Rückgabe des Tickets
Den Vorschriften des Veranstalters (Sicherheitsauflagen, Alters- und andere Zutrittsbeschränkungen, etc.), ist Folge zu leisten. Jeglicher Missbrauch der Tickets ist untersagt. Der Ticketkäufer muss selber sicherstellen, dass das Ticket vor Missbrauch (z.B. widerrechtliches Kopieren, Verändern oder Ausdrucken durch Unberechtigte) geschützt ist. Der QR-Code und/oder Barcode muss maschinenlesbar sein.
Rückgabe oder Umtausch der Tickets ist generell ausgeschlossen. Bei Verschiebungen von Veranstaltungen sind die Tickets automatisch für das Verschiebungsdatum gültig. Bei Absage einer Veranstaltung richtet sich der Rückforderungsanspruch des Ticketkäufers gegen den Veranstalter gemäss dessen Bedingungen.
Personendaten
Der Ticketkäufer anerkennt und erklärt sich damit einverstanden, dass der Veranstalter und seine Lieferanten im Zusammenhang mit Bereitstellung und Unterhalt des Systems und der Erbringung von Dienstleistungen Kenntnis von Personendaten erhalten können. Diese Personendaten werden im Rahmen des Ticketkaufs und der Zutrittskontrolle, soweit für die Veranstaltung dienlich, verwendet.
Der Veranstalter darf die Personendaten unter Einhaltung aller rechtlichen Bestimmungen für den Eigenbedarf weiter nutzen.
Der Veranstalter verpflichtet sich, nur nach ausdrücklicher Einwilligung des Ticketkäufers die Personendaten unter Einhaltung aller rechtlichen Bestimmungen weiter zu nutzen oder an Dritte ausser dem Veranstalter weiterzugeben.
Haftungsausschluss
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, welche infolge Nutzung der Websites des Veranstalters durch Störung, Unterbrüche und Überlastungen des IT-Systems auf Seiten des Veranstalters, deren Lieferanten oder des Benutzers entstanden sind. Für missbräuchliche Verwendung und rechtswidrige Eingriffe in das System lehnt der Veranstalter jede Haftung für allfällige Schäden ab.
(ExtraTerms) Schlussbestimmungen
Der Veranstalter behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern. Für bereits aufgegebene Bestellungen gelten solche Änderungen nicht. Sollten einzelne Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Gerichtsstand ist Emmenbrücke.